Egal, an wen das Haus verkauft wurde/wird. Der neue Besitzer übernimmt die Mieter mit ihren Verträgen. Für den Mieter ändert sich bis auf die Kontonummer und den Ansprechpartner nichts.
Feinheiten im Mietvertrag den Stellplatz betreffend kann man nur klären, wenn das ganze Vertragswerk vorliegen würde.
Aber diese Frage sollte man besser vor Ort dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht überlassen.
Meine Fragen:
* Gilt der alte Vertrag nach Mieterwechsel noch? Ja
* Muss der Sohn einen Neuen Vertrag mit uns machen? Nein
* Darf der unsere Stellplätze einfach so nehmen? Hängt vom Vertrag ab, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden
* Was ist noch zu Beachten? Diese Frage ist zu allgemein gehalten.
* Wie sehen unsere Rechte aus in diesem Fall? Das sagt Ihnen jeder Anwalt für Mietrecht, wenn er den Vertrag gelesen hat.