Folgender fiktiver Fall:
Herr A. kauft im Herbst 2008 eine gewerblich vermietete Immobilie und übernimmt den Mieter Herrn B. inkl. Mietvertrag.
Der Mietvertrag wurde von Herrn B. und dem Vorbesitzer im Oktober 2005 unterzeichnet.
Mietbeginn: 01.10.2005
Mietdauer: 10 Jahre und endet somit am 30.09.2015
ohne Verlängerungsklausel
bzw. hat der Mieter Herr B. ein zweimaliges Optionsrecht für weiter 10 Jahre, dass spätestens 12 Monate vor Vertragsende gelten gemacht werden muß
(eventuell wurde der Mietvertrag falsch ausgefühlt? "ohne Verlängerungsklausel" und "Optionsrecht"?)
Beide Parteien, Vermieter Herr A. und Mieter Herr B., übersehen jedoch die Fristsetzung (12 Monate vor Vertragsablauf, 30.09.2014), bzw. vergisst Mieter Herr B. von seinem zweimaligen Optionsrecht gebrauch zu machen.
Die Miete wird weiterhin pünktlich von Herrn B. an Herrn A. bezahlt.
Meine Fragen:
- besteht überhaupt noch ein Mietvertrag/-verhältnis z.B. zum 01.Mai.2016?
- gibt es trotzdem eine Kündigungsfrist, bzw. kann Herr B. im Juni 2016 schon auf der Strasse sitzen?
Schönen Gruß aus Niederbayern