Beiträge von Mainschwimmer

    Hallo,

    Meine Frage wäre nun: Habe ich ein Recht darauf, dass zumindest eine der Revisionsklappen entfernt wird? Da ja klaffende Löcher in der Wand sind, müsste man das Loch ja zunächst schließen und dann neu tapezieren. Im Badezimmer habe ich ja mit einer solchen Klappe kein Problem (dort befindet sich ebenfalls eine, bzw. befand bevor die Handwerker sie abnahmen, momentan ist es nur provisorisch verklebt, weil sie morgen nochmal wiederkommen). Ich bin gerade ziemlich verärgert und vor allem unglücklich mit der Situation.

    LG, HanaBY


    Da solche Klappen einen tieferen Sinn haben, wirst du damit wohl leben müssen. Vielleicht spendiert dir ja der Vermieter eine Flasche Henkell und die macht dich wieder glücklich.

    Guten Tag,
    Ich sehe das aber nicht ein Nebenkosten zu bezahlen die ich garnicht verursacht habe! Bin ich verpflichtet den ausstehenden Betrag an sie zu Zahlen?

    Auch wenn du es nicht einsehen willst, die Zahlung der Miete und Nebenkosten ist immer bis zum Ende des Mietvertrages fällig. Da das Zimmer aber ab 01.03. wieder vermietet ist, endet deine Zahlungspflicht am 28.02.

    Ob die Kündigung überhaupt in Ordnung geht, ist ja nicht gefragt.

    Zitat

    Gestern war ich nun beim Anwalt und dieser offenbarte mir, das ich wohl nur einen schwebend gültigen Mietvertrag habe, da es zwischen den Erben keine schriftliche Vereinbarung über die Trennung des Erbes gibt und mein Vermieter ohne Zustimmung seines Bruders wohl gar nicht hätte vermieten dürfen.


    Und warum trägst du weitere Probleme mit dem Mitmieter nicht deinem Anwalt vor?

    Zitat

    Da wie gesagt, die Situation für mich neu ist, wusste ich auch nicht, an welches Forum ich mich sonst hätte wenden können.


    Anwalt, nicht Forum!

    Zitat

    was fange ich mit dieser Aussage jetzt an?


    Das ist dummes Geschwätz, lass es dir schriftlich geben und zünde damit deinen Kamin an.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht drin das alle Mängel vom Vermieter zu zahlen sind mit einer Selbstbeteiligung von 150.


    Das solltest du auch mal näher erklären, denn solche Vereinbarung wäre bestenfalls gültig, wenn sie als Individualvereinbarung zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt worden wäre.

    Hallo

    Gefühlt ist die Whg deutlich kleiner......

    Ciao
    :cool:

    Tut mir Leid, ich spüre nichts.

    Oder anders gesagt, ich würde die gesamte Wohnung ausmessen, um sicher zu sein. Hat aber nur Sinn, wenn dir eine bestimmte Fläche laut Mietvertrag zugesichert wurde. Mit ca. ist da nichts!

    Das ist doch garnicht so kompliziert.

    1. Da es einen qualifizierten Mietspiegel für die Stadt Potsdam gibt, ist nur dieser Grundlage für ein Mieterhöhungsbegehren. Der andere "Mietspiegel" gehört in die Tonne gekloppt.

    2. Bitte vergleiche nur die Kaltmiete, Warmmiete mit Betriebskosten incl. Heizung sollten bei deinen Überlegungen keine Rolle spielen.

    3. Deine Investitionen in Schalter, Parkettreparatur & Co. wird dein Vermieter gerne annehmen, Geld beim Auszug kannst du aber nicht fordern, denn der VM kann einen Rückbau verlangen........und wo sind die alten Schalter hin.

    4. Biete von dir keine freiwillige Mieterhöhung an, wenn du sicher sein kannst, dass deine Einstufung in den Mietspiegel korrekt ist. Warte besser auf den neuen Mietspiegel. Der letzte ist aus dem Jahr 2014, der nächste wird in 2016 erscheinen.

    5. Und lass den Vermieter ruhig mit seinem Anwalt drohen, der kann auch nicht die bestehenden Paragraphen des BGB und den Mietspiegel im Sinne seines Mandanten beeinflussen.

    1. ein spezielles Reinigungsmittel (wo unklar ist, ob es hilft) und

    Bevor ich weiter rummache würde ich das Mittel ausprobieren, denn ob man eine Verfärbung durch eingebrachte Dinge des Mieters als vertragsgerechte Abnutzung sehen kann will ich ernsthaft bezweifeln

    2. nur den Teil mit Flecken auswechseln im Raum (wie das wohl bei PVC aussieht?)

    Vergiss es. Ein Teil des Bodens lässt sich nicht auswechseln, ohne dass die Naht zu sehen ist. Halbwegs sicher würde das ein Bodenleger hinkriegen, vorausgesetzt er hat den gleichen Belag zur Verfügung. Der ganze Aufwand ist aber teurer als ein neuer PVC, der per m² unter 10,- Euro kosten dürfte.

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