Bei einem Mietrückstand von 2 Monatsmieten gibt es nur eine Antwort: FRISTLOSE KÜNDIGUNG
Beiträge von Mainschwimmer
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Danke für schnelle Antworten, denn es ist wirklich dringend!
Dringend, was ist denn daran dringend? Bezahl die 50 Euro und du verabschiedest dich nicht als Lauschepper aus dieser WG. Bedenke, man begegnet sich im Leben immer zweimal. Es könnte für dich peinlich werden, wenn du mit einer Person aus dieser WG wieder zusammen kommst. -
mit Kündigungsverzicht bis zum 31.12.2016.
Und da mein Partner ja ebenfalls Vertragspartner ist, fehlt mir ja der seriöse Zeuge
Der 31.12.2016 doch korrekt, das sind doch die 2 Jahre, die ihr vereinbart habt. Und auch ein Ehe- oder sonstiger Partner ist als Zeuge brauchbar, denn das Gericht kann schon erkennen, wer da lügt. -
Habt ihr eine Idee, wie wir aus dem Mietvertrag kommen könnten?
Nö, da gibt es keine Idee! Ihr habt einen Kündigungsverzicht für 2 Jahre abgeschlossen und die müsst ihr auch abwohnen, bzw. Miete bezahlen. Wenn der VM mit Absicht oder Schusseligkeit daraus 3 Jahre gemacht hat, könnt ihr das ja an dem Text der Klausel beweisen, oder? Alle von dir vorgebrachten "Mängel" reichen nicht für eine vorzeitige Beendigung des Mievertrages.
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Muss ich diese bezahlen?
Nö, solche Reparaturen/Instandhaltungen sind immer noch Angelegenheit des Vermieters. Selbst wenn du eine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart hättest, gilt die nicht für solche Arbeiten. -
Bitte Kopiere das Kündigungsschreiben und lade es hier hoch. Persönliches unkenntlich machen.
Ich denke, dass er mit der Kündigung nicht durchkommt, denn die wäre bestenfalls möglich, wenn durch deine Weigerung eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstückes nicht möglich wäre.
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Hat der Vermieter alles richtig gemacht oder ist er durchaus noch etwas schuldig?
Er hat es sich tatsächlich etwas zu einfach gemacht. Er muss den Mietspiegel in ausgedruckter Form nicht beilegen, den kann man sich ja selbst besorgen. Er muss aber aufzeigen, in welche Klassifizierung er die Wohnung einordnet, damit man als Mieter das Erhöhungsverlangen nachvollziehen kann. -
Da ich Angst um die Gesundheit meiner Augen habe (Augenkrebs bei solcher fetten Schrift) habe ich nicht weiter gelesen. Ich finde es unverschämt, den ganzen Beitrag hier so laut schreiend vorzutragen, darum von mir Sendepause.
Wenn man zum ersten Mal in einem Forum schreibt, schaut man sich die anderen Beiträge an und richtet seinen danach. Und von Absätzen hatte dieses Julschen auch noch nichts gehört.
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Ne, ne, ich hab dich schon verstanden. Gerade bei einer Mietminderung kann man mehr falsch als richtig machen. Für Foren würde ein Eingehen auf deine Fragen eine unerlaubte Rechtsberatung bedeuten. Und Rechtsberatungen sind nun mal nur Anwälten und Mietervereinen erlaubt.
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Kann mir hier jemand helfen?
Hier bestimmt nicht. Wenn die Gegenseite schon mit einem Anwalt auffährt kann kein Forum gegenhalten. Dann benötigt ihr auch anwaltliche Hilfe, oder mindestens die Beratung beim Mieterverein. Da der Anwalt garantiert die bessere Wahl ist sollte sich einer/eine zu einem Erstgespräch anmelden. Die Kosten werden dann durch alle Betroffene geteilt. -
Ich habe den Fall gewonnen
Das sagst du, sagt das aber auch das Aktenzeichen? Groß tönen kann man immer, wenn man den Beweis schuldig bleibt. Was mich nämlich stutzig macht ist die kurze Zeit von knapp 2 Monaten für ein Urteil.Aber wers glaubt wird selig, wie meine Oma immer sagte.
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Zitat
Im Gegenteil, ich möchte jetzt eine Schadensersatzklage gegen meinen Vermieter aufsetzen. Wie kann ich das am besten machen?
- 1 Jahr nicht möglich den Balkon zu nutzen
- 1 Jahr nicht möglich kostengünstig zu heizen
- 1 Jahr zu viel Strom gezahlt durch KühlschrankDann liste mal auf welcher Schaden dir entstanden ist. Und das bitte exakt auf Euro und Cent.
ZitatProblem dabei ist, ich habe keine schriftliche Beweise für:
1. Vereinbarung von Mängelbeseitigung vor Unterschrift des Mietvertrags
2. Keine Beweise für das nicht wahrnehmen der Termine zur Beseitigung der Mängel
3. Keine ordentliche ProtokollierungAllein der Makler hat die Mängel vor Einzug notiert und der widerspricht das natürlich!
Und was denkst du wie weit du damit vor Gericht kommst? Die Richter haben bestimmt Langeweile und freuen sich über solch eine Aufgabe mit nur leeren Blättern Papier.ZitatAm liebsten würde ich einfach kündigen und meine Kaution nehmen und endlich abschließen aber ich befürchte das er alle Mängel auf meine Kosten reparieren lassen wird.
Das kann natürlich passieren, deshalb musst du dafür sorgen, dass beim Auszug keine Mängel mehr vorhanden sind, die der Vermieter dir anlasten lönnte.
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Du solltest zuerst in ganz ruhigem Ton von deinem Auszug berichten. Vielleicht ist der Vermieter ja ganz froh, wenn du ihm einen Nachmieter präsentieren kannst. Aber wie schon anitari schrieb, müssen muss er nicht. Und den Weiterverkauf der übernommenen Küche sollte auch nicht vordringlich angesprochen werden. Auf Verlangen des Vermieters müsst ihr die abbauen, also ganz vorsichtig an die Sache rangehen.
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Mit deinen Angaben ist leider nichts anzufangen, da sie aus dem Zusammenhang gerissen sind. Scanne den Mietvertrag mit den infrage kommenden Passagen ein und lade ihn hier hoch. Persönliche Daten natürlich schwärzen.
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Hallo Mala,
wenn dir das Geld für einen Anwalt fehlt, dann bekommst du einen vom Gericht gestellt. Nimm dieses Schreiben, das du bekommen hast, deine Verdienstbescheinigung und deinen Mietvertrag (wegen der Mietkosten) und gehe zu deinem zuständigen Amtsgericht. Dort wird man dir einen Beratungsschein ausstellen. Dann bekommst du für 10,- Euro Selbstbeteiligung eine anwaltliche Beratung, die dir kein Forum bieten könnte und dürfte.
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Ich vermute auf die Frage, welche Posten nach Personen berechnet werden.
sober, nett von dir zu antworten, denn das bringt uns nicht weiter. Und dass Heizkosten nach Personen berechnet werden wäre mir neu. Dann könnte man ja auch Kabelfernsehen nach Personen berechnen, oder?
Ich denke eher, dass hier ein Fragesteller an der Tastatur sitzt, der nicht weiß, was er überhaupt will, weil er keinen blassen Schimmer von all Dingen hat, die um ihn herum passieren.
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Heizung, Warmwasser und müllabfuhr
Und worauf ist das jetzt die Antwort?
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Hallo Jean!
Du wohnst seit 11 Jahren in einer Bruchbude und jetzt fällt dir ein, dass du Forderungen betreffend der Heizung stellen willst. Suche dir eine andere Wohnung, denn in dieser werden deine Wünsche und Forderungen bestimmt nicht erfüllt. Schon alleine deshalb, weil die Raumhöhe nicht ausreichend für Wohnraum ist.
Dann musst du dich aber von deinen 4 Hunden und zwei Katzen verabschieden, wenn die ins Tierheim kommen. Beides, Platz für die Tiere und komfortables Wohnen wirst du nicht unter einen Hut kriegen.
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