Und noch einmal, mit diesen Angaben kann ich jedenfalls nichts anfangen, außer die Beträge addieren und die Summe für richtig zu befinden.
1. Die 360,- Euro Strom dürfte wohl Ihr Verbrauch sein, weil Sie keinen eigenen Zähler haben, richtig? Also sind das keine Betriebskosten nach der BetrKV.
2. Nach welchem Umlageschlüssel sind dieses Betriebskosten vereinbart, d.h. wie groß ist die Gesamtwohnfläche des Hauses und demnach der Anteil, den Ihre Wohnung daran hat.
3. Wenn Ihr Vermieter die Abrechnung für das Regenwasser selbst zu spät erhalten hat (manche Gemeinden verschicken diese Rechnungen nur alle Jubeljahre), kann er diesen Posten in Rechnung stellen. Ansonsten wären die Nachzahlungsforderung verjährt.
Nach alle dem, wäre es für Sie besser, wenn Sie diese Betriebskostenabrechnung mitsamt Ihrem Mietvertrag einem Mieterverein zur Überprüfung vorlegen. Online bleiben zu viele Fragen ungeklärt.
P.S. Ich vermisse in dieser Aufstellung die Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 50,- Euro pro Monat. Wo tauchen denn diese 600,- Euro auf?