Beiträge von Mainschwimmer
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Könnte ich durch die Mitbenutzung die Miete kürzen?
Klar jede Stunde der Mitbenutzung 2 Cent
Mich würde hier in diesem Zusammenhang meine Rechte und Pflichten gegenüber dem Vermieter interessieren.
Nachtrag, weil ich das Lustigste erst zu spät gelesen habe.
Ein Mieter besetzt einen Mast, der zum Haus (also dem Vermieter) gehört und fragt nach seinen Rechten. Der war so gut, den übernehm ich in meine nächste Büttenrede. -
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Eine Delle ist durch mein Handy passiert, dass mir runtergefallen ist.
Seit wann sind die Handys in Hartmetallausführung wieder erlaubt? Meines Wissens wurden die von der UNO zu den verbotenen Waffen erklärt. -
Gemutmaßt, dies wurde auch vertraglich vereinbart, dann kann der Vermieter nicht einfach Bestandteile der Mietsache entziehen.
Wieso Mietsache entziehen? Das Dach des Anbaus wird bisher nicht genutzt, aber soll zukünftig von anderen Mietern aus dem Vorderhaus genutzt werden. Und das schmeckt dem TE nicht.Und deshalb sehe ich hier immer noch kein mietrechtliches Problem, so sehr ich mich auch anstrenge.
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Meine Frage ist jetzt, kann man überhaupt nach unterschiedlichen Messsystemen abrechnen? Wir fühlen uns zu Unrecht benachteiligt und überlegen einen Anwalt einzuschalten.
Natürlich geht das nicht, dass in einem Objekt mit 2 unterschiedlichen Systemen abgerechnet wird. Wie lange geht das schon so, wer hat die Abrechnung erstellt. Wenn der Vermieter nicht einlenkt und auf seiner Forderung bestehen bleibt, sofort zu einem Fachanwalt für Mietrecht. Über die Kosten würde ich mir im Moment keine Gedanken machen, die Rechnung geht aufs Haus (Vermieter). -
In jeder Stadt oder Landkreis gibt es ein Bau(aufsichts)amt. Da solltet ihr nachfragen, nicht in einem Forum. Mietrechtlich dürfte es da wohl weniger Möglichkeiten geben, den anderen Mietern den Blick in eure Fenster zu untersagen.
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Ich glaube, dass unser allseits geschätzter BHShuber irrt. Das von ihm genannte Datum gilt für die große Mietrechtsreform. Und die wiederum ist/war für gewerblich genutzte Immobilien nicht bindend.
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Tja wenn du genauer gelesen hättest und nicht kurz überflogen, würdest du Feststellen das erstens die 8% nach den Gerichturteilen berechtigt und keinesfalls zu Hoch ist und außerdem zweitens, der Vermieter mit der Höhe der Mietminderung einverstanden war, nur nicht für die ungewollte Überziehung.
Wenn du von vornherein dein Problem in knapperer Form geschildert hättest, wären sicherlich auch entsprechend kompetente Antworten gekommen. Aber wer da denkt, dass alle nach seiner Pfeife zu tanzen haben, der darf sich nicht wundern, dass niemand mitspielt.
Auch ich hatte nur ein paar Zeilen gelesen und mich nur über die Frechheit wegen der Länge des Textes gewundert. Auch mein Tipp lauetet, schleich dich zum Anwalt für Mietrecht und geh dem mit der Länge deiner Geschichte auf den Nerv. Aber der wird dann wohl das Honorar nach Minuten bemessen. -
Was auch sehr Auffallend ist, ist das in vielen Anzeigen 4 Zimmer Wohnung steht aber oftmals nur 2-3 Zimmer hat und neuerdings das Badezimmer als Zimmer mitgezählt wird.
Auch das ist Quatsch und nicht beweisbar. Ich war vor über einem Jahr auf Wohnungssuche und habe meine ideale Wohnung nicht durch eine Zeitungsanzeige gefunden. Das Angebot an Wohnungen in den Immobilienportalen lässt wirklich keine Wünsche offen. Voraussetzung aber, dass man richtig sucht. -
Ich habe leider auch eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben müssen,
Wie passt das denn zusammen, Vermögensauskunft und dann 3 MM Kaution abdrücken? Und mit Mietrecht hat das ja auch nichts zu tun. -
woher Mainschwimmer weiß, dass sie nicht aus Apfelsinenkisten besteht.
Weil die TE Ärztin ist und bei denen kann man aus Erfahrung soviel Möbelverstand voraussetzen, dass sie eine Obstkiste als solche erkennen. -
Alternativ könnten die Vermieter betrügerische Abzocke gleich unterlassen
Quatsch, was ist daran Abzocke und sogleich noch betrügerisch. Hier nimmst du den Mund mal wieder ganz schön voll. Hier geht es um die Ablöse einer Küche zum Preis von 3.500,- €. Abzocke wäre es, wenn die Küche aus Apfelsinenkisten zusammengebastelt wäre, das ist aber hier nicht ersichtlich. Also sind deine Tipps und Rätschläge nur Futter für Anwälte und Gutachter und in der Realität nicht zu gebrauchen.Wenn sich die TE die 3.500,- € nicht leisten will/kann, dann muss sie sich nach einer anderen Wohnung umsehen. Und das ist der einzige realistische und vertretbare Ratschlag.
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Das mit den 5000€ ist so nicht richtig. Es ist gesetzlich geregelt, dass die Ablöse maximal
150% des Zeitwertes betragen darf.
Wo soll denn dieses Gesetz verankert sein? Mit Sicherheit nicht im BGB und nur was dort steht ist maßgeblich. Und wo willst du die Infos über die Bedingung zur Ablöse gelesen haben, in der Bäckerblume eventuell? -
Hallo,
Ist das denn so rechtens? Wie sollen wir uns in diesem Fall verhalten? Wir wollen diese Wohnung wirklich gerne mieten, aber das mit der Küche ärgert uns.
Was soll denn daran nicht rechtens sein? Der Vermieter hätte auch 5.000,- Euro verlangen können, aber ihr seid ja nicht gezwungen gerade diese Wohnung zu mieten. Wenn ihr nicht auf die Forderungen des Vermieters eingeht wird es ein anderer Interessent mit Sicherheit machen.Nennt sich Marktwirtschaft und ist auch in anderen Wirtschaftszweigen anzutreffen. Wenn die Ware Mietwohnung knapp ist kann der Vermieter nur über angebotene Extras ein paar Euro zusätzlich machen, denn die Nettomiete wird ja von Gesetzen und Verordnungen vorgegeben.
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Hoffentlich habt ihr einige Tipps für uns,
Was erwartest du von diesem Forum für Tipps und Ratschläge, die du nicht selber schon genannt hast? Drucke diesen Satz "Die Markise am Wintergarten wird in 2016 ersetzt." aus dem Mietvertrag auf Büttenpapier und rahme ihn in einen schweren vergoldeten Rahmen. Das Ganze überreichst du dann den Vermietern. -
Dein Vermieter hat dich ganz klar ausgetrickst, haste ja schon selbst gemerkt. Warum fragst du jetzt hier nach, hier kann dir niemand helfen und bei deinen "Verhandlungen" wegen der Küche war auch keiner dabei. Mach ihm klar, dass du mit dieser Reduzierung nicht einverstanden bist und reduziere die Mietzahlung, in dem du Kaltmiete und Betriebskostenvorauszahlung getrennt aufführst.
Dann wirst du ja schnell merken, ob dein Vermieter mitspielt.
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Ist dies rechtens, dass wir nun sowohl fehlende Mietbeträge, als auch die Kaution vorab überweisen müssen bis die Sachlage komplett geklärt ist oder ist es rechtlich gesehen in Ordnung mit der Zahlung zu warten, bis sich der Sachverhalt geklärt hat?
Bis das der Sachverhalt sich geklärt hat, habt ihr die fristlose Kündigung im Briefkasten. Welche Vereinbarungen ihr mit der Nichtzahlung der Miete und der Kaution getroffen habt, könnt ihr nur vor Ort mit dem Vermieter klären. Aber eine Kautionsversicherung per Telefon ist ja wohl nicht ernst gemeint. Ihr müsst den Vermieter erst einmal fragen, ob er damit einverstanden ist. Nicht jeder Vermieter akzeptiert eine Kautionsversicherung.....und per Telefon erst recht nicht.
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Zu 1. Die Kündigungsfrist beträgt in deinem Fall 6 Monate, demnach ist das Ende der 31. Oktober, wenn du diesmal eine ordnungsgemäße Kündigung aussprichst.
Zu 2. Es ist, jedenfalls in weiten Teilen Deutschlands noch kein Sommer. Unklare Angaben gehen immer zulasten dessen, der sie verwendet.
Zu 3. Gebe klare Anweisungen, wie der Garten auszusehen hat und wo der Müll hingehört.
Zu 4. Kommt auf nen Versuch an.
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