Falsche/ Fehlerhafte Erstattung Nebenkosten seit 2012

  • Hallo,
    ich habe folgendes Problem.
    Ich habe von 16.9.2012-05.2015 in Fulda in einer Wohnung gewohnt. Nach mehrmaligem Mahnen der Hausverwaltung habe ich endlich für 2012 und 2013 eine Nebenkostenabrechnung bekommen und 319 Euro wurden auf meinem Konto gut geschrieben. Der Text dazu:

    Sehr geehrte ....
    im Anhang befinden sich die Abrechnungen der Jahre 2012 und 2013. Bedingt durch den Verwalterwechsel zum Ende des Jahres 2013 können wir derzeit die Auszahlungen der Guthaben nicht prüfen. Sobald wir von dem neuen Verwalter bzw. dem Vermieter Auskunft erhalten haben werden wir Sie darüber unterrichten. Dies wird wahrscheinlich bis Mitte nächster Woche dauern.

    Ich glaube dennoch, die 319 Euro sind zu wenig - Ich habe monatlich 120€ Nebenkosten gezahlt. Für 2014 und 2015 habe ich überhaupt keine NK-Abrechnung erhalten mit folgender Begründung:

    Sehr geehrte ...
    der neue Verwalter wurde informiert. Ob die Abrechnung 2014 schon erstellt wurde entzieht sich meiner Kenntnis. Die Abrechnung 2015 wird, wie schon erläutert, erst in 2016 erstellt.
    Das aus der Abrechnung 2012 stammende Guthaben sollte Ihnen schon überwiesen worden sein. Ich gehe aber davon aus, das dies nicht der Fall ist. Ich werde diesbezüglich nochmals mit dem Eigentümer Kontakt aufnehmen.

    Das war letztes Jahr im Juli 2012! Seit dem nach mehrmaligem Mahnen und Drohen mit dem Anwalt - keine Rückmeldung und keine Gutschrift.

    Was kann ich tun? Ich verzweifel langsam!!!


  • Seit dem nach mehrmaligem Mahnen und Drohen mit dem Anwalt - keine Rückmeldung und keine Gutschrift.
    Was kann ich tun? Ich verzweifel langsam!!!


    Mit dem Anwalt droht man nicht, den beauftragt man und das auf Kosten des Schuldners.

    Als du Kind warst hast du mit deinem großen Bruder gedroht. Das hat aber auch nichts gebracht.

  • Hallo Sabsalat,

    "Ich habe von 16.9.2012-05.2015 in Fulda in einer Wohnung gewohnt. Nach mehrmaligem Mahnen der Hausverwaltung habe ich endlich für 2012 und 2013 eine Nebenkostenabrechnung bekommen und 319 Euro wurden auf meinem Konto gut geschrieben."
    Ich glaube dennoch, die 319 Euro sind zu wenig"
    - Glauben heisst nicht wissen. Hast Du denn die beiden BK-Abr. übeerprüft?

    "Für 2014 und 2015 habe ich überhaupt keine NK-Abrechnung erhalten mit folgender Begründung:"
    Die Begründung interessiert garnicht. Die BK-Abr. 2014 stand Dir bis 31.12.15 zu, die für 2015 kann noch bis max. 31.12.2016 dauern.

    "Das war letztes Jahr im Juli 2012!"
    - Letztes - besser: Vergangenes - Jahr schrieben wir 2015...

    "Seit dem nach mehrmaligem Mahnen und Drohen mit dem Anwalt - keine Rückmeldung und keine Gutschrift. Was kann ich tun? Ich verzweifel langsam!!!"
    - Dann mache doch Deine Drohung wahr!

  • Ob 319 € Gutschrift zu wenig sind kann man ohne die Abrechnung(en) zu kennen nicht beurteilen.

    Ist die Gutschrift definitiv nicht auf Deinem Konto eingegangen den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern dies bis zum ... zu überweisen.

    Keine Abrechnung für 2014:

    Den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben auffordern diese bis zum ... zu erstellen und Dir zuzuschicken.

    Einen Tag nach Ablauf der gesetzten Frist keine Abrechnung für 2014 erhalten.

    Den Vermieter nachweisbar per Einwurfeinschreiben die Gesamten Vorauszahlungen (12 x 120 €) des Jahres 2014 bis zum ... zu erstatten.

    Bleibt alles erfolglos:

    Mahnbescheid über die fehlende Gutschrift + den Vorauszahlungen aus 2014 erlassen.

    Für die Abrechnung 2015 hat der Vermieter, bei kalenderjähriger Abrechnung, Zeit bis zum 31.12.2016.

    Noch ein Hinweis, der Vermieter ist Dein Vertragspartner, nicht die Verwaltung.

    Es sei denn die Verwaltung ist nachweislich vom Vermieter bevollmächtigt in seinem Auftrag zu handeln.

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