Beiträge von Mainschwimmer

    Jetzt zu meiner Frage: Kann der Vermieter uns wirklich zwingen in die Wohnung einzuziehen bzw. habe ich irgendwas zu befürchten?


    Nein und nein.

    Da ja vereinbart war, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, ist die Wohnung erst mit Abschluss desselbigen von euch angemietet. Auf keinen Fall aufgrund der mündlichen Zusage.

    Laut Mieterschutzbund ist jede zumutbare Wohnung mit Warmwasser ausgestattet zu sein. Es bestehe auch das Recht im Nachhinein Klage einzureichen. Wegen Nichteinhaltung der Sorgepflicht des Vermieters.

    Woher hast du denn diesen Unsinn? Wenn du für diese Auskunft Geld bezahlt hast, dann fordere das schnellstens zurück.

    Zitat

    die mir nicht so richtig gefällt.


    Dann sage das dem Vermieter und wenn er das nicht ändert, dann unterschreibe den Vertrag nicht.

    Zitat

    Ist das rechtens?


    Nein, natürlich nicht. Da der Vermieter aber eine Individualvereinbarung aufgesetzt hat, hätte er auch schreiben können, dass du jede Woche einen Kasten Bier anliefern musst.

    Zitat

    Ist das Rechtens?


    Siehe oben.

    Wenn dir die Klauseln und die Übernahme der Küche nicht gefallen, dann darfst du die Wohnung nicht anmieten. So einfach ist das.

    Der Techniker sagte nichts von Umbau, lediglich das ein Kabel kaputt sein kann/muss. Es sind ja 2 Kabel vorhanden in der Box.


    Und da du mit der jetzigen Verkabelung Fernsehen empfangen kannst, hat dein Vermieter seine Pflicht und Schuldigkeit getan. In 5 Jahren wird es Duftfernsehen geben, glaubst du, dass dein Vermieter deshalb in ein anderes Kabel investieren muss?


    Schlussendlich ist meine Frage folgende:
    Kann ich den Vermieter verpflichtend darum bitten, die Dielen jetzt noch fachgerecht auf eigene Kosten instandzusetzen? Denn allein durch das Streichen des Bodens scheint mir eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache so nicht gewähleistet.


    Das musst du deinen Vermieter fragen, denn nur von ihm bekommst du eine Antwort.

    Aber warum ist eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache nicht möglich? Du hast eine Wohnung bezogen, die schon sehr alt und/oder im Osten der Stadt liegt. Solche Dielen werden nämlich schon lange nicht mehr im Wohnungsbau verarbeitet, ich kenne solche Böden aus meiner Kindheit. Wenn du also einen optisch schöneren Fußboden wünscht musst du mit spezieller Fußbodenfarbe (gibt es in rot und in braun) dafür sorgen. Alles andere ist guter Wille des Vermieters. Und guter Wille lässt sich nicht einfordern.

    zum 30.11.2015 gültig, da ich früher aus der Wohnung möchte, habe ich in der Kündigung angegeben, dass der neue Mieter ab 15.09.2015 schon in die Wohnung kann.

    Wenn du eine nicht kleine Menge Geld sparen möchtest, wenn ein Nachmieter schon früher einziehen kann, dann musst du natürlich auch dafür sorgen, dass ein Makler Zutritt zur Wohnung hat. Stellst du dich stur, dann darfst du bis zum 30.11. noch brav die Miete+Nebenkosten bezahlen.

    Aber lass dir vom Makler keinen Bären aufbinden. Für seine Provision bist du nicht zuständig. Ist aber eine Besichtigung der Wohnung mit Interessenten nicht möglich, weil du keine Lust hast anzutanzen, dann könnte es passieren, dass du Schadensersatz zahlen musst wegen Nichtvermietung der Wohnung.

    Und diese neuen Erkenntnisse kann ich nicht teilen. Linoleum gehört zu den stapazierfähisten Bodenbelägen und hat eine Haltbarkeitsdauer von gut 20 Jahren. Nicht umsonst wird Linoleum gerade heute wieder in sehr vielen öffentlichen Gebäuden verlegt.

    Um einen solchen Schaden, wie auf den Fotos, zu produzieren, muss an der betreffenden Stelle ein Fehler im Estrich, bzw. im Unterboden, vorhanden sein. Nur dann kann solch eine Vertiefung mit gleichzeitigem Riss im Boden entstehen. Das sollte sich dann wirklich ein Fachmann (Bodenleger) anschauen, mehr ist aus der Ferne nicht zu sehen.

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