Beiträge von Mainschwimmer

    Können wir die Miete mindern ? Gibt es dazu eine Rechtssprechung / Urteil ?

    Das solltest du wohl besser einen Anwalt für Mietrecht fragen, der dich dann auch wenn nötig vor Gericht vertritt. Bei Mietminderungen kann man nämlich mehr Fehler machen als man denkt.

    Klar gibt es Rechtsprechungen. Die gelten aber nur immer für den speziellen Fall vor diesem Amtsgericht und sind nicht 1 zu 1 übertragbar. Darum der Anwalt.

    Vergiss es ganz schnell mit der Mietminderung wegen des Lärms. Dass dort im Sommer Festspiele abgehalten werden hättest du eigentlich wissen können/müssen. Und da diese Spiele sicherlich schon sehr lange abgehalten werden, gibt es auch keine Mietminderung.

    Genau so wenig kann ich dir wegen der Toilette Hoffnungen auf eine Mietminderung machen. In einem Wohnheim muss man nun mal Abstriche beim Komfort machen.

    Zitat

    Soso. Urteile eines Gerichts sind also "nicht relevant". Dann bemüht man sich um Ruhigstellung:


    Und da haben die völlig Recht. Die Entscheidung eines Amtsgerichts gilt nur für diesen Fall an diesem Gericht und hat für andere Fälle null Relevanz.

    Zitat

    Dazu ist zu sagen, dass hier im Haus überwiegend Mietparteien wohnen, nur 2 oder 3 sind Eigentümer. Ist das rechtens, dass die Eigentümer einfach so über die Köpfe anderer hinweg das entscheiden und ich diese Kosten mit zu tragen habe?

    Entscheidend ist doch nicht, wieviele Eigentümer in dem Haus wohnen, entscheidend ist, dass die Mehrheit der Eigentümer die Entscheidungen für den Versicherungsschutz trifft.

    1. Sind diese hohen Kosten vertretbar?

    Nach deiner schwachen Argumentation zu urteilen auf jeden Fall.

    2. Sind diese Kosten im Zweifelsfall auch für die letzten Jahre beanstandbar?

    Für die letzten Jahre ist die Messe gelesen, der Drops gelutscht.

    Eventuell werde ich dem Mieterverein beitreten. Die werden sicher wissen, was ortsüblich ist.


    Das ist Quatsch. Dir bringt es nichts, wenn du rauskriegst, was ortsüblich ist. Entscheidend ist einzig und allein, was zu den Betriebskosten in deinem Mietvertrag vereinbart ist. Und da ist dann wichtig, wie der Verteilerschlüssel gestaltet ist. Üblich ist nämlich, dass die von dir genannten Positionen nach der Wohnungsgröße (qm) gerechnet werden.

    1. Die stehen im Treppenhaus

    Da haben Möbel und andere Dinge des Mieters aber nichts zu suchen.


    2. Vermieter

    Dann mache dem Mieter klar, dass er schnelltens (Frist von 14 Tagen nach Datum reicht) seine Sachen wegräumen soll, ansonsten geschieht es auf seine Kosten.

    3. In einem Gebäude mit vielen Wohnungen, die von einer Firma verwaltet wird.

    Du solltest grundsätzlich üben, in welcher Form du dem Mieter klar machst, wie er sich an die Hausordnung zu halten hat. Ich hoffe für dich, dass der Mieter zusammen mit dem Mietvertrag auch ein Exemplar der Hausordnung erhalten hat.

    Konntest du nicht noch mehr weglassen?

    1. Wo stehen die Möbel, in der Wohnung des Mieters?
    2. Bist du Mieter oder Vermieter?
    3. Wo spielt das denn, dass eine Verwaltung einem Vermieter Aufträge erteilt? In der Regel ist die Vermieterseite weisungsbefugt.


    Ich ärgere mich maßlos über diese Faulheit, Ignoranz und Rücksichtslosigkeit, habe aber Bedenken, ob ich dieses Ärgernis nicht sogar dulden muss. Eigentlich gäbe es ja eine problemlose Alternative mit der Rampe in den Keller. Kann mir jemand vielleichht einen Rat geben? Vielen Dank im Voraus.


    Bei solchen nachbarlichen Streitigkeiten halte ich mich aus Prinzip raus, weil hier meistens nach dem bekannten Motto "Pack schlägt sich, Pack verträgt sich" verfahren wird.

    Bevor ihr euch weiter Gedanken macht solltet ihr wissen, dass ihr auf dem Wege seid eine GbR zu gründen. GbR bedeutet Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Wenn ihr euch damit beschäftigt habt, dann solltet ihr erkennen, dass es für solch ein Konstrukt keinen besonderen Vordruck gibt, weil Mietverträge für Wohnraum dem BGB unterliegen und dort die Rahmenbedingungen vorgegeben werden. Den Rest könnt ihr dann im Innenverhältnis unter euch ausmachen.

    Ihr solltet aber wissen, dass euer Vorhaben unter keinem guten Stern steht, denn die Anfragen in den Foren wegen geplatzter WG-Träume sind mittlerweile unendlich.

    Ach ja, GbR laufen nach dem 4 Musketier-Prinzip, nämlich Einer für Alle, Alle für Einen.

    Okay, ganz langsam......und das zum letzten Mal, weil ich den Verdqacht habe, dass du meine Antworten nicht liest (oder verstehst du sie nicht?)

    Bei einem Mietvertrag mit Indexmiete spielt für dich die Größe der Wohnung nur eine untergeordnete Rolle. Deine Miete steigt in dem Rahmen, in dem auch der Lebenshaltungsindex steigt. Da dieser Index vom statistischen Bundesamt ermittelt wird, ist der gültig und wird von allen Gerichten anerkannt.

    Mehr dazu hier: Indexmieterhöhung

    Für dich ist jetzt nur entscheidend, ob deine Miete von Anfang an nicht zu hoch veranschlagt wurde. Dazu müsstest du wissen, ob deine Gemeinde der Mietpreisbremse unterliegt. Diese Auskunft bekommst du beim örtlichen Mieterverein.

    Da kommt wieder die Frage vom Anfang - wo finde ich einen "rechtsverbindlichen" Mietenspiegel für meine Region.


    Was willst du denn damit? Der Mietspiegel wird erst bei einer Mieterhöhung wichtig. Bei einer Indexmiete spielt das aber keine Rolle. Und ob bei Neuvermietung die Mietpreisbremse bei dir zum Tagen käme erfährst du beim örtlichen Mieterverein.

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