Guten Abend an Alle hier...
Wir bewohnen seit 1994 auf einem ca. 1000 m² großen Grundstück eine Doppelhaushälfte zur Miete. Auf diesem Grundstück befand sich auch ein (noch zu DDR-Zeiten in Eigenleistung gebauter) Geräte- und Fahrradschuppen. Da unser Vermieter auf diesem Grundstück derzeit auch noch ein Haus für sich selbst baut, hat er diesen Schuppen vor rund einem Jahr abgerissen. Seitdem müssen wir unsere Gartengeräte auf der Terrasse lagern, für das Fahrrad und die elektrischen Gartengeräte hat und unser Nachbar freundlicherweise eine Ecke in seinem Schuppen zur Verfügung gestellt. Aber das kann ja kein Dauerzustand sein.
Meine Frage ist, ist der Vermieter verpflichtet, einen neuen Schuppen für uns zu bauen? Versprochen hat er es uns, Fundament hat er auch schon selbst gebastelt, aber seitdem geht es nicht mehr weiter. Aber wie ist die rechtliche Lage?
Gruß Habus