Der erste Fehler dürfte sein, dass nur bei wenigen Häusern eine Aufteilung bei den Heizkosten im Verhältnis 50/50 möglich ist. Das gilt nämlich nur für solche Häuser, die besondere Kriterien der Wärmedämmung erfüllen:
Neue Heizkostenverordnung: 70 % nach Verbrauch | Mieterverein Witten
Was hier für Witten beschrieben ist, gilt auch für den Rest der Republik.
Auch in einer leer stehenden Wohnung entstehen Heizkosten, die Grundkosten komplett, die Verbrauchskosten nach den abgelesenen Werten. Diese Kosten muss der Vermieter tragen.
Also muss diese Abrechnung noch einmal neu geschrieben werden.