Beiträge von Mainschwimmer

    Nur die Frau die sich jetzt um die Wohnungen kümmert ist eine andere Vermieterin, als unser Vermieter mit dem wir damals den Mietvertrag abgeschlossen haben. Allerdings sind beide Vermieter für dieses Haus zuständig.


    Was jetzt, wie viele Vermieter haben Sie denn für Ihre Wohnung? Bei mir habe ich nur einen Vermieter, mit dem ich ALLE Angelegenheiten mit meiner Wohnung berede. Wenn es bei Ihnen anders ist, dann ist doch das maßgebend, was im Mietvertrag vereinbart wurde und nicht, was man so redet.

    Könnte es sein, dass Sie Hausverwalterin und Vermieter (Eigentümer des Hauses/Wohnung)verwechseln?

    Egal, an wen das Haus verkauft wurde/wird. Der neue Besitzer übernimmt die Mieter mit ihren Verträgen. Für den Mieter ändert sich bis auf die Kontonummer und den Ansprechpartner nichts.

    Feinheiten im Mietvertrag den Stellplatz betreffend kann man nur klären, wenn das ganze Vertragswerk vorliegen würde.

    Aber diese Frage sollte man besser vor Ort dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht überlassen.

    Meine Fragen:

    * Gilt der alte Vertrag nach Mieterwechsel noch? Ja
    * Muss der Sohn einen Neuen Vertrag mit uns machen? Nein
    * Darf der unsere Stellplätze einfach so nehmen? Hängt vom Vertrag ab, kann aus der Ferne nicht beurteilt werden
    * Was ist noch zu Beachten? Diese Frage ist zu allgemein gehalten.
    * Wie sehen unsere Rechte aus in diesem Fall? Das sagt Ihnen jeder Anwalt für Mietrecht, wenn er den Vertrag gelesen hat.

    Oje, Sie hätten ihm im September keinen Liebesbrief schreiben sollen, sondern sofort die fristlose Kündigung.

    Alles weitere sollten Sie mit einem Anwalt für Mietrecht bereden und nicht in einem Forum. Aber ich denke, dass Sie das ausstehende Geld wohl abschreiben müssen.

    Und Vorsicht! Wenn Sie die Wohnung ohne seine Erlaubnis betreten wird er den Spieß umdrehen und Sie sind der/die Beklagte.

    Darum ganz schnell zum Anwalt und Urkundenklage erheben, wenn Sie noch etwas Geld retten wollen:

    Vermieterblog: Urkundenklage für die rückständige Miete

    lediglich 2x die Miete zu spät gezahlt hatte... - und dann dürfte solch eine Forderung (ausser, es handelt sich um einen Gewerbemietvertrag), wohl kaum zu rechtfertigen sein, oder?
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    Ne, ne, so ist das nicht. Die Schuldrechtsreform macht da keine Unterschiede ob Wohn- oder Gewerberaummiete. Zahlungsverzug ist gleich Zahlungsverzug. Bei der verspäteten Zahlung der Wohnraummiete läuft der Mieter sogar Gefahr, dass ihm die Wohnung gekündigt werden kann, wenn nach erfolgter Abmahnung keine Besserung eintritt.

    1. Warum ziehen Sie in eine Wohnung, wenn es im Treppenhaus schon nach Katzenurin stinkt?

    2. Wenn eine Kaution in Höhe von 480,- Euro (doch hoffentlich schriftlich) vereinbart ist, dann sollten Sie die auch schnellstens bezahlen, damit man Ihnen nichts Übles nachsagen kann.

    3. Wenn Sie kein warmes Wasser fürs Baden und Duschen haben, dann ist das ein Mangel, der zur Mietminderung berechtigt.

    4. Suchen Sie sich eine andere Wohnung. Sie werden dort nicht froh. Aber bedenken Sie, die Kündigungsfrist beträgt auch in diesem Fall 3 Monate.

    Tja, da kann Ihnen nur der Verfasser dieses Vertrages weiterhelfen.

    Ich denke, dass Sie einen Vertrag mit Kündigungsverzicht von 2 Jahren unterschreiben sollen, aber der Vermieter hat keine Ahnung, wie er es ausdrücken soll. Er scheint auch in diesem Fall ein wenig unbedarft zu sein, denn Mietverträge von Wohnungen werden in der Regel zum Ersten des Monats abgeschlossen.

    Betreffend der Schönheitsreparaturen lebt der Vermieter auch auf dem Mond. Starre Fristen, die keine Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf der Wohnung nehmen, sind schon vor Jahren vom BGH gekippt worden. Also sind solche Klauseln, die er da vorsieht auch nicht mehr gültig.

    Darum: Finger weg von solch einem Vermieter.

    Ich gehe mal davon aus, dass der Vermieter die Katzen schon hatte als sie eingezogen sind, oder? Was also wollen Sie erreichen, soll der Vermieter seine Katzen abgeben? Und mit einer Mietminderung werden Sie auch keinen Erfolg haben!

    Bleibt Ihnen also nur der Auszug.

    Hallo Berny!

    Bei Zahlungsverzug des Mieters muss der Vermieter nicht mahnen oder abmahnen. So schreibt es das Gesetz vor:

    Die Fälligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden?

    Dieser Zahlungsverzug gilt nach der Schuldrechtsreform aus dem Jahre 2001 aber nicht nur für Mieten, sondern auch für alle anderen Rechnungen z.B. aus Handelsgeschäften.

    Wenn also der Vermieter eine Rechnung á la Inkassobüro aufmacht, dann sind 30,- Euro schnell erreicht. Und bei Zahlungsverzug denke ich, dass der Schuldner auch die anfallenden Verwaltungskosten zu tragen hat. Hir gilt nicht der Satz, dass diese Kosten nicht auf den Mieter abgewälzt werden können.

    Sie haben die Wahl zwischen weiterhin Sonne oder Sie überlassen diesen Sonnenschutz der Wohnung/dem Vermieter. Ohne seine Einwilligung dürfen Sie keine Löcher in die Fenster bohren und ohne kriegen Sie die nicht zum Halten.

    In meiner Dachwohnung habe ich auch diesen Sonnenschutz und auf der Südseite zusätzlich ein Rollo von außen, dass den besten Schutz bietet. Bei mir hat aber der Vermieter diesen Sonnenschutz installiert.

    Beim nächsten Sonnenschein sollten Sie die Temperatur im Raum messen und vom Vermieter Abhilfe verlangen, sonst Mietminderung.

    Mietrecht: Hitze und die Folgen

    Wenn die Miete laut Gesetz nicht bis zum 3. Werktag des Monats auf dem Konto des Vermieters gutgeschrieben wird, hat selbiger das Recht, Verzugszinsen zu berechnen. Der Zinssatz für solche Zahlungsversäumnisse beträgt derzeit 5,12% p.a. Basiszinssatz - Informationen zu Basiszins, Basiszinssatz, Verzugszinsen, Zinsrechner, Verzug, Zinsen, Zins

    Wenn der Vermieter nachweisen kann, dass er einen höheren Schaden hat, dann darf er auch mehr verlangen.

    Ihre Frage: "Bin ich verpflichtet für diesen Betrag aufzukommen?!?!" ist ja wohl mehr als Witz zu verstehen, oder was glauben Sie, wer die Verzugszinsen bezahlen muss?

    Auf jeder Etage ist ene Gasuhr installiert.


    Und noch einmal. Die Zahl der Gasuhren ist nicht relevant, entscheidend ist doch die Frage, die auch schon Berny gestellt hat, wie das Wasser für Heizung und Duschen produziert wurde. Mit Gas alleine klappt das nicht, da braucht es schon eine Therme oder ähnliches.

    Diese Antworten verwirren mich mehr und ich frage noch einmal nach. Wie und wo wird das Wasser für die Heizung erwärmt? In einer Zentralheizung oder ist in der Wohnung eine Gas-Etagenheizung. Im letzteren Fall hätte jede Wohnung auch eine eigene Gasuhr, ansonsten hätte aber der Posten Strom für Heizung keinen Sinn.

    Aber hier zum Schluss mein gut gemeinter Rat: Bitte den Mietvertrag mit der Betriebskostenabrechnung einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vorlegen. Ich jedenfalls sehe mich außerstande noch überhaupt eine Antwort zu geben, wenn der Mieter einer Wohnung selbst nach 15 Monaten Mietzeit noch nicht weiß, wie das Warmwasser in der Wohnung produziert wurde.

    Tja. Zuerst ist der Zeitraum von 15 Monaten zu beanstanden. Betriebskostenabrechnungen dürfen nur über 12 Monate erstellt werden. Aber das ist ja nicht so gravierend, da die Abrechnung noch nicht verjährt ist.

    Die Position Hausmeister wäre nicht zu beanstanden, wenn es jemanden gäbe, der in der Zeit Hausmeistertätigkeiten (auch wenn es der Vermieter gewesen wäre) ausgeführt hat. Da aber Hausmeistervergütung mit Verwaltung in einer Zeile genannt wird, würde ich diesen Betrag nicht bezahlen. Verwaltung ist alleine vom Vermieter zu tragen.

    Der Strom für die Heizung wird benötigt, um die Anlage am Laufen zu halten. Wie sonst soll das warme Wasser in den Leitungen zirkulieren? Hier wäre zu prüfen, ob für die Heizung ein eigener Zähler vorhanden ist, oder ob der Verbrauch geschätzt wurde. Das ist an sich erlaubt, aber dann darf der Strom für die Heizung nicht auch noch über den Hausstrom abgerechnet werden.

    Die Endreinigung von 200,- Euro wären nur zu bezahlen, wenn dies im Mietvertrag vereinbart war. Wenn nicht, reicht es völlig aus, wenn eine Wohnung besenrein übergeben wird.

    Was mir noch aufgefallen ist, wie wurde denn der Verbrauch in Ihrer Wohnung an Heizwärme gemessen? Pi x Daumen, denn eine ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung sieht anders aus.


    Wir forden Sie daher auf, in Ihrem eigenen Interesse uns kurzfristig den Nachweis zu einbringen, dass Sie nun tatsächlich ausziehen werden.

    So das war das ganze schreiben..

    Wie sollen wir jetzt vorgehen.. eine neue Wohnung haben wir immer noch nicht..

    danke schonmal für eure antworten!

    Anstatt in einem Forum zu posten und dort nach der richtigen Vorgehensweise nachzufragen, wäre es doch wohl angebrachter entweder Kontakt mit dem Anwalt der Gegenseite aufzunehmen, oder besser diesen Job von einem Anwalt machen zu lassen, den Sie beauftragen.

    Und dann wäre es besser, Sie hätten nicht einen neuen Thread begonnen, sondern den einmal begonnen weiter geführt. Vor allen Dingen sollten Sie auf die gestellten Fragen aus dem anderen Beitrag eingehen, das kann doch nicht so schwer sein, auf solche leichte Fragen zu antworten

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