Mündliche Zusage bei Wohnungen

  • Hallo Community!

    Es geht um folgendes:
    In der letzten Woche am Mittwoch habe ich mir mit einem Freund eine Wohnung angesehen. Am darauf folgenden Donnerstag wurde telefonisch Interesse bekundet, worauf hin die Zusage vom Vermieter kam und ein Termin zu Mietvertragsunterzeichnung ausgemacht wurde. Am Montag musste ich die Wohnung aus persönlichen Gründen allerdings wieder absagen. Daraufhin bekam ich die Antwort vom Vermieter, dass ich die Wohnung nun beziehen müsse, da bei mündlicher Zusage bereits ein Vertragsverhältnis bestünde.

    Mir ist klar, dass mündliche Verträge durchaus geltend sind. Allerdings hatten wir zu dem Zeitpunkt der telefonischen Zusage keinerlei Infos über Sachen wie Höhe der Kaution, Staffelmiete, Mietdauer oder Energieausweis. Soweit ich weiß, müssen solche Dinge geklärt sein, bevor ein mündlicher Vertrag rechtens ist. Wenn ein mündlicher Vertrag so geltend wäre, bräuchte man ja gar keinen schriftlichen mehr.

    Die Zusage, erfolgte wie gesagt nur am Telefon und ist nirgends schriftlich fixiert. Außerdem haben wir nie eine Selbstauskunft abgegeben, so dass der Vermieter nur Vor- und Nachnamen von uns hat und uns vermutlich gar nicht ausfindig machen könnte.

    Jetzt zu meiner Frage: Kann der Vermieter uns wirklich zwingen in die Wohnung einzuziehen bzw. habe ich irgendwas zu befürchten?


    Vielen Dank und viele Grüße,

    Jannik Wittke

  • Jetzt zu meiner Frage: Kann der Vermieter uns wirklich zwingen in die Wohnung einzuziehen bzw. habe ich irgendwas zu befürchten?


    Nein und nein.

    Da ja vereinbart war, einen schriftlichen Mietvertrag abzuschließen, ist die Wohnung erst mit Abschluss desselbigen von euch angemietet. Auf keinen Fall aufgrund der mündlichen Zusage.

  • Kann der Vermieter uns wirklich zwingen in die Wohnung einzuziehen bzw. habe ich irgendwas zu befürchten?


    Du fragst besser, ob der VM Euch zwingen kann, einen MV abzuschliessen. Antwort: Nein.

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