Nicht Verlegter Fernsehkabel

  • 1. Der "Mangel" war schon zu Mietbeginn vorhanden, also ist es keine Verschlechterung der Mietsache, also auch keine Mietminderung. Oder wurde im Mietvertrag der Anschluss zugesichert?

    2. Wie ist der Empfang mit DVB-T über Antenne?

    3. Sie hätten das Recht, sich einen Antennenanschluss (SAT?) legen zu lassen, wenn im Haus keine Möglichkeit vorhanden ist.

    Mietrecht: Sperrung des Fernsehempfangs

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