Sonnensegel

  • Hallo,

    ich möchte ein Sonnensegel auf der Terrasse meiner Mietwohnung spannen.
    Dazu würde ich gerne die Wand des Nachbarn nutzen, um einen Dübel dort zu befestigen.
    Die Häuser stehen versetzt und die Sonne fällt so ein, das so die beste Abschattung gegeben wäre.
    Die Wand des Nachbarn ist also eine direkt an meine Terrasse angrenzende Wand und gehört auch zur gleichen Gesellschaft.
    Im angehängten Bild liegt meine Terrasse im eingezeichneten Rechteck.

    Muß ich wen fragen und wenn ja die Gesellschaft oder den Nachbarn?

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    Habe noch eine Frage wegen der Feuerwehrzufahrt und wegen vorgeschriebenen Parkplätzen zu in den 50er Jahren gebauten Häusern:
    Es gibt in der Stichstraße am oberen Bildrand einen Parkplatz, das Gelände gehört offenbar der Wohnungsgesellschaft, obwohl ein Straßenschild existiert. Schon merkwürdig.
    Dieser Parkplatz wurde vor einiger Zeit geschlossen, weil jemandem ein Ast aufs Auto gefallen war und die Gesellschaft zahlen mußte.
    Nun existiert für die Häuser kein anderer Parkplatz als an der Straße mehr und die Feuerwehr hat keine Zufahrt mehr.
    Die Zufahrt zum Parkpaltz ist ständig dichtgeparkt und mit Steinen versperrt.
    Ich würde gern den Parkplatz wieder geöffnet haben, die Gesellschaft sollte dort Carports bauen, weil die Autos auch ständig voller Vogelkot sind. (nach 2 Tagen sieht das Auto aus wie vorher)
    Die Feuerwehr kann zwar über die Rückseite der Häuser ran, aber auch da stehen Bäume, die nicht LKW tauglich sind, weil die Äste zu niedrig hängen. An der Vorderseite (Westen) ist die Zufahrt eben durch Steine und parkende Autos versperrt.

    1) Ist es Möglich, das die Stichstraße (ca. 15m lang, auf der Karte ist die zu lang dargestellt) der Öffentlichkeit gehört, der Parkplatz unter den Bäumen aber der Gesellschaft? Wahrscheinlich...
    2) Wie viele Parkplätze muß es pro Wohnung für Häuser aus den 50ern geben?
    3) Ist die Feuerwehrzufahrt so rechtlich ok?

    Danke schon mal,
    André Bauer

  • Hallo André,

    "ich möchte ein Sonnensegel auf der Terrasse meiner Mietwohnung spannen.
    Dazu würde ich gerne die Wand des Nachbarn nutzen, um einen Dübel dort zu befestigen.
    Die Häuser stehen versetzt und die Sonne fällt so ein, das so die beste Abschattung gegeben wäre.
    Die Wand des Nachbarn ist also eine direkt an meine Terrasse angrenzende Wand und gehört auch zur gleichen Gesellschaft.
    Muß ich wen fragen und wenn ja die Gesellschaft oder den Nachbarn?"
    - Zur Sicherheit beide schriftlich.

    "Habe noch eine Frage wegen der Feuerwehrzufahrt und wegen vorgeschriebenen Parkplätzen zu in den 50er Jahren gebauten Häusern:
    Es gibt in der Stichstraße am oberen Bildrand einen Parkplatz, das Gelände gehört offenbar der Wohnungsgesellschaft, obwohl ein Straßenschild existiert."
    - "Vorgeschriebene Parkplätze...? Wieder mal: Zur Sicherheit beide schriftlich fragen.

    "Die Zufahrt zum Parkpaltz ist ständig dichtgeparkt und mit Steinen versperrt.
    Ich würde gern den Parkplatz wieder geöffnet haben, die Gesellschaft sollte dort Carports bauen, weil ..."
    - Wende Dich - na, an wen wohl...?

    "Die Feuerwehr kann zwar über die Rückseite der Häuser ran, aber auch da stehen Bäume, die nicht LKW tauglich sind, weil die Äste zu niedrig hängen. An der Vorderseite (Westen) ist die Zufahrt eben durch Steine und parkende Autos versperrt."
    - Ich würde die Feuerwehr mal hierüber informieren.

    "1) Ist es Möglich, das die Stichstraße (ca. 15m lang, auf der Karte ist die zu lang dargestellt) der Öffentlichkeit gehört, der Parkplatz unter den Bäumen aber der Gesellschaft? Wahrscheinlich..."
    - Frage die Behörde/n.

    "2) Wie viele Parkplätze muß es pro Wohnung für Häuser aus den 50ern geben?"
    - Ich denke Null.

    "3) Ist die Feuerwehrzufahrt so rechtlich ok?"
    - Frage die Fw oder/und das Strassenverkehrsamt/Ordnungsamt.
    ----- Dies ist übrigens ein MIETRECHT-Forum...;)

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