Beiträge von Mainschwimmer
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Vielleicht ist das ja schon jemandem so oder so ähnlich passiert.
Das ist doch Quatsch! Ohne zu wissen, was für eine Gasheizung du hast, erwartest du, ob hier jemandem Ähnliches passiert ist. Es ist dein Vermieter, dein angemietes Haus und deine Gasheizung, die scheinbar nicht richtig einestellt ist. Seit 1,5 Jahren quälst du dich mit der Anlage rum und jetzt erwartest du von diesem Forum, das es ein Wunder vollbringt.
Und ja, mir ist etwas ähnliches passiert. Da habe ich aber dem Vermieter so lange keine Ruhe gegeben, bis die Heizung wieder optimal eingestellt war. Und dafür habe ich kein Forum benötigt sondern nur meinen Verstand, der mir sagte, was Sache ist.
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muss ich jetzt den Regler voll aufdrehen im Haus 20 Grad zu erreichen.
Hast du das deinem Vermieter beweisbar mitgeteilt, oder dem Installateur, der die Heizung repariert hat?ZitatWas kann ich machen um da Licht reinzubringen
Die Verantwortlichen beweisbar informieren, von selbst werden die bestimmt nicht darauf kommen.Zitatund habe ich eine Chnce de zusätzlichen Gaskosten zu reklamieren
Mit Sicherheit nicht, weil du den Mehrverbrauch durch die Reparatur nicht beweisen kannst. Du hättest deinen Gasverbrauch nach der Reparatur besser überwachen und früher reklamieren müssen. -
Die Parteien verzichten wechselseitig auf die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals nach Ablauf des bezeichneten Zeitraums mit der gesetzlichen Frist zulässig (...)
Das ist doch eigentlich ganz klar. Nach Ablauf der 2 Jahre kannst du erst kündigen. D.h. kündigen bis zum dritten Werktag des September dann endet das Mietverhältnis am 30.11.2016.
Und vergiss bitte den Kündigungstermin 15.11. Mietverhältnisse laufen immer bis zum Monatsende. -
Zitat
Außer Briefe schreiben.
Und das ist der einzig richtige Weg der Kommunikation. Wie willst du denn den Inhalt der Gespräche beweisen, wenn es hart auf hart kommt. Du solltest alle Beweise des Nichtstuns des Hausmeisters im Bild festhalten und den Lohn, den er über deine Betriebskostenabrechnung bekommen hat, abziehen. Für nicht gemachte Arbeiten muss man nicht bezahlen.Und du solltest natürlich keine seiner Arbeiten übernehmen, denn das ermutigt den Hausmeister erst recht zum Nichtstun.
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Also: Kann ich vor dem 1.10 raus - oder muss ich in der Wohnung bleiben?
Laut dieser Klausel endet der Hauptmietvertrag am 01.10.2016 (richtiger wäre 30.09.) und damit auch das Untermietverhältnis. Ist das Zimmer möbliert vermietet, dann kannst du bis zum 15.d.Monats zum Monatsende kündigen. Wurde das Zimmer leer vermietet, dann beträgt die Frist 3 Monate.Einen Kündigungsverzicht, der für beide Seiten zu gelten hat, kann ich nicht erkennen.
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Zitat
er schmiert meine stühle mit ketchup voll(hab im flur ein sitzgruppe
Hast du den Flur mitgemietet, oder warum stehen da Möbel von dir?Zitatweil ih nicht in der wohnung rauche
Sehr nobel von dir, jetzt wird der gemeinsame Flur unter Rauch gesetzt, aber das geht dir am Ar*** vorbei.Zitatwas kann ich ansonsten machen???
Räum die Möbel in die Wohnung, dann kann er auch kein Ketchup drauf schmieren und unterlass das Rauchen in gemeinschaftlich benutzten Räumen.P.S. Man schreibt tyrannisieren
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Wenn du nicht gerade in Sachsen oder Berlin-Brandenburg wohnst ist der Vermieter in der Pflicht, für Rauchmelder zu sorgen.
http://rauchmelderpflicht.net/rauchmelderpflicht-deutschland/
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Dasselbe gilt für Personen, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.
Da es sich hier aber eine "Sozialwohnung" handelt, für die ein WBS benötigt wird, kann nur das zuständige Wohnungsamt grünes Licht für das Weiterwohnen geben. -
2. Sind sonstige Voraussetzungen zu erfüllen?
Das bekommt F beim zuständigen Wohnungsamt der Gemeinde oder des Landratsamtes gesagt. Aber schon einmal vorab, 96 m² für eine Einzelperson dürften zu viel sein. -
Hallo Nadine!
Deine Angaben sind zu ungenau, um eine hilfreiche Antwort geben zu können. Natürlich ist bei Nichtnutzung des Balkons eine Minderung der Miete möglich, aber das solltest du besser mit einem Fachanwalt für Mietrecht bereden, der weiß, wie hier vorzugehen ist.
Du schreibst von Heizungsanlage, aber nicht was das für eine ist. Da solltest du bitte nachlegen.
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Und hier die höchstrichterliche Entscheidung zum Thema: https://www.rechtstipps.de/mieten-vermiet…renze-zulaessig
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Was kann ich tun um hinterher trotzdem meine Kaution zu bekommen?
Dann machst du mit einer Person deines Vertrauens die Übergabe allein und zwar dokumentierst du alle Mängel, Macken & Co. mit Fotos oder Video und lässt den Zeugen unterschreiben. Sollten in dem Zimmer sichtbare Mängel vorhanden sein, dann hast du die Beweise gut aufgehoben und kannst dann die Kaution leichter bei Gericht erstreiten -
Hallo argeeh,
du erwartest von uns, dass wir aufgrund deiner wirren Angaben die Mieterhöhung für ungültig erklären sollen. Meinst du, dass das funktioniert? Setze das Mieterhöhungsbegehren entweder als Scan oder Foto hier ein, damit man sich ein Bild machen kann. Schwärze persönliche Angaben und wähle die Bildgröße so groß, dass man den Text auch lesen kann.
Wenn das passiert ist, sieht man weiter.
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Merke: Bei Mietminderungen ohne anwaltliche Hilfe hat so mancher Mieter den kürzeren gezogen und auch vor Gericht das Nachsehen gehabt.
Und um zu verhindern, dass man der Dumme ist, hier für die Zukunft lesen: http://www.mietminderung.org/mietminderung-…rbehalt-zahlen/ -
Darf er wirklich 1230€ einbehalten?
Da der Vermieter bis zum Dreifachen der monatlichen Vorauszahlung zurück behalten darf, wären das 3x 220,- €. Mit seinen 1.230,- € hat er das Doppelte einbehalten.Mehr zum Thema gibt es hier: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=425
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Als mein Anspruch auf Mietminderung juristisch abgesichert war, habe ich den Vermieter aufgefordert, die zuviel bezahlte Miete zurück zu erstatten. Dieses ist nicht geschehen.
Wurde denn die Miete, nachdem die Minderung juristisch abgesichert war, unter Vorbehalt gezahlt? Wenn nicht, dann müsste der alte und auch neue Vermieter einer nachträglichen Minderung nicht zustimmen.Merke: Bei Mietminderungen ohne anwaltliche Hilfe hat so mancher Mieter den kürzeren gezogen und auch vor Gericht das Nachsehen gehabt.
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Meine Frage nun allerdings: Dürfen diese Beträge alle tatsächlich teilweise dem Mieter belastet werden? Und weiterhin: Hätte dies nicht bereits im eigentlichen Mietbetrag o. zumindest gleich in den vereinbarten Nebenkosten auftreten müssen?
Um eine belastbare Antwort geben zu können müsste man den Teil des Mietvertrages, in dem von den Betriebskosten die Rede ist, als Kopie hier sehen. Einscannen oder fotografieren, persönliche Daten unkenntlich machen und dann nicht zu klein hochladen. -
was sollte ich am besten jetzt machen?
Sofort den Vermieter informieren. Je länger du wartest, je eher wird er denken, dass du ein schlechtes Gewissen hast. -
Bezahlen, was sonst. Lass dir die Police zeigen, wenn du meinst, dass dein Vermieter dein Geld zum Fenster rauswirft. Ich gehe davon aus, dass die Beträge jewels im betreffenden Jahr in der Betriebskostenabrechnung waren und nicht jetzt auf einmal auftauchten.
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