Wartung Durchlauferhitzer Kosten für den Mieter?

  • Liebe Forenteilnehmer,
    ich würde mich sehr freuen wenn mir jemand sagen könnte wie da die Rechtslage ist:
    Mein Vermieter fordert mich zur (jährlichen) Wartung(Entkalkung) meines Durchlauferhitzers auf. Dies sei Aufgabe des Mieters. Dazu schlägt er eine Sanitärfirma vor, die diese Arbeit zum Preis von 119,00€ zzgl. Mehrwertsteuer durchführen würde.
    Muss ich als Mieter diese Kosten tragen?
    In meinem Mietvertrag findet sich dazu folgende Klausel (im Auszug): „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas,[…] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt“
    Dazu noch eine handschriftliche Ergänzung: „Dem Mieter obliegt die turnusmäßige Wartung der Therme/Boiler“
    Nun habe ich dazu allerdings schon widersprüchliche Meinungen gelesen, insbesondere was Begriffe wie „Reparatur“ und „Wartung“ angeht. Wie es der Zufall nämlich will habe ich auch eine Reparatur zu erledigen (Bei einem Wasserhahn kommt kein Warmwasser).
    Mietrechtlich bin ich recht unbedarft, aber mein gesunder Menschenverstand würde eigentlich sagen: Das Ding ist nicht meins, ich zahle Miete, das hat der Vermieter zu reparieren/instandzuhalten.

    Freue mich über jedes Feedback dazu!

    Beste Grüße,
    Peter

  • Zitat

    In meinem Mietvertrag findet sich dazu folgende Klausel (im Auszug): „Der Mieter ist verpflichtet, die Kosten der Reparaturen der Installationsgegenstände für Elektrizität, Wasser und Gas,[…] zu tragen, soweit die Kosten für die einzelne Reparatur € 125 und der dem Mieter dadurch entstehende Aufwand 6% der Jahresbruttokaltmiete nicht übersteigt“

    Das ist die sog. Kleinreparaturklausel und hat Wartung nichts zu tun.

    Zitat

    „Dem Mieter obliegt die turnusmäßige Wartung der Therme/Boiler“

    Wartungskosten gehören zu den umlegbaren Betriebskosten, wenn vertraglich vereinbart.

    Ob nun zusammen mit den anderen BK oder separat im Vertrag aufgeführt ist egal.

    Zitat

    Wie es der Zufall nämlich will habe ich auch eine Reparatur zu erledigen (Bei einem Wasserhahn kommt kein Warmwasser).

    Warum erledigst Du das selbst?

    Kleinreparatur heißt nicht das der Mieter das selbst machen oder beauftragen muß.

    Man meldet jede nötige Reparatur, egal wie klein, dem Vermieter. Der läßt sie dann durchführen. Fällt sie unter Kleinreparatur und übersteigt den vereinbarten Höchstbetrag nicht, kann der VM das dem Mieter in Rechnung stellen.

  • Erstmal danke für die vielen Antworten!

    anitari: da hatte ich mich missverständlich ausgedrückt! Die Reparatur würde ich natürlich nicht selbst erledigen, sondern dem Vermieter überlassen.

    Mainschwimmer: danke! auch wenn es natürlich nichts gutes für mich verheisst :D

    Berny: Ja das kann meiner Meinung nach schon zusammenhängen! Bringt mir in diesem Fall aber wohl auch nichts, oder? Sowohl die Kleinreparatur, als auch die Wartung muss ja doch ich bezahlen, wenn ich den Antworten der Forumsuser richtig folge.

  • Zitat

    Sowohl die Kleinreparatur, als auch die Wartung muss ja doch ich bezahlen,

    Die Kleinreparatur mußt Du nur zahlen wenn sie auch wirklich eine ist und der Betrag nicht höher als der vereinbarte Höchstbetrag für Einzelreparaturen ist.

    Zitat

    Die Reparatur würde ich natürlich nicht selbst erledigen, sondern dem Vermieter überlassen.

    Dann dann laß anschließend die Handwerkerrechnung vorlegen.

    Manche Vermieter mogeln da gerne mal und lassen sich 2 Rechnungen ausstellen.

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