Beiträge von Mainschwimmer
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Wenn im Mietvertrag die Zahlung von Betriebskosten vereinbart ist, dann gehören dazu auch die Grundsteuer.
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Hallo,
Meine Frage wäre nun: Habe ich ein Recht darauf, dass zumindest eine der Revisionsklappen entfernt wird? Da ja klaffende Löcher in der Wand sind, müsste man das Loch ja zunächst schließen und dann neu tapezieren. Im Badezimmer habe ich ja mit einer solchen Klappe kein Problem (dort befindet sich ebenfalls eine, bzw. befand bevor die Handwerker sie abnahmen, momentan ist es nur provisorisch verklebt, weil sie morgen nochmal wiederkommen). Ich bin gerade ziemlich verärgert und vor allem unglücklich mit der Situation.
LG, HanaBY
Da solche Klappen einen tieferen Sinn haben, wirst du damit wohl leben müssen. Vielleicht spendiert dir ja der Vermieter eine Flasche Henkell und die macht dich wieder glücklich. -
Guten Tag,
Ich sehe das aber nicht ein Nebenkosten zu bezahlen die ich garnicht verursacht habe! Bin ich verpflichtet den ausstehenden Betrag an sie zu Zahlen?Auch wenn du es nicht einsehen willst, die Zahlung der Miete und Nebenkosten ist immer bis zum Ende des Mietvertrages fällig. Da das Zimmer aber ab 01.03. wieder vermietet ist, endet deine Zahlungspflicht am 28.02.
Ob die Kündigung überhaupt in Ordnung geht, ist ja nicht gefragt.
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entweder dürfen alle den Garten nutzen oder keiner, es gibt keine Ungleichbehandlung/Privilegierung hinsichtlich der einzelnen Parteien.
Das ist so nicht richtig. Die anfallenden Kosten für einen reinen Ziergarten sind umlagefähig. Erst wenn der Vermieter daraus einen Nutzgarten macht und z.B. Bohnen anbaut, ist das sein alleiniges Vergnügen und nicht umlegbar. -
Euer Recht ist doch ganz einfach gesagt. Ihr könnt jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen, falls ihr einen unbefristeten Mietvertrag habt.
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kein "asymmetrisches Nutzerverhalten" von Vermieter und Mieter(n) vorliegen würde. Dies erschiene mir ein nicht unwesentliches Detail bei der Sachverhaltsbeurteilung zu sein.
Und was soll das denn jetzt sein? Ich habe eher den Verdacht, dass du dich vor den Kosten drücken willst, die laut Betriebskostenverordnung zu den umlegbaren gehören. Egal ob symmetrisch oder nicht. -
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Zitat
Gestern war ich nun beim Anwalt und dieser offenbarte mir, das ich wohl nur einen schwebend gültigen Mietvertrag habe, da es zwischen den Erben keine schriftliche Vereinbarung über die Trennung des Erbes gibt und mein Vermieter ohne Zustimmung seines Bruders wohl gar nicht hätte vermieten dürfen.
Und warum trägst du weitere Probleme mit dem Mitmieter nicht deinem Anwalt vor?ZitatDa wie gesagt, die Situation für mich neu ist, wusste ich auch nicht, an welches Forum ich mich sonst hätte wenden können.
Anwalt, nicht Forum! -
Zitat
Und was muss ich dulden?
Nichts von dem, was du aufgeführt hast. Alternative wäre einzig, du gibst dem Vermieter den Schlüssel und stellst ab März die Mietzahlung ein. Das machst du dann aber schriftlich, quasi als Aufhebungsvertrag. -
Muss ich die Kündigung akzeptieren oder kann ich auf die fortgesetzten des Mietvertrages bestehen
Hast du meine Antwort nicht gelesen/verstanden?
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Zitat
Wenn ich richtig informiert bin, muss aufgrund der aktuellen Gesetzeslage seit 01. Januar 2015 (Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung, WoVermRG)
Wo hast du denn dieses Wunschdenken her, aus der Bäckerblume? Du solltest deine Quellen also noch einmal checken. Das geht am schnellsten mithilfe von Google.
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Guten tag.
Kann ich und wie mich jetzt vor der eigenbedarfskündigung schützen. Wie lang sind die ķundigungsfristen. Danke bereits vorher für Ihre Antwort. MfgNur wenn nachvollziehbare Härtegründe vorliegen. Aber die dürften wohl nicht vorliegen. Und die Kündigungsfrist beträgt 6 Monate.
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Zitat
Also ich habe folgendes Problem (das ist nur ein grober Abriss, weitere Details würden den Rahmen sprengen):
Bitte gehe zum örtlichen Mieterverein oder zu einem Anwalt für Mietrecht. Ich habe mir jedenfalls diesen Text nicht angetan.
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Zitat
was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?
Das ist dummes Geschwätz, lass es dir schriftlich geben und zünde damit deinen Kamin an.ZitatIm Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150.
Das solltest du auch mal näher erklären, denn solche Vereinbarung wäre bestenfalls gültig, wenn sie als Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt worden wäre. -
Hallo
Gefühlt ist die Whg deutlich kleiner......
Ciao

Tut mir Leid, ich spüre nichts.
Oder anders gesagt, ich würde die gesamte Wohnung ausmessen, um sicher zu sein. Hat aber nur Sinn, wenn dir eine bestimmte Fläche laut Mietvertrag zugesichert wurde. Mit ca. ist da nichts!
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Zitat
Kosten durch seinen Anwalt evtl. Schreiben müsste ja er zahlen denke ich, oder?
Richtig, auch wenn es der Vermieter anders sehen wird. Für die richtige Interpretation und Einstufung in den Mietspiegel benötigt man keinen Anwalt. Das muss ein Vermieter schon selbst auf die Reihe kriegen.
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Das ist doch garnicht so kompliziert.
1. Da es einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Potsdam gibt, ist nur dieser Grundlage für ein Mieterhöhungsbegehren. Der andere "Mietspiegel" gehört in die Tonne gekloppt.
2. Bitte vergleiche nur die Kaltmiete, Warmmiete mit Betriebskosten incl. Heizung sollten bei deinen Überlegungen keine Rolle spielen.
3. Deine Investitionen in Schalter, Parkettreparatur & Co. wird dein Vermieter gerne annehmen, Geld beim Auszug kannst du aber nicht fordern, denn der VM kann einen Rückbau verlangen........und wo sind die alten Schalter hin.
4. Biete von dir keine freiwillige Mieterhöhung an, wenn du sicher sein kannst, dass deine Einstufung in den Mietspiegel korrekt ist. Warte besser auf den neuen Mietspiegel. Der letzte ist aus dem Jahr 2014, der nächste wird in 2016 erscheinen.
5. Und lass den Vermieter ruhig mit seinem Anwalt drohen, der kann auch nicht die bestehenden Paragraphen des BGB und den Mietspiegel im Sinne seines Mandanten beeinflussen.
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1. ein spezielles Reinigungsmittel (wo unklar ist, ob es hilft) und
Bevor ich weiter rummache würde ich das Mittel ausprobieren, denn ob man eine Verfärbung durch eingebrachte Dinge des Mieters als vertragsgerechte Abnutzung sehen kann will ich ernsthaft bezweifeln
2. nur den Teil mit Flecken auswechseln im Raum (wie das wohl bei PVC aussieht?)
Vergiss es. Ein Teil des Bodens lässt sich nicht auswechseln, ohne dass die Naht zu sehen ist. Halbwegs sicher würde das ein Bodenleger hinkriegen, vorausgesetzt er hat den gleichen Belag zur Verfügung. Der ganze Aufwand ist aber teurer als ein neuer PVC, der per m² unter 10,- Euro kosten dürfte.
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