Nebenkostenabrechnung an falschen Namen

  • Hallo liebe Leute,

    wir haben kurz vor Ablauf der Frist die Betiebtskostenabrechnung für 2014 bekommen.
    Nun wurde der Brief auch noch an "Marco X" geschickt.
    Ich heiße allerdings Mario. (der Nachname war richtig)
    Weiterhin wurde der Name meines Mitbewohners, der mit im Mietvertrag steht, nicht mit angegeben.

    Frage ist nun, ob ich den Brief wegem falschen Namen und fehlendem zweiten Namen zurückschicken kann.
    Zweite Frage ist, wenn dies möglich ist, läuft die Frist für die Zustellung der Betriebskostenrechnung für den Vermieten dann weiter?

    Viele Grüße
    Mario

  • Mit solchen billigen Ausreden kannst du dich vor der Zahlung der Betriebskosten nicht drücken, denn egal ob Marco oder Mario, entscheidend ist die Adresse der Wohnung.
    Auch wenn der Mitbewohner im Mietvertrag steht, reicht es voll und ganz, wenn die Abrechnung an nur einen Mieter geschickt wurde, oder Zahlt den Mieter seinen Mietanteil direkt an den Vermieter?

  • Ein Tippfehler macht die Abrechnung nicht unwirksam.

    Außerdem kann sich der Vermieter eine von mehreren Personen "aussuchen" um seine Forderung geltend zu machen.

    Gehe ich Recht in der Annahme das eine Nachzahlung zu leisten ist?

  • Frage ist nun, ob ich den Brief wegem falschen Namen und fehlendem zweiten Namen zurückschicken kann.


    Latürnich kannste ihn zurückschicken... [Ironie off]:rolleyes:

  • Danke für die hilfreichen und flotten Antworten.
    Ironische Antworten sind nicht hilfreich und dienen meist nur der Selbstdarstellung, daher nein danke.

    Auch wenn eine Nachzahlung ansteht, die nachweislich unrechtmäßig überhöht ist, war dies nur eine Frage.
    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass die Abrechnung am 24. kommt.
    Bei meinem alten Vermieter habe ich die Abrechnung nach einem halben Jahr bereits bekommen.

  • Zitat

    Auch wenn eine Nachzahlung ansteht, die nachweislich unrechtmäßig überhöht ist,


    Das weißt du woher, bist du Experte für Betriebskostenabrechnungen?

    Zitat

    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass die Abrechnung am 24. kommt.


    Was ist daran unverschämt, wenn dein Vermieter den gesetzlichen Rahmen ausnutzt?

  • Auch wenn eine Nachzahlung ansteht, die nachweislich unrechtmäßig überhöht ist, war dies nur eine Frage.
    Ich finde es nur eine Unverschämtheit, dass die Abrechnung am 24. kommt.


    Die Frage konnte ich aber nirgendwo lesen.
    Wenn die Abrechnung bis zum 31.12. in Deinem BK landet, ist das juristisch i.O. [nichtironie off]:o

  • Rechtlich ist das völlig korrekt.
    Auch mich wundert allerdings manchmal, wie man es schafft, an gerade solchen Tagen eine Rechnung zu präsentieren; dazu zählt auch der 31.12.

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