Beiträge von Mainschwimmer

    Du bist Mitglied beim örtlichen Mieterverein, wie aus einem älteren Beitrag hervorgeht. Dann solltest du auch bitte vor Ort in diesem Fall um Rat und Hilfe bitten. Für uns hier im Forum ist es jedes Mal schwierig ohne funktionierende Kristallkugel zu sehen, wie euer Schimmel entstanden ist.

    Und beachte bitte, scheinbar sind die Schreiben von Haus&Grund geschrieben worden, in meinen Augen selten ernst zu nehmen. Wenn du dir deiner Sache sicher bist, dann lasse es auf eine Kündigung ankommen. In dem Fall wird dann das Gericht einen Gutachter bestellen, dessen Urteil dann gilt.

    Das Schreiben ist in so weit in Ordnung, aber wenn du keine Indexmiete laut Mietvertrag vereinbart hast, dann solltest du ganz höflich fragen, was beim Verfassen dieser Mietanpassung geraucht wurde. Entweder begründet der VM eine Mieterhöhung nach der Vergleichsmiete laut Mietspiegel oder mit Vergleichswohnungen, wie in deinem Fall zuvor geschehen. Dann kann der VM aber jetzt nicht nach dem Index erhöhen, das sollte doch auch eine Hausverwaltung wissen.

    Und noch etwas, die Miete kann erst erhöht werden, wenn seit der letzten Erhöhung 15 Monate verstrichen sind. Auch das sollte eine Hausverwaltung wissen.

    Mehr dazu hier: Mietrecht: Mieterhöhung

    Hallo zusammen!

    ps: Die Abrechnung kam jetzt erst so spät weil man die damalige Mieterin nicht mehr erreichen konnte.

    Und deine Partnerin hat sich wohl auch aus dem "Staub gemacht", ohne die neue Anschrift zu hinterlassen, richtig. Demnach liegt die Verspätung nicht beim Vermieter und die Mieterin muss bezahlen.

    Hast DU es jetzt kapiert?!

    Ich schon, aber du nicht! Deshalb hat mein Wunsch nach dem Regnen von Hirn nichts gebracht.

    Die Verrechnung des Hausstroms für den Verbrauch durch die "Allgemeinheit" ist in der Betriebskostenverordnung festgelegt und deshalb umlagefähig. Dein privater Verbrauch hat den Vermieter nicht zu interessieren und deshalb kann er dein Ansinnen, deinen Strom über seinen Zähler laufen zu lassen, sogar ohne Angaben von Gründen ablehnen.

    Danke für die schnelle Antwort, in das Thema GbR werd ich mich mal noch weiter einlesen!

    Allerdings steht in unserem Mietvertrag ein Paragraph zu "Personenmehrheiten", der besagt, dass, "die Erklärungen von einem oder an einen Mieter für die anderen rechtsverbindlich [sind]. Die Mieter gelten insoweit als gegenseitig bevollmächtigt, ausgenommen bei Kündigung und Mietaufhebungsvereinbarungen."


    Demnach habe ich bei seiner Kündigung nicht mitzubestimmen - oder?

    Falsch interpretiert. Diese Klausel sagt gerade das aus, was ich bereits schrieb. Ihr könnt z.B. auch im Namen des Mitmieters den Stromlieferanten wechseln, aber nichts unternehmen was so tief in den Mietvertrag eingreift, wie eine Kündigung oder ein Aufhebungsvertrag.

    Oh Herr, lass Hirn regnen. Du hast den Begriff Allgemeinstrom für ein Zweifamilienhaus tatsächlich nicht kapiert. Dieser Strom wird von allen Mietparteien genutzt, z.B. für die Beleuchtung in Flur und Keller. Dieser Stromverbrauch wird logischerweise mit den Betriebskosten abgerechnet. Du erwartest aber, dass dir dein Vermieter Strom "verkauft". Und das sehen die Stromlieferanten nicht gerne, was ja auch zu verstehen ist.

    Hast du es jetzt kapiert?


    Dies leuchtet mir nicht ein. Der Allgemeinstrom für den Rest des Kellers sowie des Hausflures läuft ebenfalls über seinen Stromzähler und diese Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung zu finden.

    Was ist denn am Begriff Allgemeinstrom so schwer zu verstehen? Lass dir von deinem Anschluss für Waschmaschine & Co. weitere Leitungen in Keller und Garten legen, dann ist es dein Strom, den du verbrauchst und nicht der des Vermieters.

    Zitat

    Habe ich eine Denkfehler?

    Ja, und zwar einen ganz großen.

    Warum soll das nicht gehen? Wenn der Abfall zu müffeln beginnt, wirst nur du das riechen.

    Wenn im Mietvertrag zu dem Thema nichts anderes vereinbart ist, kann der Vermieter auch keine Einwände haben. Könnte es sein, dass der Vermieter nicht will, dass da eine zweite Tonne auftaucht, weil er die Einliegerwohnung nicht als vermietet gemeldet hat (Steuern?).

    Zitat

    Darf ich das? DIe Müllgebühren zahl ich ja so oder so..


    Das kann dir aus der Ferne niemand sagen. Es hängt nämlich davon ab, wie in deiner Kommune (Stadt oder Gemeinde?) die Müllabfuhr geregelt ist. Da gibt es nämlich mindestens 2 Varianten.

    1. Müllgefäße (Rest-, Biomüll, Papier, Gelbe Tonne) werden für das Grundstück bereit gestellt. Dann ist es einzig Angelegenheit des Vermieters.

    2. Jeder Mieter ist Vertragspartner des Abfallbetriebes, dann kann er eine eigene Tonne beantragen.

    3. Erkundige dich vor Ort (geht fast immer auch online), wie die Angelegenheit bei dir geregelt ist.

    Zitat

    Welche Pflichten hat der Vermieter bei der materiellen und finanziellen Unterstützung?


    Das kommt einzig auf das Verhandlungsgeschick und die mögliche Mithilfe von Mieterverein o.ä. an. Einer der wenigen Gründe, die ein Vermieter zur Kündigung hat. Hier sind diese Gründe, gefunden im Mietrechtslexikon:
    Mietrecht: Wohnungskündigung

    Kündigungsgründe:
    Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung der Wohnung nachweisen können (§ 573 Abs 1 BGB). Ein solches berechtigtes Interesse des Vermieters kann in den folgenden 3 Fällen bestehen. Diese vom Gesetz vorgegebene Liste ist abschließend. Andere Gründe sind gesetzlich nicht vorgesehen. Danach kann der Vermieter kündigen, wenn......

    · der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat § 573 Abs II Nr. 1 BGB Einzelheiten dazu siehe >>> Pflichtverletzung
    · er die Wohnung für sich oder Familienangehörige benötigt - Eigenbedarf - § 573 Abs I Nr. 2 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Eigenbedarf
    · er an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert ist § 573 Abs II Nr. 3 BGB. Einzelheiten dazu siehe >>> Verwertungskündigung.

    Darum, wie BHShuber schrieb weitere Schritte nur mit Expertenhilfe.

    Fortsetzung

    Die ersten 30 Umzugskartons sind schon gepackt, auch wenn es noch einige Wochen bis zum Umzugstermin dauert. Zeit, um sich mit den Schönheitsreparaturen im Mietvertrag zu beschäftigen.

    Hier die entsprechende Vereinbarung:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da Sie keine Berechtigung haben, diesen Inhalt zu sehen.

    Wenn mich nicht alles täuscht dürfte diese Klausel, die anfangs nur vorgibt, dass nur renoviert werden muss, "wenn erforderlich", durch den zweiten Halbsatz "mindestens aber in der nachfolgenden Reihenfolge" zur starren Klausel wird.

    Solltet ihr anderer Meinung sein, lasst es mich bitte wissen.

    1. Da bei der Wohnung der Abrechnungszeitraum das Kalenderjahr ist, hätte dir die Abrechnung spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums erreichen müssen. Wann du dort ausgezogen bist spielt bei dieser Rechnung keine Rolle.

    2. Da dich die Abrechnung aber laut Poststempel erst am 15/16.01. erreicht hat ist sie verfristet und die Exvermieterin hat keinen Anspruch mehr auf eine Nachzahlung.

    3. Es liegt also an dir, ob du gnädigerweise die Rechnung bezahlst, oder ob du dich auf Recht und Gesetz berufst.

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