Neuer Mietvertrag wegen Kündigung der Vermieters dem Wärmelieferanten - dazu Fragen

  • Guten Abend,

    vielleicht kann mir hier jemand helfen.... das wäre super!

    Ich habe einen neuen Mietvertrag bekommen, den ich noch NICHT unterschrieben habe!
    Grund: Dem örtlichen Heizungs- und Warmwasserversorger (Wärmelieferungsvertrag) hat der Vermieter gekündigt und nimmt es jetzt selber in die Hand.... deshalb der neue Vertrag.

    Fragen:

    a) Ich wohne seit 10 Jahren hier und habe eigentlich 9 Monate Kündigungsfrist! - auf dem neuen Vertrag steht als Beginn des Mietverhältnisses HEUTE und der Vermieter hat per HAND "3 Monate Kündigungsfrist" auf den neuen Vertrag hinzugefügt! Ist das in Ordnung?

    b) Wenn denn nun HEUTE auf dem Vertrag steht, WANN dürfte der Vermieter die Miete erhöhen? (Hinweis: die letzte Erhöhung ist schon Jahre her..... ich kam nur darauf, da quasi HEUTE der Mietpreis per Mietvertrag vereinbart wurde)

    c) Wie ist das mit "alten Vereinbarungen" auf dem "alten Vertrag" .... sind die nun NICHTIG, weil ein NEUER gemacht wurde??? (schriftlich fixierte Vereinbarungen für einen Parkplatz vor der Tür etc.)

    d) was würde überhaupt passieren, wenn ich den Vertrag nicht unterschreibe? Ich hab ja einen! ;)

    Da ich ziemlich ratlos bin, würde ich mich wirklich sehr über Antworten freuen!

    Danke

    Jens

  • Hier gibt es nur eine einzige Antwort. Dieser Vertrag gehört in die Tonne gekloppt, weil es keinen Grund gibt nur wegen der geänderten Wärmelieferung einen neuen Vertrag zu schreiben. Hier reicht es völlig aus, einen Zusatz zu schreiben........und gut ist.

  • Ich würde das Ding mit freundlichen Gruß zurücksenden und mitteilen, das die Änderung der Wärmelieferung den bestehenden Mietvertrag nicht tangiert. Gut ist!

  • Ich sollte vielleicht dabei sagen, dass ich die Wärmekosten ab nächsten Monat nun zusammen mit der Miete überweisen soll.

    Also es ändert sich die Gesamt-Summe.

  • Ich sollte vielleicht dabei sagen, dass ich die Wärmekosten ab nächsten Monat nun zusammen mit der Miete überweisen soll.
    Also es ändert sich die Gesamt-Summe.


    Tja, die ändert sich in der Tat, jedoch nicht der MV.

  • Ich sollte vielleicht dabei sagen, dass ich die Wärmekosten ab nächsten Monat nun zusammen mit der Miete überweisen soll.

    Also es ändert sich die Gesamt-Summe.

    Dazu ist kein neuer Vertrag nötig. Ein Nachtrag zum bestehenden Vertrag reicht völlig aus.

    Antwort:

    Sehr geehrter Vermieter,

    danke für das Vertragsangebot. Die Änderung des Wärmelieferanten ist aus meiner Sicht kein Grund einen neuen Mietvertrag abzuschließen, darum sende ich Ihnen diesen zu meiner Entlastung zurück.

    Die Kosten der Wärmelieferung werde ich natürlich, zusammen mit der Miete und den anderen Nebenkosten, ab dem ... an Sie überweisen.


    MfG


    Unterschrift


    Vorsichtshalber eine Kopie von dem Vertrag machen.

    Übrigens würde die Kündigungsfrist des Vermieters bei einem neuen Vertrag nicht von vorn beginnen.

    Denn die zählt ab (erstmaliger) Überlassung des Wohnraumes bei diesem Vermieter.

  • Vorsichtshalber eine Kopie von dem Vertrag machen.

    Übrigens würde die Kündigungsfrist des Vermieters bei einem neuen Vertrag nicht von vorn beginnen.
    Denn die zählt ab (erstmaliger) Überlassung des Wohnraumes bei diesem Vermieter.


    1. Besser: Vertragsentwurf...:o
    2. Richtig, um dem VM keinen Freibrief für Dummheiten zu überlassen.

  • Zitat: "Denn die zählt ab (erstmaliger) Überlassung des Wohnraumes bei diesem Vermieter."

    Betonung: "DIESEM VERMIETER"

    Das Haus war mal insolvent und wurde vor 5 Jahren vom jetzigen Mieter gekauft.
    Er übernahm den alten Mietvertrag.
    Es gab kein neues Schriftstück, außer mal eine Anpassung der Nebenkosten per normalem Brief.
    Macht das einen Unterschied?

  • Zitat: "Denn die zählt ab (erstmaliger) Überlassung des Wohnraumes bei diesem Vermieter."
    Betonung: "DIESEM VERMIETER"

    Das Haus war mal insolvent und wurde vor 5 Jahren vom jetzigen Mieter gekauft.


    Mieter und Vermieter verwuchselt...?

  • Zitat: "Denn die zählt ab (erstmaliger) Überlassung des Wohnraumes bei diesem Vermieter."

    Betonung: "DIESEM VERMIETER"

    Dann ergänze ich "UND/ODER IN DIESEM HAUS"

    Macht also keinen Unterschied ob seit erstmaliger Überlassung des Wohnraumes evtl. der Vermieter gewechselt hat.

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