Beiträge von Mainschwimmer

    … ist explizit und ausschliesslich die Rede davon, dass ich "die angemietete Wohnung" untervermiete – jedoch wird hier nicht erwähnt, dass es sich um eine Untervermietung von lediglich einem einzigen Zimmer innerhalb der gesamten 4-Zimmer-Wohnung

    Das hat der Anwalt richtig gesehen, denn bei einem Zimmer spricht man von Untervermietung, bei der ganzen Wohnung wäre es eine Gebrauchsüberlassung. Beides benötigt die Genehmigung durch den Vermieter.

    Ist das rechtens.

    Nein, natürlich nicht Die Betriebskostenverordnung sieht keinerlei Pachtzahlungen vor. Sollte der Vermieter aber argumentieren, dass die laufenden Kosten des Grundstücks umlegbar sind, dann sind damit die Grundsteuern gemeint. Also die öffentlichen Lasten.


    Sprich, nur weile s ein Freund ist kann der jetzt die Bedingungen stellen und ich habe das Nachsehen. Ich habe ja aber jemanden gefunden gehabt, der meine Bedingungen erfüllt. Ich hätte auch noch mehr Leute gefunden.
    Habe ich denn jetzt wirklich komplett das Nachsehen oder kann man da irgendwas machen? Sprich zu Küche oder Termin?
    Danke für eure Antworten.
    Viele Grüße,
    Satyria

    Auch wenn es nicht ein Freund ist, der Vermieter bestimmt, wen er als Mieter nimmt und nicht du. Du kannst nur die Küche entfernen und bis zum Ende der Mietzeit Miete und Nebenkosten bezahlen. So sind nun mal die Gesetze und höchstrichterliche Urteile.

    Ist ja eine der ähnlichen Diskussionen zum Nachlesen

    Tipp von mir, du solltest dort alle Beiträge lesen und was wichtiger ist, auch verstehen. Entweder hast du den Beitrag des Dr. Kamphausen nicht gelesen, oder was trauriger ist, nicht verstanden.

    Aber es wäre besser, wenn du die Zeit, die du für das Ausgraben der alten Beiträge vertust, besser einsetzt. Gieße die durstigen Bäume in deiner Straße, die werden es dir danken.

    Dem Vermieter steht die volle Miete incl. Betriebskosten ab Mai zu, dürfte doch wohl logisch sein. Deine Mauschelei mit dem Vormieter musst du mit diesem abklären, der war wahrscheinlich der Auffassung, dass du so großzügig bist und ihn auf deine Kosten weiter wohnen lässt.

    Also klär das mit dem Vormieter und sieh zu, dass die Miete für Mai bezahlt wird. Ist übrigens ein guter Start für ein Mietverhältnis, wenn man mit dem Vormieter solche Dinge vereinbart und der Vermieter über deine reduzierte Zahlung im Unklaren gelassen wird.

    Wenn nun der Mieter aufgrund der verfrühten mündlichen Info eher ausziehen kann, muss er trotzdem seinerseits kündigen und die 3 Monatsfrist einhalten oder?


    Aber sicher! Und das solltest du schnellstens machen, wenn du das Mietverhältnis zum 30. September beenden willst. Aber frage deinen Vermieter, ob er dich eher ziehen lässt. Fragen kostet nichts.

    Der Vermieter schiebt es auf die Liegenschaftsverwaltung weil er es angeblich nicht weis wie die Rechnung zustande kommt und wie es berechnet wird ob qm oder Person.

    Das ist natürlich Quatsch! Ob nach Personen oder Quadratmeter abgerechnet wird, sollte in deinem Mietvertrag nachzulesen sein. Und wenn da der Abrechnungsmaßstab nicht angegeben ist, dann wirst du ihn auf der Abrechnung der Betriebskosten finden.

    Wenn ich davon ausgehe, dass dein Nick dein Wohnort ist, dann verstehe ich deine Frage erst recht nicht, denn in Hessen ist laut Landesbauordnung der Einbau von Wasserzählern vorgeschrieben. Und dann solltest du uns auch mal verraten,

    Zitat

    Denn die Kosten sind stark gestiegen und ich wollte wissen was davon die 3 Objekte betrifft


    welche Kosten da so stark gestiegen sind, dass du nicht schlafen kannst.

    Wenn auf der Kündigung die Unterschriften der im Mietvertrag genannten Mieter gegeben ist, dann ist doch alles in Ordnung. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und muss vom Vermieter nicht unterschrieben oder bestätigt werden. Es genügt, dass ein Zeuge im Falle eines Falles bestätigt, dass die Kündigung fristgerecht beim Vermieter eingetroffen ist.

    Es geht nicht um die Kosten sondern um ............ die Kosten der 3 Objekte und wie werden sie umgelegt.


    Und du willst uns erzählen, dass es dir nicht um die Kosten geht. Weißt du eigentlich, was du geschrieben hast?

    „Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen.“ Das heißt konkret bis zum 31.12.2015.


    Was ist denn an diesem Satz so schwer zu verstehen? Die Hausverwaltung arbeitet korrekt nach BGB und könnte sich sogar Zeit bis zum 31.12.2015 lassen, da das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist. Und die Einstellung der Zahlung von Betriebskosten ist eine wirklich gute Idee, wenn man eine fristlose Kündigung provozieren will.

    Moment mal, ich rekapituliere: Du hast die Wohnung in Erwartung einer Erbschaft gekündigt, aber die Erbschaft ist an euch vorbei gegangen. Jetzt wollt ihr aber wohnen bleiben und seid sauer, dass das eurem Vermieter nicht passt.

    Da ihr euch in einem gekündigten Mietverhältnis befindet, hat der Vermieter auch das Recht zur Besichtigung der Wohnung gemeinsam mit Mietinteressenten. Dass der Vermieter Verwandschaft ist, mit denen ihr über Kreuz seid spielt keine Rolle.

    Für solche Peanuts willst du ein Fass aufmachen? Ist es nicht eher so, dass du dem Mitbewohner eins auswischen willst und dir nichts besseres einfällt? 1 m³ Wasser/Abwasser dürfte an deinem Wohnort rund 5,- € kosten. Weißt du wie lange es braucht, um 1.000 Liter Wasser zu verbrauchen?

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