Hallo,
ich habe gerade einen Meitvertrag vorliegen, welcher mir wegen zwei Punkten Kopfzerbrechen bereitet:
1) Mindestmietlaufzeit
Der Vermieter hat ein fertiges Formular als Mietvertrag benutzt.
Unter dem Punkt
Das Mietverhaältniss beginnt am...schreibt er
15. Mai 2010 und endet nicht vor dem 15. Mai 2012
anschließedne kreuzt er den Punkt an
Das Meitverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.
Kann hier jemand sagen, was nun rechtlichen gilt?
Weiterhin soll ich die Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn man noch keinen vollen Turnus für die Schöhnheitsrep in der Wohnung gelebt hat, soll man nach einem Jahr 20%, nach 2 Jahren 40%...der Kosten von später anfallenden Schöhnheitsrep tragen. Ist das so rechtens?
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
Kathrin