Mindestmietlaufzeit-Schönheitsrep

  • Hallo,

    ich habe gerade einen Meitvertrag vorliegen, welcher mir wegen zwei Punkten Kopfzerbrechen bereitet:

    1) Mindestmietlaufzeit
    Der Vermieter hat ein fertiges Formular als Mietvertrag benutzt.
    Unter dem Punkt
    Das Mietverhaältniss beginnt am...schreibt er
    15. Mai 2010 und endet nicht vor dem 15. Mai 2012

    anschließedne kreuzt er den Punkt an
    Das Meitverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit.

    Kann hier jemand sagen, was nun rechtlichen gilt?

    Weiterhin soll ich die Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn man noch keinen vollen Turnus für die Schöhnheitsrep in der Wohnung gelebt hat, soll man nach einem Jahr 20%, nach 2 Jahren 40%...der Kosten von später anfallenden Schöhnheitsrep tragen. Ist das so rechtens?

    Vielen Dank für hilfreiche Antworten

    Kathrin

  • Tja, da kann Ihnen nur der Verfasser dieses Vertrages weiterhelfen.

    Ich denke, dass Sie einen Vertrag mit Kündigungsverzicht von 2 Jahren unterschreiben sollen, aber der Vermieter hat keine Ahnung, wie er es ausdrücken soll. Er scheint auch in diesem Fall ein wenig unbedarft zu sein, denn Mietverträge von Wohnungen werden in der Regel zum Ersten des Monats abgeschlossen.

    Betreffend der Schönheitsreparaturen lebt der Vermieter auch auf dem Mond. Starre Fristen, die keine Rücksicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf der Wohnung nehmen, sind schon vor Jahren vom BGH gekippt worden. Also sind solche Klauseln, die er da vorsieht auch nicht mehr gültig.

    Darum: Finger weg von solch einem Vermieter.

  • Also das mit dem 15. war unser Wunsch und der Vermieter möchte das wir dort 2 Jahre bleiben.

    Wie ist das, wenn wir jetzt den Meitvertrag unterschreiben und ihn dann beim Auszug darauf aufmerksam machen, dass der Vertrag so eigentlich ungültig ist?

  • Hallo Kathrin,

    "1) Mindestmietlaufzeit
    Der Vermieter hat ein fertiges Formular als Mietvertrag benutzt.
    Unter dem Punkt
    Das Mietverhaältniss beginnt am...schreibt er
    15. Mai 2010 und endet nicht vor dem 15. Mai 2012
    anschließedne kreuzt er den Punkt an
    Das Meitverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit."
    Der VM will anscheinend, dass Ihr nicht so schnell wieder auszieht. Halte ich eigentlich nicht für beanstandenswert, aaber: hat er vielleicht schon schlechte Erfahrungen gemacht, und, falls ja, woran lag's? *grübel*

    "Weiterhin soll ich die Zusatzvereinbarung unterschreiben, wenn man noch keinen vollen Turnus für die Schöhnheitsrep in der Wohnung gelebt hat, soll man nach einem Jahr 20%, nach 2 Jahren 40%...der Kosten von später anfallenden Schöhnheitsrep tragen. Ist das so rechtens?"
    Nöö, die wäre unwirksam (wie bereits gesagt).
    Frage doch mal den VM, was er sich dabei dachte.

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