Heizkostenpauschale und Umlagen

  • Ich habe ein Angebot für eine kleine Wohnung bekommen. Die Kaltmiete beträgt 260 Euro, was niedrig ist.
    Dann kommen jedoch Heizkostenpauschale 109 Euro und Umlagen 100 Euro hinzu.

    Wie soll ich die Heizkostenpauschale verstehen. Soll ich jeden Monat 109 Euro bezahlen, auch wenn ich weniger verbrauche? Gilt das Gleiche für die Umlagen? Die Gesamtmiete beträgt dann also 470 Euro. Sind die Nebenkosten nicht etwas zu hoch?

    Fallen unter die Heizkostenpauschale auch in der Regel die Warmwasserkosten? Tut mir leid, aber ich kenne mich mit der Heizkostenpauschale nicht aus.

    Einmal editiert, zuletzt von marti (6. Juni 2015 um 17:45)

  • Befindet sich die Wohnung als Einliegerwohnung in einem Haus, in dem auch der Vermieter und kein weiterer Mieter wohnt? Das wäre zur Beantwortung der Frage nämlich ausschlaggebend.

  • Kleine Wohnung heißt wieviel m² Wohnfläche?

    Pauschale heißt ein fester Betrag, egal ob viel oder wenig Verbrauch. Ähnlich wie eine Flat Rate.

    Ob da die Kosten für die Aufbereitung des warmen Wassers dabei ist kann man nicht sagen.

    Umlagen sollen wohl die übrigen Betriebskosten sein. Da kommt es auf die vertragliche Vereinbarung an.

  • Nein, es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus mit 10 Wohnungen. Die Wohnung wird von einer Wohnungsgesellschaft vermietet.

    Wenn es nicht gerade ein Studentenwohnheim ist wäre eine Pauschale für Heizkosten unzulässig.

  • In einem Mehrfamilienhaus müssen die Heizkosten zwingend nach der Heizkostenverordnung abgerechnet werden. D.h., dass 70% nach Verbrauch und 30% nach der Wohnfläche abgerechnet werden. Da diese Heizkostenverordnung schon seit Jahren gültig ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Wohnungsgesellschaft gegen diese Verordnung verstößt.

    Bitte noch einmal lesen, ob das tatsächlich eine Pauschale und keine Vorauszahlung ist.

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