Hallo liebe Community,
bin der Neue hier und grüße Euch recht herzlich.
zum Sachverhalt:
Zweifamilienhaus mit Keller und Gartennutzung. Die Stromversorgung des Kellers läuft abgesehen von den Anschlüssen für WM u. Co. über den Stromzähler des Vermieters. Wir benötigen aber im separaten Kellerraum sowie für den Garten eine Steckdose die nicht über unseren Stromzähler vorhanden ist. Die Lösung war: Stromzähler beim Vermieter in die Steckdose, dort unsere entsprechen Verbraucher angeschlossen und am Jahresende wurden die Kwh ausgelesen und mit dem Vermieter per Handschlag beglichen. Bis hierhin war alles gut. Nun bekamen wir durch andere Probleme in der Nebenkostenabrechnung bei diesem Vorgehen bedenken. Mein Vorschlag war, die entstandenen Garten und Kellerstromkosten zukünftig mit in der Nebenkostenabrechnung aufzuführen. Nach Aussagen des Vermieters würde das nicht funktionieren, da er dann als Zwischenhändler fungieren würde und das wäre illegal.
Dies leuchtet mir nicht ein. Der Allgemeinstrom für den Rest des Kellers sowie des Hausflures läuft ebenfalls über seinen Stromzähler und diese Kosten sind in der Nebenkostenabrechnung zu finden.
Zu meiner Frage:
Habe ich eine Denkfehler? Liege ich falsch und mein Vermieter hat Recht? Gibt es für solche individuelle Konstellationen irgendwelche Gesetzestexte oder Urteile. Welche Möglichkeit habe ich/wir?
Über Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.
LG Sternum