Beiträge von Mainschwimmer

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    Wie seht ihr die Lage?

    Ich sehe die Lage realistisch. Diese Fenster können nicht repariert werden. Es werden zwar Methoden angeboten, siehe Google: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#safe=off&q=blinde+isolierverglasung
    Aber wirkliche Abhilfe schaffen nur neue Fenster oder Verglasungen.

    Trete dem Vermieter ganz kräftig auf die Füße und mache ihm klar, dass du den Zustand nicht akzeptierst. Auch solltest du ihm klar machen, dass dieswerZustand zu einer Minderung der Miete berechtigt: Mietminderungstabelle

    Die ordentliche Kündigung ist jedoch für beide Parteien frühestens zum 30.7.2017 zulässig.

    Die möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

    Was ist an den Sätzen so schwer zu verstehen? Und nein, nach einem guten Grund musst du nicht suchen, denn den findest du nicht. Du kannst bestenfalls versuchen mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu seinen Gunsten abzuschließen, damit er dich eher gehen lässt. Wenn nicht, bis du bis zum 30.07.2017 an die Wohnung gebunden.

    Wir machen jetzt ordentlich Gegenwind, mit Petition, Gespräch mit Oberbürgermeister, Radio, Fernsehen, Offener Brief, weil wir einen Monat unzumutbar finden und uns sehr an unserem Zuhause gelegen ist.

    Hab wir da irgendeine Chance?

    Ihr habt doch schon alles in die Wege geleitet, was zu machen ist. Jetzt erwartest du von uns hier, dass wir unsere Kristallkugeln einschalten, um nachzusehen wie die Zukunft wird. Also, meine Kugel ist gerade zum Update auf Win10 im Werk, von mir also keine Prognose.

    Welche Chancen habe ich aufgrund der Sachlage, die Rückzahlung der Mietsicherheit evtl. auch einzuklagen (Rechtsschutzversicherung vorhanden),

    Einklagen, was soll der Quatsch? Hast du die Firma schon per Einschreiben unter Verzug gesetzt, wissen die, dass du das Geld dringend benötigst? Setze einen Termin nach Datum, z.B. zum 15. Juni. Und wenn sich nichts getan hat, kannst du einen Anwalt beauftragen.

    In einem Mehrfamilienhaus müssen die Heizkosten zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. D.h., dass 70% nach Verbrauch und 30% nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Da diese Heizkostenverordnung schon seit Jahren gültig ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Wohnungsgesellschaft gegen diese Verordnung verstößt.

    Bitte noch einmal lesen, ob das tatsächlich eine Pauschale und keine Vorauszahlung ist.

    Ps. Anwalt für mietrecht ist schon eingeschaltet da wir aber geringverdiener sind warten wir noch auf den schein für Prozess kosten Beihilfe vorher macht der Anwalt nichts.


    Der wird auch später nichts machen, denn das Amtsgericht wird prüfen, wozu der Schein benötigt wird. Und bei einer 100% Verweigerung der Mietzahlung ist schon vorprogrammiert, dass der Vermieter zu Recht die Miete fordert. Aber wenn ihr noch etwas wartet bis 2 Monatsmieten erreicht sind, dann habt ihr die fristlose Kündigung an der Backe. Und das zurecht.

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    Auch wegen dem Hunden beschwert er sich und sagt, wir sollns Anhängen.

    Gibt es bitteschön dafür auch eine Übersetzung ins Hochdeutsche?

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    Meine Frage, kann er das Einfach so?

    Klar, kann er das. Er kann auch an den Papst schreiben. Aber ob sich die Kündigung durchsetzen lässt und der Brief im Vatikan gelesen wird, will ich verneinen.

    Ansonsten dürfte die ganze Angelegenheit nichts mit Mietrecht zu tun haben (viel Bla-bla auf beiden Seiten). Eher vermute ich mal, dass hier zwei aufeinander getroffen sind, bei denen die Chemie nicht stimmt.

    Hallo Leute,
    Die HWG überlässt Herrn XXX eine Garage ab 1.1.1987. Eine Weitegabe der überlassenen Fläche an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung des Überlassers möglich............... Ich vermute dass der Mieter 50 Euro/mon von dem Dritten erwirtschaftt. Ist es erlaubt ohne Zustimmung von HWG? LG

    Und was sagt die HWG zu dem Problem? Ach, noch nicht nachgefragt, aber hier aufschlagen, das ist aber die falsche Reihenfolge. Oder vermutest du, dass man von der HWG hier mitliest? Und deine Vermutung mit den 50,- € pro Monat ist auch nur eine Vermutung, sonst nichts.

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    Da gibt es doch auch gewisse Widerspruchsfristen.

    Quatsch, von welchen Widerspruchsfristen schreibst du?

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    Und nach BGB kann man ja auch als einzelner Gesellschafter in einer WG die Kündigung verlangen.


    Ja klar, vor Gericht und nicht so, wie es dir passt.

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    einfach mal eine Auskunft bekommt und Hilfe


    Auskunft hast du bekommen. Wenn dir die Antworten nicht in den Kram passen, dürfte es wohl an deinen überzogenen Vorstellungen liegen.

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    Wenn ich ausziehen möchte, müssen beide Parteien kündigen und ausziehen oder keiner.

    Und so ist nun mal die Rechtslage, egal was vorher gesagt wurde. Als Mieter, der etwas erreichen will, sollte man sich an die Spielregeln halten.

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    Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung und bin auch nicht im Mieterschutzbund (noch nicht?!)


    Und beides würde dir in diesem Fall auch nicht helfen.

    Es ist zwar ein Zwischenzähler eingebaut, aber es läuft alles über meine Wohnung.

    .

    Dann verstehe ich euer Problem wirklich nicht. Anhand des Zwischenzählers ist doch ganz einfach auszurechnen, wie teuer der Verbrauch dieser Flur- und Schuppenbeleuchtung tatsächlich ist. Oder hast du damals in der Schule gefehlt als das Multiplizieren mit 2 und 3 stelligen Zahlen durchgenommen wurde?

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