Beiträge von Mainschwimmer

    Da ich in diese Wohnung erst 2011 eingezogen bin ist doch die Sanierung von 2004 mit im derzeitigen Mietpreis enthalten oder nicht?
    Darf die Wohnungsgesellschaft die Sanierung 2 mal in Rechnung stellen?

    Wie kommst du denn auf solche Ideen? Dir wird doch nichts in Rechnung gestellt, hier wird der Ist-Zustand einer Wohnung beschrieben und dazu gehört nun mal auch der Zustand des Bades, der sich im Mietpreis niederschlägt. Balkon/Loggia waren von Anbeginn vorhanden, trotzdem werden Sie mit 8 Cent pro m² in der Miete berücksichtigt.

    Und wenn du immer noch zweifelst, dann besorge dir den gültigen Mietspiegel zu deiner Wohnung und lese, was dort geschrieben steht.

    Das ist ja ganz nett mit den Anhängen. Aber ist es nicht ein wenig frech, was du da verlangst, sollen wir den Kopf verdrehen oder den Bildschim hochkanten? Um die Grafiken richtig zu drehen habe ich keine Lust. Du willst etwas, da solltest du dich auch anstrengen, oder?

    Das stimmt doch vorne und hinten nicht:

    Zitat

    Mir ist nach Rücksprache mit der Hausverwaltung ein MV in 2facher Ausfertigung geschickt worden.

    Dieser Vertrag entsprach doch deinen Vorstellungen, oder? Wenn nicht, warum dann dieses?

    Zitat

    Mit der Aufforderung eine Kaution 2 Wochen vor Mietbeginn zu zahlen. Dies habe ich getan.

    Und dann:

    Zitat

    Die Vertragsdetails entsprechen aber nicht den Absprachen.

    Wann wurden die Absprachen getätigt?

    Ein Hinweis sei mir gestattet.
    Der ganze Windelmüll fliegt heute in die Tonne. Bei den finanziellen Mehraufwand zur Entsorgung fühlt man sich schon mal am Existenzminimum


    Ja, richtig. Aber die Windeln kommen erst nach der Geburt in die Tonne und nicht vorher zur Probe, oder? Hier wurde aber fürs ganze Jahr der höhere Müllanfall berechnet.

    Wie ist denn die Verteilung dieser Kosten im Mietvertrag geregelt? Wenn dort nämlich nach Personenzahl vereinbart ist, dann darf nur die Zeit gerechnet werden, ab dem der Nachwuchs dazu gekommen ist.

    Aber dazu braucht es doch keine Rechtsgrundlage. Da sollte der gesunde Menschenverstand völlig ausreichend sein.

    Solche Zusätze in Mietverträgen sind ganz großer Nonsens, daran muss sich kein Mieter halten. Solches Vermieterdenken stammt aus grauer Vorzeit, als es noch keine Mietrechtsgesetze gab und sich die Herrschaften wie kleine Halbgötter benehmen konnten.

    Meine Antwort gilt aber nur für den Fall, dass du nicht in einem Wohnheim für Studenten u.ä. lebst. Da gelten nämlich in Bezug auf Besuch & Co. andere Regeln.


    Da es für meine Mietberechnung relvant wäre, hier die Frage: Kann ich dieses nun dennoch unter dem Punkt "Zusätzliche Begründungen" aufführen und wenn ja, kann ich die Abschlägen aus 2013 als Referenzwert angeben und damit auch rechnen?

    Liebe Grüße, Isa

    Damit kann man nicht mehr rechnen. Bei Erscheinen des neuen (qualifizierten) Mietspiegels verliert der alte seine Gültigkeit. Diese Vorschrift gilt natürlich für beide Seiten. Vor Gericht......und darauf kommt es letztendlich an, zählt nur der aktuelle Mietspiegel zum Zeitpunkt des Mieterhöhungsbegehren.

    Wenn ihr jeder einen Vertrag über ein Zimmer unterschrieben habt, dann kann jedes Zimmer fristgerecht gekündigt werden Auch muss der eine Mieter nicht für den anderen Mieter die Miete übernehmen.

    Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die muss nicht bestätigt werden.

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