Mietvertrag und keine Angabe zur Größe ua.

  • Moin Moin Leute,

    ich habe hier einen Mietvertag vorliegen, der mich ein wenig stutzig macht.
    Leider konnte ich zu meinen Fragen noch keine Antworten finden. Also nun meine Fragen:

    1.) Im Mietvertrag wird keine qm genannt. In der Wohnungsanzeige hieß es 38qm Und in der Vermieterauskunft, die ich für das Amt benötigte, steht 37,76qm. Aber nichts im Mietvertrag.
    Dort steht allerdings sowas wie, der Besichtigungstermin am 01.08. fand vor Vertagsunterzeichnung statt.
    ( klingt für mich wie: gekauft wie gesehen. ??? )
    Lieder konnte ich die Wohnung noch nicht nachmessen - was ja auch überflüssig ist, wenn der Vermieter sowieso nichts in den Vertrag schreibt ( ausser 1 Zi. Whg, Erdgeschoss.... )

    Was für Nachteile hat dies für mich, mal davon abgesehen, dass ich ja keine Angabe für die anfallenden Nebenkosten Berechnungen habe. Und auch bei Mieterhöhung nur schätzen kann. ( ist das überhaupt rechtmäßig )

    2.) Auch Handelt es sich um eine Indexmiete.
    Für mich heißt das, ich muß alle Mieterhöhungen über mich ergehen lassen - oder wie.
    Greift hier dann trotzdem die Mietpreisbremse?
    Und wo finde ich Mietspiegel, die stimmen und nicht irgend welche Schätzlisten von Immobilienseiten sind.

    3.) Im Vertrag steht ( schon angekreuzt ) das ich den Energieausweis einsehen konnte und das dies keine Rechte herleitet ( auf folgende Erhöhungen etc. )
    Den Energieausweis habe ich aber noch nicht gesehen und in der Wohnungsanzeige steht: Energieausweis ist beantragt. ???

    4.) Betriebskosten.
    In dem Vertrag steht allerlei was an Betriebskosten abgerechnet werden kann.
    Allerdings gibt es werder eine Sauna noch ein Schwimmbad etc. auch steht in den Betreibskosten eine Wascheinrichtung. Diese gibt es auch im Hause und wird "angeblich" über das Geld, was man in die Maschinen wirft bezahlt. Sagt die Vermieterin. ( So nach dem Motto, sonst würden die anderen Mieter ja Sturm laufen )

    Was soll ich nun davon halten - mein Gefühl ist ambivalent - einerseits möchte ich gern in den Ort ziehen ( suche schon seit 3 Jahren eine bezahlbare Wohnung ) andererseits hätte ich auch gern nicht nur Pflichten sondern auch ein paar Rechte.

    Oder sehe ich dies alles zu eng?

    Um qualifizierte Antwort wird gebeten ( soll den Vertrag am WE. beim Vermieter unterschreiben )

    Mir ist echt übel....

    vielen Dank schon einmal für Eure Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von bierernst69 (13. August 2015 um 13:14)

  • Oder sehe ich dies alles zu eng?


    Nein, siehst Du nicht. Ich würde einen MV nur unterschreiben, wenn wortwörtlich alles darin genannte auch tatsächlich zutrifft. Bei der Mietfläche sollte eine Flächenangabe angegeben sein, denn JC erwarten sowas schon (ist aber nicht Pflicht).

  • Hej Berny,
    danke vorab für die Antwort.
    Sag was ist JC? Und habe ich ein Recht darauf, dass die Größe im Vertrag steht oder ist das nur eine Möglichkeit.

    viele Grüße, biernst69

  • Hej Tiger888,

    Danke für die Antwort.

    Das hast Du schön gesagt, vor lauter Lachen erst mal was anderes finden.

    wie gesagt, ich suche in dem Ort seit über 3 Jahren.

  • bei der NK Abrechnung wird vermutlich der Schlüssel QM herbeigezaubert....

    Hat für den VM den Vorteil, dass er bzgl. der Kaltmiete vs Wohnung auf der sicheren Seite ist (10% Regel)
    Also erst mal in Ruhe nachmessen. Ich wette mal, die eff. Fläche wird niederiger sein als was für die NK gilt. Dann kannste meckern.

    jc-> Jobcenter

  • Hej Tiger888,

    Ich sag ja, der VM hat alles Rechte und ich hab alle Pflichten - oder wie?
    Das mit der 10% Regel war mir klar, ist ja eh wurscht ob es nun 38qm oder 37,5qm oder 35qm sind - die Kaltmiete zählt ja für den angemieteten Raum sprich Wohnung - also ist es doch nur eine Hintertür um sich irgend welche ( mir noch schleierhafte Gründe ) Vorteile zu erschleichen um es mal nett auszudrücken.
    Wenn der VM in der Wohnungsanzeige von 38qm spricht, hab ich noch keinerlei Handhabe, wenn es sich dann nur um 32qm handelt.
    Und warum sollte der VM in der Betriebskostenabrechnung dann von den richtigen qm ausgehen?

    (jc - da bin ich dann auch irgendwann drauf gekommen. ;O) Danke! )

  • Hej Tiger888,

    Ich sag ja, der VM hat alles Rechte und ich hab alle Pflichten - oder wie?
    Das mit der 10% Regel war ... Wenn der VM in der Wohnungsanzeige von 38qm spricht, hab ich noch keinerlei Handhabe, wenn es sich dann nur um 32qm handelt.Und warum sollte der VM in der Betriebskostenabrechnung dann von den richtigen qm ausgehen?
    ....

    nee, es gibt ja gesetzliche Vorgaben

    Aber in dem Rahmen kann man den Vertrag zu seinen Gunsten formulieren, und da ist der kundige im Vorteil, meist der VM. Für die NK ist meist die etwas grössere QM Angabe von Vorteil für den VM.

    Den o.g Artikel ja auf den kann man sich u.U. berufen.

    Vor Gericht und aud hoher See.... :cool:

  • Hallo Mainschwimmer,
    ersteinmal vielen Dank für den Link und die Antwort!
    Das sind ja Urteile aus 2004/ bzw. 2010. Ich habe nun irgendwo ( frag mich mal ) im Netz gesehen, das diese nicht mehr stimmen würde und es mittlerweile neuere Urteile gibt, in dennen der Mieter hier nicht mehr auf die Wohnungsanzeige verweisen kann. *schulterzuck*
    Was stimmt denn nun.

    @ Tiger888
    Wenn dem so ist, was sollen dann noch "zugunsten" bedeuten?
    Ich wittere Haken und Ösen.

    PS - gibt es noch Antworten auf meine Anderen Fragen in dem Thread?
    Wie z.B. Indexmiete ??

    viele Dank erstmal,
    bierernst

  • d.h. in deinem Fall kannst Du nur die NK mindern, nicht die KM falls es zB. nur 28qm sind
    In dem anderen Fall wurde ja ein Grundriss vorgelegt

    im Normalfall zumindest bzw. riskante Klage gfs.

  • Das hieße ber auch, das der VM eine Mieterhöhung nur an den tatsächlichen QM bemessen darf! ?

  • Habe das andere Urteil hierzu wieder gefunden.
    Das erklärt auch noch mal das Urteil von 2010.
    Trotz falscher Wohnungsgr

    Was stimmt denn nun? Beide? Keines ? Also im Vertrag keine Größenangabe nur in der Anzeige und der Vermieterauskunft für`s Amt.
    Keinen Grundriss gesehen.

  • Zitat

    Und in der Vermieterauskunft, die ich für das Amt benötigte, steht 37,76qm. Aber nichts im Mietvertrag.

    Und was ist das? Da hast du doch die Angabe der Wohnungsgröße.

    Und was Indexmiete bedeutet hast du dir doch sicherlich mithilfe von Google erzählen lassen, oder?

  • Naja bezüglich der Indexmiete habe ich nur gefunden, das ich als Mieter der Mieterhöhung nicht mehr widersprechen kann.
    Das die Miete jedes Jahr um die vom Bundesamt festgestellten Steigerung der Lebenshaltungskosten steigen können.

    Da kommt wieder die Frage vom Anfang - wo finde ich einen "rechtsverbindlichen" Mietenspiegel für meine Region.

  • Habe das andere Urteil hierzu wieder gefunden.
    Das... und der Vermieterauskunft für`s Amt. Keinen Grundriss gesehen.

    das könnte m.E. zu Deinen Gunsten reichen

  • Da kommt wieder die Frage vom Anfang - wo finde ich einen "rechtsverbindlichen" Mietenspiegel für meine Region.


    Was willst du denn damit? Der Mietspiegel wird erst bei einer Mieterhöhung wichtig. Bei einer Indexmiete spielt das aber keine Rolle. Und ob bei Neuvermietung die Mietpreisbremse bei dir zum Tagen käme erfährst du beim örtlichen Mieterverein.

  • Das hieße ber auch, das der VM eine Mieterhöhung nur an den tatsächlichen QM bemessen darf! ?

    das wäre meine Vermutung, vorr. die Grösse ist erwiesen bzw. bestätigt

  • Das hieße ber auch, das der VM eine Mieterhöhung nur an den tatsächlichen QM bemessen darf! ?

    Streich das Wort Mieterhöhung nach Größe aus deinem Wortschatz. Wenn du eine Indexmiete hast ist für dich nur noch der Preisindex entscheidend und nicht ein neuer Mietspiegel für deine Gemeinde.

  • In allen meinen MVn steht, dass als Mietfläche xx m² als vereinbart gilt.
    Eine gewisse Ausnahme : Ich werde bspw. demnächst eine DG-Whng (mit Schrägen) zu vermieten haben. Die Mietfläche beträgt zwar 45m², die BK-Abrechnung wird jedoch nach Wohnfläche(nverordnung) (39m²) erstellt.:cool:

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (13. August 2015 um 20:20)

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