Trotz Suchfunktion hier im Forum bin ich auf kein Thema gestoßen, dass vergleichbar wäre.
Sollte ich etwas übersehen haben, bitte ich um einen dezenten Hinweis.
Nun zu meinem Problem:
Ich bin vor 2 Jahren in meine jetzige Mietwohnung bei einer Wobaugen. gezogen.
Schon bei der Besichtigung war zu sehen, dass die Dielen in der Wohnung in einem relativ schlechten Zustand waren.
Sie hatten einen bereits abgenutzen braunen Anstrich, durch die vorhergehende Renovierung waren überall weiße Farbkleckse vom Streichen der Wände und Decken. Zudem waren die Dielen stark abgenutzt, zwischen Seiten und Mitten der einzelnen Dielenplanken besteht teilweise ein Höhenunterschied von 3-5mm.
Ein paar Dielen hatten morsche Stellen und wurden teilweise mit Kit ausgefüllt. Ich gehe aufgrund des Zustands davon aus, dass die letzte richtige Instandsetzung des Bodens (schleifen, versiegeln, streichen) weit mehr als 10 Jahre, wenn nicht sogar 20 zurückliegen.
Zudem fing der Boden nach dem letzten Sommer stark zu knarzen an.
Fotos vom Boden habe ich vor Einzug gemacht.
Bei Vertragsunterzeichnung wurde mir von Seiten der Wobaugen. angeboten, den Boden vor Einzug zu streichen. Oder ich solle mich selbst um den Boden kümmern.
Um einen schnellen Einzug zu gewährleisten (bezahlbare Wohnungen in Berlin sind rar geworden) habe ich gesagt, ich würde mich selbst um den Boden kümmern.
Meine Vorstellung war, den Boden erstmal mit einem Teppich auszulegen und später Laminat darüber zu legen oder ihn selbst abzuschleifen und zu versiegeln.
(Hierüber gibt es keine schriftliche Vereinbarung, weder im Mietvertrag noch anderweitig).
Nun wollte ich in diesen Tagen mit dem Vorhaben Boden beginnen und beim Einholen der Informationen bezüglich der Vor-/ Nachteile einzelner Bodenarten ist mir bekannt geworden, dass ein Abschleifen der Dielen ohne zusätzliches Ersetzen einzelner Dielen nicht möglich ist und ein Verlegen von Laminat aufgrund der zuvor erwähnten Höhenunterscheide der durchgetretenen Dielen als nicht empfehlenswert anzusehen ist.
Schlussendlich ist meine Frage folgende:
Kann ich den Vermieter verpflichtend darum bitten, die Dielen jetzt noch fachgerecht auf eigene Kosten instandzusetzen? Denn allein durch das Streichen des Bodens scheint mir eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache so nicht gewähleistet.