Und wenn du die Miete kürzt, hört der Lärm der Überdirmieter auf, oder wie soll ich das verstehen? Alleine wirst du das nicht geregelt kriegen, da musst du dir Hilfe vor Ort Holen. Entweder beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.
Beiträge von Mainschwimmer
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Wenn Wasser an der Wand 'runter läuft, muss man auch feststellen können, woher es kommt.
Aus dem Entlüftungsventil, das ein Handwerker falsch eingeschraubt hat. Jetz löppt die Suppe an der Wand entlang und nicht wie vorher direkt Richtung Boden. Steht alles in den Beiträgen von Marie1977
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Nö, nur wenn die Wohnung zum ersten Mal zu einer Eigentumswohnung wird. Deinem Beitrag nach bewohnt ihr aber eine Wohnung, die nur den Eigentümer wechselt. Da gibt es keine Sperrfristen. Nur wenn ein Haus zum ersten Mal in Eigentumswohnungen aufgeteilt wird gilt diese Frist zum Vorteil der Mieter.
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Bei dieser Mietdauer beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate. Aussprechen (natürlich nur schriftlich) kann er aber die Kündigung erst, wenn er im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist.
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Sie hat keinerlei Belege darüber was der Boden damals gekostet hat!
Sei froh, dass die Vermieterin mit einem qualitativ schlechterem Ersatz zufieden ist. Auch ohne Rechnung war ein Parkettboden um einiges teurer, als heute einer aus Laminat. Und die Verlegung musst du, oder deine Versicherung auch bezahlen. Oder hoffst du, dass deine Vermieterin das kostenlos für dich macht? -
Wenn du in das Parkett ein Loch gebrannt hast, muss der Vermieter keinen Kunststoffboden akzeptieren. Das dürfte wohl kar sein, dass er eine Verschlechterung nicht hinnehmen muss. Aber warum neuer Boden, kann man den alten nicht abschleifen und neu versiegeln?
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Das verstehe ich jetzt aber wirklich nicht. Du schreibst am Anfang, dass du nur einen statt zwei Schlüssel zurück geben kannst. Wieviel Schlösser hat denn die Tür?
Aber noch einmal, wenn durch deine Schusseligkeit ein neuer Schließzylinder eingebaut werden muiss, dann solltest du dich mit der Arbeit beeilen, bevor der Vermieter auf deine Kosten einen Handwerker bestellt.
Und diesen Kommentar
ZitatUnd Schönheitsreparaturen (Wände, Eimer) sind nicht gleich Schlosswechsel.
Hättest du dir sparen können. Wenn du die Wohnung mit 2 Schlössern angemietet hast und du hast einen Schlüssel verloren/verbummelt/verschlammt, dann ist es garantiert gravierender als ein nicht richtig gestrichenes Zimmer.Und bitte, wenn du irgendwann wieder ein Problem hast, das ein Forum klären soll, dann schreibe ein wenig genauer. Mit dem Begriff: leider ist es ein etwas komplizieterer Schloss, kann ich beim besten Willen nichts anfangen. Ich habe jetzt nur geraten, dass du 2 oder mehr Schlösser in der Tür hast.
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Ein Mitarbeiter aus einem Sicherheitsladen (wo ich den passenden Zylinder gefunden habe) meinte, dass ich zum Tausch nicht verpflichtet bin,
Bitte schenke dieser Aussage keinen Glauben, der Mensch hat von Mietrecht Null Ahnung! Aber warum kann man von dem Schlüssel kein Duplikat machen, frage ich mich? Sieh zu, dass die Arbeit gemacht wird, ansonsten wird die Hausverwaltung einen Handwerker bestellen und das wir dann für dich echt teuer.Denk doch mal nach. Wenn du ein Zimmer streichen müsstest, weil Wände zu bunt, dann kannst du dich auch nicht vor der Arbeit drücken, in dem einen Eimer Farbe vorbei bringst.
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1. Falls vorhanden sollte man den Schaden der privaten Haftpflichtversicherung melden. Die setzen sich mit dem Vermieter in Verbindung und wehren überforderte Ansprüche ab.
2. Bei einem Schaden von 15x15cm kann man nicht einfach dieses Sück herausschneiden und ein anderes Teil einsetzen. Sollte eigentlich bekannt sein.
3. Beim Austausch der Arbeitsplatte hat dere Vermieter nur das Recht auf den Zeitwert, ist der in der Rechnung ausgewiesen?
4. Bei einem unstrittigen Schadensersatz kann der Vermieter die Kaution verwenden. Dafür ist ja im Grunde genommen vorgesehen.
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Normalerweise sind für "sowas" Foren da....
Dein Fall ist aber keineswegs "normal", denn in diesem Forum geht es zu 99,9% um Mietrecht für Wohnungen und nicht um Gewerbemietrecht, was man nicht vergleichen kann. -
Weiß jemand die Rechtslage?
Ja, dein Rechtsanwalt, der die Miete gefordert hat. Der kennt auch den ganzen Vorgang und darf dir eine Rechtsberatung angedeihen lassen, die einem Forum untersagt ist. -
Das mit der Verordnung über Wasseruhren steht in den jeweiligen Landesbauordnungen, quasi ein Gesetz auf Landesebene: http://www.metherm.de/user/links_files/landesbauordnung.pdf
Es würde mich wundern, wenn für dein Bundesland etwas passendes für den Vermieter zu finden wäre. Entweder alle Wohnungen mit Einzeluhren ausrüsten, oder nach Wohnfläche abrechnen. -
So hat es der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Wenn es 3 Wohnungen im Haus gibt, müssen alle auch mit Einzeluhren ausgestattet werden. Die Hauptwasseruhr ergibt dann die Summe aller 3 Einzeluhren.
Wenn ich solch ein Schlitzohr als Vermieter hätte, würde ich die unstrittige Summe der Nebenkosten von der nächsten Miete abziehen. Zur Sicherheit solltest du dir aber beim örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht Rückendeckung holen.
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Unser Problem wäre ja, den Vermieter dazu zu bringen, eine klare Kostenaufstellung zu machen, damit wir den Nachweis führen können, dass diese zu hoch angesetzt sind. Ist er verpflichtet, uns vor Vertragsunterzeichnung eine solche zu erstellen?nö, das muss er nicht. Der Gesetzgeber spricht von angemessenen Vorauszahlungen und meint damit einen Rahmen, der bei rund 20% liegt. Der BGH hat sich bisher mit dem umgekehrten Fall beschäftigt, wo die Kosten zu gering angesetzt wurden: http://www.mietrecht.org/nebenkosten/ne…ung-zu-niedrig/
Euer Fall dürfte schon selten passiert sein. -
Meine Frage ist nun, ob dies möglich ist bei Indexmietverträgen oder nur nach §558 Mieterhöhung auf Vergleichsmiete?
Bei einer Indexmiete ist die Anwendung des § 558 BGB nicht anwendbar. Die Erhöhung der Nettomiete ist durch den Verbraucherpreisindex vorgegeben. Steigt der, dann kann man auch die Miete anheben, bleibt er konstant, dann bleibt es auch die Miete. Bei fallendem Verbraucherpreisindex würde auch die Miete sinken. -
Dieses musst du nur machen, wenn es objektiv erforderlich ist. Erforderlich wären auf jeden Fall die Beseitigung von mit kräftigen Farben gestrichene Wände. Muster hier: http://www.mieterbund-nl.de/3xcms/config/u…/dkat1mit22.pdf
Das gilt auch für Bordüren und/oder Fototapeten.Auf jeden Fall solltest du dich schon jetzt mit einem Anwalt für Mietrecht kurzschließen und seine Meinung hören.
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Wie bereits erwähnt, wir sind ohne Anwalt, daher sind wir dringend auf eurer Rat angewiesen, könnt ihr uns den richtigen Weg zeigen? Wie geht es dann rechtlich weiter? müssen wir Angst vor die Kündigung durch den Vermieter haben? Oder machen wir uns unnötige Sorgen?? Wir denken zur Zeit an eine Feststellungsklage, kann eventuell jemand uns dabei helfen? Vielen Dank im Voraus!Bei einer Klage, oder wie und was auch immer, kann und darf kein Forum "helfen". Hier gibt es nur den kostenlosen Rat, einen neuen Anwalt zu suchen, aber dieses Mal jemanden, der als "Wadenbeißer" vor Gericht für seine Mandanten eintritt.
Ich hatte mal vor Jahren einen Anwalt in einer Mietrechtsangelegenheit benötigt. Da habe ich mir einige solcher Termine vor dem Amtsgericht als "Publikum" angehört und danach den richtigen Anwalt gefunden.
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Das klappt nicht, dieser Schein gilt bis zum Sanktnimmerleinstag. Frag mal beim Wohnungsamt, wie es mit einer Fehlbelegungsabgabe aussieht. Das Jobcenter macht auch nichts, die bezahlen nur den Anteil, den eine angemessene Wohnung kosten würde, den Rest müssen die Mieter selbst bezahlen. Dann kann es natürlich passieren, dass man die Betriebskostennachzahlung "vergisst", weil das Jobcenter den Betrag nicht übernimmt.
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Du meinst die Türe absperren. Dann müsste die alte Dame erst mal fummeln aber der TE auch, sofern er wieder ins Haus will, und das jedesmal.
Nö, man schließt das Schloss bei geöffneter Tür, dass nur der Sperriegel rausschaut, dann kann die Tür nicht so einfach zugedrückt werden. -
Überschrift gelesen?
Wie denn bitte wenn keins vorliegt?
Ja klar, aber auch den weiteren Text. Ja, ich war aufmerksam!
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