Beiträge von Mainschwimmer

    Dann schau mal hier rein


    Dann lese du bitte etwas genauer. Im zitierten Fall ging es um eine Kündigung nach wiederholter verspäteter Zahlung. Beim Fehlen von 2 Monatsmieten hört der Spaß aber auf und die fristlose Kündigung trifft dich voll, denn dass du der Schuldner bist, dürfte wohl zutreffen und der Freund ist nur vorgeschoben..

    Wenn ein Mieter mit 2 Mieten im Rückstand ist, dann ist eine fristlose Kündigung im Einklang mit den Gesetzen. Abwenden kann man die Kündigung nur, wenn man die Schulden auf einen Schlag sofort bezahlt. Sollte der Vermieter aber gleichzeitig auch eine fristgerechte Kündigung ausgesprochen haben, dann bleibt die gültig.

    Zitat

    Gibt für so was ein Urteil, kann mein Freund sich darauf berufen.


    Alle Urteile geben dem Vermieter Recht, also sieht es sehr schlecht für deinen Freund aus.

    Quatsch! Dieser Vertrag hätte von beiden Mietern gemeinsam gekündigt werden müssen und der Vermieter hätte dann mit dem verbliebenen Mieter einen neuen Vertrag abschließen müssen, dann wäre die Angelegenheit sauber über die Bühne gegangen.

    Zitat

    Das Übergabep d otokoll... stellt dies auch eine Vertragliche Regelung im Sinne des BGB dar?


    Nö.

    Zitat

    B hat zwei Monate alleine Miete bezahlt und war mit dem Auszug ebenfalls einverstanden.


    Und warum hat er dann die Kündigung nicht mitunterschrieben?

    Zitat

    Und es wäre nicht das erste mal, dass sich ein Anwalt irrt...


    Klar, aber nicht bei solch einer leichten Übung aus dem Erstsemester.

    Zitat

    der sicherlich für alle Forenteilnehmer eine fette Nus ist, welche es zu knacken gilt...

    Was soll daran schwer sein? A hätte überhaupt nicht kündigen können, da eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nicht so einfach beendet werden kann. Das hat der Vermieter auch richtig erkannt und die Kündigung nicht akzeptiert. Da die Wohnung nicht gekündigt werden konnte, kann A dort wieder wohnen.

    Warum man zum Anwalt geht und seine Auskunft infrage stellt ist mir ein Rätsel. Wenn ich etwas nicht verstehe, dann lass ich mir das vom Anwalt genau erklären, gerade dann, wenn ich z.B. Ausländer bin.

    Ich habe mich so oft beim Vermieter beschwert doch der meint er wäre dafür nicht zuständig. Was kann ich gegen diesen geisteskranken Nachbarn unternehmen?

    So wie du dich hier "ausgelassen" hast, fasse die Attacken deines Nachbarn zusammen und schicke sie gesammelt als Einwurfeinschreiben an deinen Vermieter. Setze eine Frist von 14 Tagen und kürze danach die Miete. In welcher Höhe musst du mithilfe von Google im Internet heraus finden. Oder befrage einen Anwalt, das geht auch online oder am Telefon. Z.B. hier: Rechtsberatung und Rechtsfragen online. Finden Sie einen Rechtsanwalt bei frag-einen-anwalt.de

    Welche Person(en) sind denn überhaupt im Mietvertrag genannt? Nur die(se) sind für Forderungen haftbar zu machen, egal ob noch dort wohnend oder schon längst ausgezogen.

    Wobei natürlich interessant zu wissen wäre, wie das in dieser WG gehandhabt wird. Die dort wohnenden Personen sollten schon in irgendeiner Form erfasst sein und Ein/Auszug festgehalten werden.

    Jetzt stellen sich mir natürlich die Fragen:
    1. Müssen wir nun für die Bekämpfung dieser Schädlinge aufkommen?

    Nö, das ist Sache des Vermieters

    2. Welche Schritte muss ich als erstes Unternehmen ?

    Diesen Vermieter umgehend informieren. Am besten per Einwurfeinschreiben und wenn man ein gutes Verhältnis zu ihm hat, vorab per Telefon.

    Hallo,

    hast du es geschafft das Übergabeprotokoll nachträglich zu ergänzen?

    Wenn du es schaffst, nach rund 11 Monaten eine Antwort zu schreiben, sollte es wohl auch möglich sein ein Protokoll zu ergänzen.

    Merke: Beiträge nach solch langer Zeit sind in der Regel nutzlos, weil der Fragesteller bereits umgezogen ist und der Drops schon lange gelutscht wurde.

    Kannst du das ganze nicht in komprimierter Form bringen. Ich (und wie ich weiß, auch andere User dieses Forums) habe wirklich keine Lust zu lesen wer um 10 was gesagt hat. Romane in dieser Form passen eher zu RTL2 als in dieses Forum.

    Und solltest du antworten, dann schreibe auch Wort für Wort den Inhalt des Mietvertrages zum Thema Gartenpflege. Denn nur darauf kommt es an, was zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart ist.

    Wir sind jetzt vollkommen fertig und versuchen seit heute wieder über Werbung/Anzeigen usw. einen Nachmieter zu finden.
    Meine Frage zu unserer Story lautet jetzt:

    1. Ist die Klausel mit dem Verzicht auf Kündigung für diesen langen Zeitraum rechtskonform?

    Wenn diese Klausel tatsächlich zwischen Mieter und Vermieter ausgehandelt wurde, eine Individualvereinbarung ist, dann ist sie gültig. Hat euch aber der Vermieter den Vertrag mit dieser handschriftlich eingefügten Klausel ohne Diskussion zur Unterschrift vorgelegt, dann ist sie nicht gültig. Dann habt ihr einen unbefristeten Mietvertrag, den ihr jederzeit mit der Frist von 3 Monaten kündigen könnt.

    Wie eine Individualklausel auszusehen hätte findet ihr hier: Individualvereinbarung - immowelt.de

    2. Kann ein Vermieter trotz Zusage eines Auflösungsvertrages so mit uns umspringen?

    Ja, das kann er, denn ihr seid ja nicht gezwungen den Vertrag zu unterschreiben.

    3. Wie kann ich jetzt am Besten auf die E-Mail des Vermieters reagieren?

    Bevor du nicht mit einem Fachanwalt für Mietrecht gesprochen hast, ganz ruhig bleiben.

    4. Was haben wir sonst für Chancen, glimpflich aus dieser Sache herauszukommen?

    Das wird euch der besagte Anwalt erklären.

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