Schönen guten Tag!
ich möchte gern folgendes fragen:
Mieter , der 15 Jahre in einer Mietwohnung gewohnt hat, ist aus gesundheitlichen Gründen in eine Notlage gekommen und nun gezwungen so schnell wie möglich auszuziehen, weil in die Wohnung unter ihm ein Raucher eingezogen ist und der Rauch durch seine Wohnungstür ins Treppenhaus hoch steigt sowie zu den Fenstern herein. Der betroffene Mieter leidet zu seinem Pech unter einer hochgradigen Unverträglichkeit ausgerechnet insbesondere in bezug auf Tabakrauch mit gesundheitlichen Beschwerden., selbst flüchtige Mengen und kalter Rauch.
Dies ist ärztlicherseits attestiert, außerdem ist er durch seine Erkrankung zu 50% schwerbehindert und in Frührente. Der Mieter unternimmt nun alles um eine andere Wohnung zu finden und hat auch schon Angebote wo er sich bewerben kann.
Kann der Mieter fristlos kündigen, wenn für ihn aus gesundheitlichen Gründen die jetzige Wohnsituation nicht mehr möglich ist, so dass er umgehend in eine andere Wohnung umziehen kann?
Laut Mietvertrag betragen ansonsten die Kündigungsfristen für beide Parteien bei der langen Mietzeit 12 Monate.
vielen Dank schon mal für Hilfe!