Optische Mängel durch Handwerker-Pfusch

  • Hallo,


    dies ist mein erster Beitrag im Forum und ich hoffe, dass ich die richtige Unterkategorie ausgewählt habe. Ich entschuldige mich schon mal für den langen Text, ich möchte die Situation nur so genau wie möglich wiedergeben. Es geht um Folgendes:

    Die gesamte Woche über sind Handwerker im Miethaus tätig, um an den Wasserleitungen zu arbeiten bzw. sie teilweise zu erneuern. Gestern Abend erhielt ich einen Anruf von meiner Hausverwaltung ob es denn möglich wäre, dass ich heute morgen Handwerker in meine Wohnung lassen könnte, da sie dort arbeiten müssten. Da ich zufällig frei hatte, war das kein Problem.

    Nun passierte allerdings Folgendes: Die Handwerker erklärten mir zunächst, dass sie zum Arbeiten die Wand in meinem Badezimmer teilweise öffnen müssten. Gesagt, getan. Kurz darauf wurde mir gesagt, dass sie "ein Problemchen" hätten, da sie nun doch vom Wohnzimmer aus (grenzt direkt an das Badezimmer) die Wand öffnen müssten, da die Leitungen dort verlaufen würden. Nun gut, also wurde ein zweites Loch, in Bodennähe, gemacht. Wenig später kam der Handwerker erneut zu mir und erklärte, dass sie nicht gewusst hätten, dass über mir ein weiteres Stockwerk mit zwei Wohnungen (das Dachgeschoss) sei und sie aus diesem Grund (?) in derselben Wand im Wohnzimmer die Wand weiter oben öffnen müssten.


    So, nun habe ich an besagter Wand im Wohnzimmer zwei Revisionsklappen/Wartungsklappen - eine in Bodennähe, die andere allerdings direkt unter der Decke - hinter denen logischerweise Löcher sind, bzw. hinter denen direkt die Rohre liegen.

    Optisch finde ich das allerdings ausgesprochen grässlich, eine Revisionsklappe/Wartungsklappe in der Nähe des Bodens hätte ich ja noch okay gefunden, aber eine zweite und dann auch noch auf dieser Höhe "ruiniert" für mich persönlich diesen Teil des Wohnzimmers.

    Meine Frage wäre nun: Habe ich ein Recht darauf, dass zumindest eine der Revisionsklappen entfernt wird? Da ja klaffende Löcher in der Wand sind, müsste man das Loch ja zunächst schließen und dann neu tapezieren. Im Badezimmer habe ich ja mit einer solchen Klappe kein Problem (dort befindet sich ebenfalls eine, bzw. befand bevor die Handwerker sie abnahmen, momentan ist es nur provisorisch verklebt, weil sie morgen nochmal wiederkommen). Ich bin gerade ziemlich verärgert und vor allem unglücklich mit der Situation.


    Für Antworten wäre ich wirklich sehr dankbar!

    LG, HanaBY

  • Hallo,

    Meine Frage wäre nun: Habe ich ein Recht darauf, dass zumindest eine der Revisionsklappen entfernt wird? Da ja klaffende Löcher in der Wand sind, müsste man das Loch ja zunächst schließen und dann neu tapezieren. Im Badezimmer habe ich ja mit einer solchen Klappe kein Problem (dort befindet sich ebenfalls eine, bzw. befand bevor die Handwerker sie abnahmen, momentan ist es nur provisorisch verklebt, weil sie morgen nochmal wiederkommen). Ich bin gerade ziemlich verärgert und vor allem unglücklich mit der Situation.

    LG, HanaBY


    Da solche Klappen einen tieferen Sinn haben, wirst du damit wohl leben müssen. Vielleicht spendiert dir ja der Vermieter eine Flasche Henkell und die macht dich wieder glücklich.

  • Eine Klappe, ja, aber die erste haben die Handwerker ja scheinbar ohne Sinn und Zweck eingesetzt, weil sie das Loch an der falschen Stelle gemacht haben. Mir geht es speziell darum, dass die erste Klappe eben nicht notwendig war, lediglich die zweite.

  • Hallo,

    Standardfrage: Was sagt denn der Vermieter dazu? Wenn die eine Klappe nicht benötigt wird, ist es ja kein Problem, diese zu entfernen, oder?

    Meine Antworten beruhen aus meiner persönlichen Erfahrung und stellen keine Rechtsberatung dar.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!