Liebe Forenmitglieder,
ich muss mal folgendes fragen. Ich habe vom 01.11.2012 bis 31.07.2013 eine Wohnung gemietet, wann läuft für den Vermieter die Abrechnungsfrist, um eine ordentliche Nebenkostenabrechnung zu erstellen, ab? Wenn er das in dieser Zeit nicht gemacht hat, was muss oder sollte ich dann tun?
Ich frage, weil ich mir sehr sicher bin, dass ich noch eine Rückzahlung bekomme.
Herzlichen Dank für eure Antworten;)
Abrechnungsfrist für Nebenkostenabrechnung
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merlin1904 -
7. August 2014 um 11:37 -
Erledigt
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Zitat
wann läuft für den Vermieter die Abrechnungsfrist,
Dann müsstest du uns aber auch mitteilen, wie der Abrechnungszeitraum für diese Wohnung gehandhabt wurde. Dieser Zeitraum muss immer ein Jahr betragen. Das kann das Kalenderjahr sein, aber jeder andere Zeitraum von 12 Monaten.
Wenn das in deinem Mietvertrag nicht vermerkt ist, dann frage ehemalige Nachbarn im Haus. Und wichtig, du hattest zu der Nettomiete eine Vorauszahlung der Betriebskosten geleistet und keine Pauschale bei den Nebenkosten?
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Gegenfrage 1: Was genau ist zu Nebenkosten vertraglich vereinbart?
Gegenfrage 2: Wie ist der Abrechnungszeitraum?
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Hallo,
also, wir waren die ersten Mieter, somit gab es vorher noch nie eine Abrechnung. Die Nebenkosten sind als Vorauszahlung vereinbart.
Soweit ich weiß, ist der Vermieter doch verpflichtet nach Auszug sofort eine Abrechnung zu erstellen.
Darum meine Frage, ob nach einem Jahr die Abrechnungsfrist abgelaufen ist und wenn ja, ob ich nun zum Anwalt gehen sollte.
Ich habe den Vermieter auch schon schriftlich darauf hingewiesen mir doch die Abrechnung zu kommen zu lassen. Dazu kam keine Reaktion.
LG und Danke -
Zitat
Soweit ich weiß, ist der Vermieter doch verpflichtet nach Auszug sofort eine Abrechnung zu erstellen.
Nein, diese Information ist völlig falsch.
Zitatob nach einem Jahr die Abrechnungsfrist abgelaufen ist
Nein, denn deine Mietzeit hat mir dem Abrechnungszeitraum nichts zu tun.
Nehmen wir also an, dass der Vermieter, weil es Erstbezug war, den Abrechnungszeitraum auf den 01.11.2012 angesetzt hat. Dann endet der Zeitraum am 31.10.2013, richtig?
Jetzt hat der Vermieter laut Gesetz Zeit bis zum 31.10.2014, um eine Abrechnung der Betriebskosten zu erstellen. Erst wenn dieser Termin verstrichen ist kannst du dem Vermieter Feuer unter dem Hintern machen.
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