1. Ich habe nie gesagt, dass das BGH neue Gesetze erlässt
Doch, das hast du sogar geschrieben: Doppelte IR vom 07.03.2016,*10:52
Hallo Slayerone,
du hast vollkommen Recht. Die IR wird doppelt abgebucht.
Einmal in der Vorauszahlung und einmal in der Abrechnung
Hier das Gesetz: seid 2010 BGH-Urteil V ZR 44/09
„Tatsächliche und geschuldete Zahlungen der Wohnungseigentümer auf die Instandhaltungsrücklage sind in der Jahresgesamt- und -einzelabrechnung weder als Ausgabe noch als sonstige Kosten zu buchen.“
4. Die Geschädigten sind die Vermieter
Quatsch. Du willst uns doch nicht erzählen dass der oder die Verwalter innerhalb von 20 Jahren 400 Tsd. Euro in die eigene Tasche gesteckt haben und die Eigentümer haben ruhig zugesehen?
5. Der Nutznießer ist der Verwalter
s.o.
6. Und lustig ist die Sache auch nicht, hier geht es immerhin um ca. 400.000 € (20 Jahre)
Lustig ist einzig dein Geschwätz von Gesetzen und Betrug an den Vermietern.
7. Hier gibt es 2 mal die IR. Eine IR bleibt der WEG erhalten, die Andere verschwindet in den Taschen des Verwalters.