Beiträge von Mainschwimmer

    Da haben Sie meiner Meinung nach schlechte Karten. Im Vertrag wird die Küche genannt, Sie wollen Sie aber mitnehmen. Sie müssten der Vermieterin die alte Küche wieder hinstellen, die ist aber weg.

    Ihr Fehler war es den Austausch und die Entsorgung der alten Küche ohne schriftlichen Beweis vorzunehmen. Was meinen Sie, wie wird das Gericht es sehen, was im Mietvertrag steht, oder was Ihre Zeugen sagen. Dabei spielt es keine Rolle, dass Sie die Küche gekauft haben und es beweisen können. Entscheidend ist, dass Sie eine Wohnung mit Küche angemietet haben und bei Ihrem Auszug auch eine Küche in der Wohnung zu stehen hat.

    Wenn Sie die Hundehaltung im Mietvertrag vereinbart haben, dann kann Ihr Vermieter nicht so einfach dagegen vorgehen. Und ein Kündigungsgrund wäre es, wenn aus Ihrem Bonsaihund ein Pitbull würde, der die Nachbarn bedroht.

    Verlangen Sie von Ihrem Vermieter, dass er Ihnen die Daten und Zeiten nennen soll, an denen Ihr Hund angeblich gebellt haben soll. Und spätestens dann sollte Ruhe sein von den Nachbarn.

    Fordern kann Ihr Vermieter viel, wenn der Tag lang ist. Aber bezahlen müssen Sie nur das, was im Mietvertrag vereinbart ist.

    Je nach Bundesland müssen Mietwohnungen nicht mit eigenen Kaltwasserzählern ausgestattet werden. Bei Heizung und Warmwasser verlangt die Heizkostenverordnung eine Abrechnung nach Verbrauch. Wohnen Sie aber mit Ihrem Vermieter alleine unter einem Dach, dann darf er die Heiz- und Wasserkosten auch nach der Wohnfläche abrechnen.

    Also, bevor ich noch weiter aushole, was ist im Mietvertrag vereinbart, bezahlen Sie eine Netto(Kalt)miete plus Nebenkostenvorauszahlung , wieviele Mietparteien wohnen im Haus?

    Darum ergänzen Sie bitte Ihre Anfrage, wenn Sie korrekte Antworten erwarten.

    Bitte lassen Sie sich von einem Anwalt den von Ihnen zitierten Paragrafen erklären. Ein Forum ist dazu nicht befugt.

    Fakt ist, dass das System der Müllabfuhr schon bei Mietbeginn bestand und der Vermieter Ihnen auch nicht arglistig etwas verschwiegen hat.

    Eine Mietminderung werden Sie demnach nicht einfach durchsetzen können, bleibt Ihnen nur die Klage gegen Vermieter wegen der Ihrer Meinung nach arglistigen Täuschung und gegen die Entsorgungsbetriebe wegen des frühen Arbeitsbeginns.

    Aber dies ist meine persönliche Meinung, die keinesfalls mit der Meinung eines Anwaltes Ihres Vertrauens übereinstimmen muss. Und natürlich auch nicht mit dem zu erwartenden Urteil eines Amtsgerichtes.

    Bei der Besichtigung der Wohnung haben Sie sich über das Hochbett gewundert. Eine Frage und Sie hätten erfahren, dass es aus Lärmschutzgründen passiert ist.

    Des weiteren hätte ein Rundgang ums und durchs Haus gezeigt, wo die Mülltonnen stehen, die dann nur mit Lärmentwicklung be- und entfüllt werden können.

    Sie fragen, ob hier ein Fall von Mietminderung vorliegt? Ganz klare Antwort, NEIN. Eine Mietminderung kann nur bei einer Verschlechterung der Mietsache laut Gesetz in Kraft treten. Bei Ihnen war der Zustand schon bei Abschluss des Mietvertrages ersichtlich.

    Sprechen Sie mit der Müllabfuhr, vielleicht legen die die Tour und kommen erst mittags. Aber große Hoffnungen sollten Sie sich nicht machen.

    Und noch einmal, mit diesen Angaben kann ich jedenfalls nichts anfangen, außer die Beträge addieren und die Summe für richtig zu befinden.

    1. Die 360,- Euro Strom dürfte wohl Ihr Verbrauch sein, weil Sie keinen eigenen Zähler haben, richtig? Also sind das keine Betriebskosten nach der BetrKV.

    2. Nach welchem Umlageschlüssel sind dieses Betriebskosten vereinbart, d.h. wie groß ist die Gesamtwohnfläche des Hauses und demnach der Anteil, den Ihre Wohnung daran hat.

    3. Wenn Ihr Vermieter die Abrechnung für das Regenwasser selbst zu spät erhalten hat (manche Gemeinden verschicken diese Rechnungen nur alle Jubeljahre), kann er diesen Posten in Rechnung stellen. Ansonsten wären die Nachzahlungsforderung verjährt.

    Nach alle dem, wäre es für Sie besser, wenn Sie diese Betriebskostenabrechnung mitsamt Ihrem Mietvertrag einem Mieterverein zur Überprüfung vorlegen. Online bleiben zu viele Fragen ungeklärt.

    P.S. Ich vermisse in dieser Aufstellung die Nebenkostenvorauszahlung in Höhe von 50,- Euro pro Monat. Wo tauchen denn diese 600,- Euro auf?

    Oh, oh, lernen Sie doch bitte zuerst einmal, Ihre Fragen präziser zu stellen!

    Wenn jemand sagt, dass seine Fenster undicht sind und es wie Hechtsuppe zieht, dann nimmt der kundige Mensch, der seit über 40 Jahren zur Miete wohnt, an, dass hier zwischen Rahmen und Fenster Spiel ist und kalte Luft eindringt.

    Wie dies bei einem Fenster passieren soll, bei dem zwischen Glas und Rahmen die Kaltluft reinzieht, das sollten Sie bitte mal mit einem Foto beweisen. Da müsste ja der ganze Kitt fehlen, oder wie soll man sich das vorstellen? Und wenn das der Fall ist, dann hätten Sie fragen sollen, ob Sie als Mieter verpflichtet sind, fehlenden Kitt in den Fenstern auszubessern.

    Niemand außer Ihnen und Ihren Mitbewohnern hat das Recht, einen Schlüssel zu Ihrer Wohnung zu besitzen. Erst recht nicht der Vermieter.

    Darum müssen Sie ihn auch nicht über das Auswechseln des Schließzylinders informieren. Es reicht völlig, wenn Sie bei Auszug den alten Zustand wieder herstellen.

    Aber, Schließzylinder werden nicht mit Öl, sondern mit Graphitspray gängig gemacht. Öl verharzt und verklebt die Mechanik eines solchen Schlosses.

    Lesen Sie bitte hier: Sicherheitsmarkt

    Laut diesem Vertrag könnten Sie zum 30.06.2010 kündigen. Sie sollten versuchen, dass Ihr Vermieter einen Aufhebungsvertrag mit Ihnen abschließt, damit wären Sie dann vorzeitig von dieser Wohnung befreit.

    Da es sich "nur" um eine Überschneidung von 2 Monaten handelt, befürchte ich, dass Sie mit einer Kündigung aus wichtigem Grund keinen großen Erfolg haben werden.

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    privatEH schreibt:

    Da wir selber recht gut recherchiert haben und visiert mit dem Problem umgehen, ging es mir darum, eine fundierte und rechtlich klare Definition zu bekommen, wann ein Studio ein Studio ist und wann es sich um ausgebautes Dachgeschoss handelt.

    1. Rechtlich klare Definitionen können Sie vom Gesetzgeber erwarten, und wenn der dazu schweigt, dann in Stellvertretung durch ein höchstrichterliches Urteil.

    2. Wenn Sie wieder mal eine Frage in einem Forum stellen, dann wäre es angebracht, von Anfang an auch die Hintergründe zu nennen.

    3. Sie beschäftigen doch mittlerweile 2 Anwälte. Das sollte doch reichen, meine ich. Ihre Erwartungshaltung betreffs des Forums, in dem Laienmeinungen vorgebracht werden, sollten Sie bitte auch dringend überdenken.

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