Beiträge von Mainschwimmer
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Und nun tut unser Vermieter so als ob WIR dafür verantwortlich wären und WIR das ganze beheben lassen müssten.
Ja, wer denn sonst? Es ist deine Abzugshaube, deshalb bist du für den einwandfreien Betrieb verantwortlich, nicht dein Vermieter. Dein Vermieter hat sicherlich nichts davon gewusst, dass eine Abzugshaube diese Probleme verursachen kann.ZitatHier wurde ja mit unserem Leben einfach so gespielt, ob wissentlich oder nicht........
Diesen Satz solltest du aber nur ganz leise unter der Bettdecke aussprechen, denn der ist falsch. Die Therme hat doch funktioniert und abgeschaltet. Hätte sie es nicht gemacht, lägt ihr schon 3 Meter unter der Erde. -
Ich würde den Schorni holen, der soll sich das mal ansehen.. Wenn er der Meinung ist, so darf die Anlage nicht betrieben werden, legt der die kurzerhand still.
Welche Anlage, die Heizung oder den Dunstabzug? Wenn die Haube nur bei geöffnetem Fenster betrieben wird, ist alles im grünen Bereich. Ein Kontaktschalter am Fenster verhindert den Start der Haube, wenn das Fenster geschlossen ist. Und dieser Schalter dürfte Angelegenheit des Haubenbetreibers sein, oder? -
Ich als Mieter sicherlich nicht..
Dann darfst du aber nicht die Heizung betreiben, denn es ist deine installierte Abzugshaube, die die Fehlfunktion auslöst. Lass dich von einem Experten beraten, nur der kennt die richtige Antwort. Ich weiß nur, dass es solche Schalter gibt, mehr nicht.https://www.dunstabzugshauben.de/zubehoer/abluf…ontaktschalter/
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Hier ist ein Anschluss für eine Dunstabzugshaube und es ist eine Handelsübliche (sprich keine übergrösse oder besonders starke)
Wir wohnen hier nun fast 2 Jahre wussten von der Gefahr der Abgase dieser Heitzung in Verbindung mit einem Dunstabzug nichts.....
Aber jetzt wisst ihr es, dass Heizung, Dunstabzug und geschlossenes Küchenfenster zusammen nicht funktioniert. Ein Lüftungsfachmann kann euch am besten beraten, denn für den sind solche Dinge bestimmt nicht unbekannt. -
Aus diesem Grund müssen wir auch tagsüber oft das Lich bei manchen Tätigkeiten in der Küche einschalten, was einen erhöhten Mehraufwand nach sich zieht.
Dann setz dich bitte mal hin, nimm deinen Taschenrechner und rechne mal aus, um wieviel Cent Mehraufwand wir hier sprechen. Gehts noch? Eine mögliche Mietminderung dürfte im Promillebereich liegen, wenn du verstehst, was das bedeutet?Bei solchen Anfragen muss ich immer an einen Spruch von Einstein denken: http://www.zitate-online.de/sprueche/wisse…-universum.html
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Und das kann man im Mietrechtslexikon zum Thema Laminat lesen: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=474
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Man kann sogar den Schlauch einzeln kaufen. Und wenn man 2 linke Hände hat, fragt man den Nachbarsjungen, der wechselt den Schlauch dann gerne aus.
P.S. Das ist scheinbar die neue Zeit, die Menschen können Computer und Smartphones bedienen, sind aber nicht in der Lage einen Duschschlauch zu wechseln.
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Habt ihr so etwas schon mal erlebt und wie seit ihr damit umgegangen?
Oje, wenn ich dir erzählen würde, was ich in meinem langen Leben schon erlebt habe, das ginge auf keine Kuhhaut. Wenn du aber solchen Quatsch unter die Leute bringen willst, solltest du das bei Twitter oder facebook posten. Da passt solch nichtssagendes Geschwätz hin. -
Mir gehts nicht um das Geld, ich will nur, dass die das blöde Schild endlich anbringen!
Dann solltest du nicht weiter rumtelefonieren, sondern das fehlende Klingelschild endlich schriftlich reklamieren. Und das Schreiben per Einschreiben verschicken. Eine mögliche Mietminderung um 1% macht dich nicht froh und die Vermietung wird sich auch nicht schneller kümmern. -
Ich zahle ja für die 45 qm meine Miete, obwohl die Wohnung nach Abzug der Schrägen nur 36 qm hat. Sehe ich das so richtig?
Vielleicht, vielleicht auch nicht. Nur wenn dir im Mietvertrag eine bestimmte Quadratmeterzahl vermietet wurde ist die bindend.Wenn die Wohnung aber nur anhand der Zimmeranzahl beschrieben ist, dann solltest du von deinem Vermieter verlangen, dass er bei den Betriebskosten die richtige Quadratmeterzahl anwendet. -
Ich würde im Winter dieses Spiel nicht mitmachen. Es ist Problem des Vermieters, wenn er nicht in der Lage ist, für eine passende Terminabsprache zu sorgen.
Zitataber die Handwerker abbestellen will er nun auch nicht mehr, da das ja mit Kosten verbunden ist.
Das ist für mich die dümmste aller Ausreden. Er wird einen Supersonderpreis bekommen, weil solche Arbeiten erst bei höheren Temperaturen Sinn machen. Fragen Sie den VM, wieviel Geld er spart, und ob ihm egal ist, wenn der Anstrich nichts wird. -
In einem Forum gibt es Tipps und Ratschläge, aber keine Angabe von Prozentzahlen für die Minderung der Miete. Solche Angaben gibt es nur in Form von Gerichtsurteilen zu bestimmten Mietsituationen. Und diese Gerichtsurteile wiederum gibt es mithilfe von Google und der Beschreibung des Mangels. Z.B. Mietminderung bei Baulärm.
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Nach dieser Erklärung hoffe ich sehr auf Hilfestellung ohne Unterstellung.
Und noch einmal zum besseren Verständnis. Wenn man selbst nicht in der Lage ist, dem Vermieter gegenüber seinen Standpunkt zu vertreten, dann kann nur ein örtlicher Anwalt für Mietrecht der einzig richtige Ansprechpartner sein. Der wird auch wissen, wie hoch eine Mietminderung vor dem infrage kommenden Gericht durchsetzbar ist. -
Schließlich gibt es nichts schwammigeres als das deutsche Mietrecht. Kann mir nicht vorstellen dass du wirklich eine Ahnung hast.
Das muss gerade jemand wie du sagen, der von diesen Dingen noch weniger als Null Ahnung hat. Und wenn du dir nicht vorstellen kannst, dass BHShuber keine Ahnung vom Mietrecht hat, dann liegt es daran, dass dein Intellekt zu gering ist, um überhaupt etwas festzustellen.Typen wie dich haben wir gerne hier im Forum. Wenn die Antwort nicht gefällt, fangen sie an zu stänkern. Darum tu uns einen Gefallen, stänkere woanders.
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Seit dem nach mehrmaligem Mahnen und Drohen mit dem Anwalt - keine Rückmeldung und keine Gutschrift.
Was kann ich tun? Ich verzweifel langsam!!!
Mit dem Anwalt droht man nicht, den beauftragt man und das auf Kosten des Schuldners.Als du Kind warst hast du mit deinem großen Bruder gedroht. Das hat aber auch nichts gebracht.
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Laut unserer Recherche verjähren alle Forderungen auf Wiedergutmachungsanspruch eines Vermieters nach 6 Monaten. Die Vermieter haben uns in diesen 6 Monaten weder telefonisch und schriftlich mitgeteilt das sie noch Forderungen haben.
Das ist nicht ganz richtig. Die Verjährung von 6 Monaten gilt für verdeckte Schäden. Dieser Schaden wurde aber von den Vermietern am Tag der Wohnungsübergabe zur Kenntnis genommen. Zu den anderen Vorwürfen kann und will ich keinen Kommentar geben. -
12,61€ Netto Gas? Aber wieso zahle ich Gas?
Noch dazu kann ich sagen, dass ich eine Gastherme in meiner Küche habe.
Und für das Gas für diese Therme, mit der du dein heißes Wasser erzeugst, bezahlst du 12,61 Euro im Monat einen Abschlag.
Auch wenn es deine erste Wohnung ist, solltest du wissen, dass Gas Geld kostet.
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