Du hast dich vertraglich dazu verpflichtet, die Schönheitsreparaturen zu erledigen. Jetzt nach 7 Monaten fehlt dir die Kraft und mir das Verständnis für deine Vertragsbrüchigkeit.
Beiträge von Mainschwimmer
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Noch einmal ganz langsam und ganz speziell für dich. Hättest du den Eingangsbeitrag gelesen, dann wüsstest du, dass bei der Spülmaschine ein Kriechstrom vorhanden war. Der beauftragte Elektriker konnte die Steckdose nicht kriechstromfrei machen, öffnete dafür aber die Spülmaschine und klemmte den Anschluss ab.
Der Spülmaschinentechniker konnte keinen Defekt an der Spülmaschine feststellen und ließ sich seine Arbeit mit 150,- Euro bezahlen. Denn der Fehler lag nach wie vor an der Steckdose, bzw. der Hausleitung mit einer defekten Erdung.
Dass scully dieses Geld gerne zurück hätte, weil der Elektriker nicht an dem Spüler hätte fummeln dürfen, ist doch wohl klar.
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Suche dir ein neues Zimmer und kündige bis zum 15. Februar zum Ende des Monats. Aber nur beweisbar, d.h. schriftlich mit Empfangsbestätigung oder mit einem Einwurfeinschreiben. In beiden Fällen hast du eine Bestätigung, dass deine Kündigung bei der VM angekommen ist.
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Zitat
In zwei räumen waren Holzdecken verbaut, demnach sind in diesen Räumen mehr als 50 Bohrlöcher, muss ich die alle schließen (habe gelesen 40-50 Bohrlöcher pro Raum wäre zumutbar)?
Nach dem Rückbau der Decken sind die Dübel zu entfernen und die Löcher zu verschließenZitatIn zwei Räumen sind dunkelfarbige Wände, langt das wenn ich die nur einigermaßen Weiß streiche?
Das reicht natürlich nicht, das Streichen muss fachgerecht erfolgen. Mal einfach drüberrollen o.ä. ist wirklich zu wenig. -
Das steht eh an, oder willst du mit Wäsche waschen warten bis das Ausgeurteilt ist?
@ AJ1900Wäscht du wirklich deine Wäsche in der Spülmaschine? Ich habe dafür eine Waschmaschine, aber was solls. Und dann hast du den Beitrag nicht gelesen/verstanden. Die Spülmaschine ist in Ordnung, nur der Elektriker nicht, der es nicht schafft eine Steckdose ohne Kriechstrom anzuschließen.
@ scully
Ich würde die Rechnung für die Überprüfung der Spülmaschine an den Elektriker schicken, denn der hat scheinbar keine Ahnung von seinem Beruf.
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Mal abgesehen von der nicht eingehaltenen Frist des Vermieters zu einer Mieterhöhung, ist der Kündigungstermin für den Mieter zum Ablauf des übernächsten Monats (das wäre dann der 29 Februar) möglich. Aber auch der 31.03. geht in Ordnung.
Mehr dazu hier: http://www.mietrecht.org/mieterhoehung/…endigungsrecht/
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Wer eine Forderung stellt, muss sie beweisen/belegen. So einfach auf Zuruf muss niemand etwas bezahlen, auch kein Mitglied einer WG. Was ich nicht verstehe ist, dass man für solche Selbstverständlichkeiten erst einmal in einem Mietrechtsforum anfragen muss.
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Nun die Frage: basiert diese Zahlungsaufforderung auf irgendeiner Rechtsgrundlage? Müssen wir zahlen?
Mängelfrei bedeutet, dass die Wohnung ohne Mängel zurück gegeben wurde. Nur für verdeckte, bzw. arglistig verschwiegene Schäden könnte der Vermieter evtl. eine Beseitigung von euch verlangen. Wenn der Vermieter wegen der Dunkelheit eine Ausrede meint gefunden zu haben, dann ist das ganz allein sein Problem. Es gibt Taschenlampen und mobile Leuchten, die hätte der VM ja einsetzen können.Zahlen müsst ihr natürlich nicht, denn der VM hat einen zweiten Fehler gemacht. Bevor er die angeblichen Schäden beseitigt, hätte er euch beweisbar dazu auffordern müssen. Und ich frage mich, wie er auf die 450,- € gekommen ist, denn die neuen Silikonfugen hätte er sowieso machen müssen.
Er will euch abzocken, aber das solltet ihr nicht zulassen.
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Was passiert wenn ich meinen Teil der Miete nicht mehr bezahle? Wird einfach die Kaution einbehalten? sind ja noch 7 Monate die ich an den Vertrag gebunden bin ..
Deine Entscheidung war knapp gesagt dumm. Du kannst nur ausziehen, wenn du auch weiterhin deinen Teil der Miete bezahlst. Und so lange noch kein Vertrag mit einem Nachmieter besteht, hättest du auch keinen neuen Vertrag unterschreiben dürfen.Dem Vermieter dürfte dein Verhalten egal sein, der holt sich die Gesamtmiete von der verbliebenen Mieterin. Und die wiederum wird dann mithilfe des Gerichtes deine Schulden eintreiben.
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Oder falls hier ein Anwalt aus Berlin ist, der sich sicher ist, dass die Vermietung irgendwo einen Fehler begangen hat, der darf diesen Fall gerne übernehmen und sich das Honorar einstreichen.
Du hast den Begriff Forum falsch verstanden. Hier sind keine Anwälte aus Berlin oder sonstwo. Hier schreiben Laien zum Thema Mietrecht und geben Tipps und Ratschläge.
Und mein Ratschlag an dich lautet: Mache schnellstens einen Termin bei einem Fachanwalt für Mietrecht, der wird deinem Exvermieter schon klar machen, dass solch eine Selbstbedienung an der Kaution schon einem Diebstahl gleichkommt. -
Du solltest darauf achten, dass der Zustand der Wohnung zum Einzug im Protokoll festgehalten wird. Zur Sicherheit noch ein paar Fotos machen. Da der BGH entschieden hat, dass eine unrenoviert angemietete Wohnung auch unrenoviert zurück gegeben werden kann, solltest du dir in Bezug auf deinen Auszug keinen Kopf machen.
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1. Kauf bricht nicht Miete. Ihr behaltet alle eure Mietverträge und solltet auch keinen neuen Vertrag unterschreiben, wenn euch der neue Eigentümer irgendwann einen zur Unterschrift vorlegt.
2. Du bist sogar per Gesetz dazu verpflichtet, in diesem Fall den Interessenten deine Wohnung zu zeigen. Was es dabei zu beachten gibt, findest du hier: http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/b1/besichtigung.htm -
Das ich eigentlich schon über 10 nicht mehr leben dürfte:p
Junges Gemüse!
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Da muss ich wohl wiedersprechen:
Du hast mich nicht richtig verstanden. Dass durch den Absturz der Raumstation ISS an dem Gebäude Schäden entstehen könnten, dürfte gegen Null gehen. Also wäre eine Versicherung dafür wohl unsinnig, oder?Und mit Durchschnittsangaben zum Thema solltest du sehr vorsichtig umgehen. Das Durchschnittsalter der Deutschen liegt bei 45,6 Jahren, was können wir davon ableiten?
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das ist schon ein Unterschied wenn ich im Jahr 120 und du 30 an Grundsteuer zahle.
Das hast du richtig erkannt, dass das ein Unterschied ist. Da aber die Grundsteuer eine kommunale Abgabe ist, kann dir hier niemand sagen, ob dein Vermieter zuviel berechnet. Da musst du schon deinen Vermieter bitten, dass er dir den Grundsteuerbescheid zeigt.Und so lange dein Vermieter keine unnötige Versicherung z.B. gegen Abstürze von Raumstationen o.ä. abgeschlossen hat, musst du dich anteilmäßig daran beteiligen.
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Klar, wenn es im Zimmer eine Deckenlampe gibt, die trotz intakter Glühbirne kein Licht gibt, dann hat der Vermieter diesen Mangel zu beheben.
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Dann würde ich als erstes prüfen, ob die Glühbirne noch intakt ist, bevor ich die Pferde scheu mache.
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Was ist das denn für eine Lampe, die da nicht funktioniert? Mit ganz normaler Glühbirne, oder etwas anderes mit 12 Volt Trafo und Einbaustrahlern? Je nach Ausführung könnte die Reparatur sofort oder etwas später erfolgen.
Aber egal, was es ist, das Licht im Zimmer sollte beim Einschalten funktionieren.
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Kein Kaltwasser im Waschbecken
Nachgeschaut, ob das Eckventil evtl. zugedreht ist?
Warmwasser mit äußerst wenig Druck und geringer Durchflussmenge in der Badewanne
Bekommt ihr das Warmwasser von der Zentralheizung, oder habt ihr ein eigenes Heßwassergerät?
Einbruchsspuren an der Wohnungstür (deutlich erkennbar)
Das dürfte kein Mangel sein, vielleicht hatte der Vormieter den Schlüssel verloren?
Keinen Keller
Was ist laut Mietvertrag vereinbart/vermietet? Gibt es zu jeder Wohnung einen Keller, oder hat ein anderer Mieter euren Keller requiriert?
Haustür schließt nicht von selbst
Haben andere Mieter daran gefummelt?
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Fristlos heißt ohne Frist. Aus Kulanz sollte man aber eine Frist von 14 Tagen gewähren.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_…_ao_vermiet.htm
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