Beiträge von Mainschwimmer

    Oder kann der Vermieter Informationen nachreichen und damit die Kündigung gültig machen?


    Klar können die neuen Eigentümer das alte Haus nach entsprechender Darlegung der Gründe abreißen, um was Neues zu bauen. Das wird die Kündigung aber nicht verhindern, sondern nur Termin nach vorne verschieben.

    Lass dir doch deinen "freiwilligen" Auszug pekunär versüßen.


    Es gibt keinen Grund Gewohnheitsrechte nach 12 Jahren zu ändern

    Noch einmal ganz langsam. Hier im Forum wird kein Recht gesprochen, selbiges wird in deinem Fall nur in der Rudolf-Diener-Str. 1 in Gera verkündet. Darum ist für mich hier Schluss.

    Und nur so nebenbei: Gewohnheitsrechte gibt es im Mietrecht nicht, da musst du dir eine andere Argumentation ausdenken.

    Ich weiß nicht, welche Hilfe du vom Forum erwartest? Für mich ist die Angelegenheit klar. Laut Betriebskostenverordnung ist die Umlage der Hausreinigung möglich. Diese Möglichkeit nutzt die Genossenschaft aus. Da spielt sicherlich auch die Tatsache eine Rolle, dass die Wohnungen für Mietinteressenten im fortgeschrittenen Alter attraktiv sein sollen.

    Wenn dir das alles nicht gefällt, verweigere die Zahlung und lass das Amtsgericht Gera darüber entscheiden.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass die Verwaltung eine externe Firma mit der Reinigung des Treppenhauses beauftragt, wenn die Reinigung durch die Mieter einwandfrei abgelaufen wäre. Aber wenn euch vertraglich die Reinigung nicht auferlegt wurde, dann werdet ihr euch wohl oder übel an die putzfreien Zeiten gewöhnen müssen.

    P.S. Ich wohne auch in einer Genossenschaftswohnung und genieße den Umstand, dass Treppenhausreinigung und Winterdienst für mich zu Fremdworten geworden sind..

    Dein Rechtsempfinden in Ehren, aber das solltest du mal an neutraler Stelle prüfen lassen. Als du nur einen Schlüssel bekommen hast, hättest du sofort reagieren müssen und dir den benötigten zweiten sofort selbst anfertigen lassen.

    Zitat

    Im Mietvertrag steht sogar, dass ich nur mit Erlaubnis des Vermieters hätte Schlüssel nachmachen dürfen.


    Das gilt nur für das Nachmachen eines Schlüssels der Schließanlage, aber nicht für den hilfsweise eingesetzten Schließzylinder.

    Zitat

    Gibt es auch irgendeine rechtliche Grundlage auf Grund dessen ich z.b. die hälfte der Miete einbehalten kann?


    Für solche Kindereien gibt es keine Mietminderung, da kannst du sicher sein.


    Nach meinen recherchen dürfeten diese nicht über 0,60€ je qm² pro Monat sein.


    Vergiss bitte deine Recherchen, denn die sind nichts wert. Die Kosten für den Hausmeister haben mit der Treppenhausreinigung nichts zu tun, auch wenn der Hausmeister die Reinigung vornimmt. Also kannst du hier nicht 2 Werte addieren. Lass dir vom Vermieter die Aufschlüsselung dieser Kosten aufzeigen und glaube nicht irgendwelchen Angaben/Recherchen, die nur Durchschnittswerte angeben

    Meine Frage: ist die NK Abrechnung formell richtig?

    Nein, natürlich nicht.

    Ist das Vorgehen des Vermieters strafrechtlich bedenklich?

    Nein, nur zivilrechtlich.

    WAs kann man unternehmen?

    Ich würde nichts machen und abwarten, wann sich der Vermieter meldet. Dann würde ich ihm klar machen, dass er mit solchen Tricks bei mir keinen Blumentopf gewinnt und die Frist für die Erstellung der Abrechnung 2014 gerade abgelaufen ist.

    Zitat

    Auch wenn eine Nachzahlung ansteht, die nachweislich unrechtmäßig überhöht ist,


    Das weißt du woher, bist du Experte für Betriebskostenabrechnungen?

    Zitat

    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass die Abrechnung am 24. kommt.


    Was ist daran unverschämt, wenn dein Vermieter den gesetzlichen Rahmen ausnutzt?

    Mit solchen billigen Ausreden kannst du dich vor der Zahlung der Betriebskosten nicht drücken, denn egal ob Marco oder Mario, entscheidend ist die Adresse der Wohnung.
    Auch wenn der Mitbewohner im Mietvertrag steht, reicht es voll und ganz, wenn die Abrechnung an nur einen Mieter geschickt wurde, oder Zahlt den Mieter seinen Mietanteil direkt an den Vermieter?

    Kann mir jemand sagen? Was nun ein realistischer Anspruch ist, den er haben kann?

    Dieses Forum nennt sich zu Recht Mietrecht-Hilfe und nicht "was-tun-bei-der-Beendigung-einer-Beziehung". Mit anderen Worten, das hat mit Mietrecht garnichts zu tun. Da müsst ihr euch in Ruhe zusammensetzen und klar kommen. Und wenn das nicht klappt, müsst ihr bei Gericht für Klärung sorgen lassen

    dass der Mietvertrag nichtig ist, da er nicht mit dem Vermieter abgesprochen war und beruft sich auch auf § 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung. Stimmt das so oder geht es ihn nicht eigentlich gar nichts an als was ich/ob ich arbeite?

    Das ist natürlich ganz großer Quatsch, was dein "Untermieter" erzählt. Auch wenn der Hauptvermieter nichts von der Untermietung weiß ist der Mietvertrag gültig. Die einzige Täuschung, die hier vorliegt, findet im Kopf deines "Untermieters" statt und er hat sich an die Regeln für die Kündigung zu halten. Die da wären: Bei einer Vermietung eines leeren Zimmers, das der Mieter möbliert hat, beträgt die Frist 3 Monate. Hat er aber ein von dir möbliertes Zimmer bekommen, dann kann er bis zum 15. Januar zum 31. Januar 2016 kündigen.


    aber welche Rechte habe ich jetzt?


    Garkeine! Und das Austauschen des Schließzylinders und das gleichzeitige Betreten der Wohnung ist eine Straftat, nämlich Hausfriedensbruch. Wenn euch der Mieter das Leben schwer machen will, geht er zum Anwalt und der erstattet Anzeige gegen euch.

    Hallo! Wir leben in einem Rechtsstaat und da geht die Räumung einer Wohnung nur mit einem Urteil und nicht, weil ihr etwas deutlich gemacht habt.

    Dieses Angebot wurde schriftlich dem Arbeitsamt vorgelegt.

    Nicht dem Arbeitsamt, sondern der ARGE. Das Arbeitsamt zahlt keine Mieten.

    Jetzt fordert der Mieter, dass der Mietvertrag neu aufgesetzt wird mit dem Preis vom alten Angebot.
    Also 3 € pro m². Darf er das Tun? Hat er das Recht dazu?

    Lass ihn fordern bis er grün oder rot wird, den Mietpreis setzt immer noch der Vermieter (also ihr) und nicht der Mieter fest.

    Er meinte, dass er beim Mieterschutzbund war und dieser Ihnen das volle Recht zugesprochen hat.

    Quatsch! Selbst wenn er dort war, Recht sprechen nur Gerichte und nicht Mietervereine § Co. Aber über die Falschauskünfte dieser Vereine könnte man Bücher schreiben. Darum solchen Unsinn einfach ignorieren.

    Lass dich auf keinen Fall zu einem neuen Mietvertrag verleiten, sondern bestehe darauf, dass der jetzige Vertrag voll erfüllt wird.

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