Beiträge von Mainschwimmer

    Sie bezahlen die Heizkosten nach Gradzahltagen. Und das ist ausdrücklich laut Heizkostenverordnung erlaubt. Man könnte auch den Verbrauch schätzen und käme auf das selbe Ergebnis.

    Warum sind Sie nicht froh darüber, dass Sie ohne Miete zu bezahlen, die Wohnung schon nutzen konnten. Das ist nämlich nicht selbstverständlich.

    Aber ich habe so den Verdacht, dass Ihr Vermieter, was die warmen und kalten Nebenkosten betrifft sicherlich noch Spaß mit Ihnen kriegt.

    Sie geben selbst zu, dass Sie die Wohnung schon genutzt und auch die Heizung aufgedreht haben. Ich verstehe jetzt nicht ganz, warum Sie die Annehmlichkeiten, die Sie erhalten haben, nicht bezahlen wollen?

    Und die Abrechnung der Heizung nach Gradzahltagen ist durchaus in diesem Fall anzuwenden.

    Sie fragen, ob die Nebenkostenabrechnung überhaupt rechtens ist. Wer soll denn Ihrer Meinung die Wärme bezahlen, die Sie verbraucht haben, Ihr Vermieter, oder die übrigen Mieter im Haus?

    Ihr Vermieter hätte aber auch korrekt sein können und Sie erst ab dem 01.01. in die Wohnung lassen müssen, dann wären Ihnen diese 160.- Euro erspart geblieben.

    Oh je, das kann teuer für Sie werden. In solch einem Fall gibt es nur eine Möglichkeit, die professionelle Hilfe eines Anwaltes muss her.

    Aber warum haben Sie nicht versucht, über die Bankverbindung an die Adresse des Vermieters zu kommen, bzw. über das Grundbuchamt? Beide hätten in solch einem Fall sicherlich nicht den Datenschutz vogeschoben sondern die benötigte Auskunft erteilt.

    Darum sofort zum Anwalt, ein guter wird den Spieß umdrehen und den Vermieter auf Schadensersatz verklagen.

    Diese Klausel ist gültig, sie dürfte sogar bis auf 4 Jahre gegenseitigen Kündigungsverzicht ausgeweitet werden.

    Was Sie meinen, ist ein sogenannter qualifizierter Zeitmietvertrag, der schon bei Abschluss den genauen Grund der Beendigung beinhaltet. Und das könnte sein: Eigenbedarf, Umbau der Wohnung (des Hauses) oder totaler Abriss.

    Mietrecht: Zeitmietverträge, mietrechtliche Zulässigkeit

    Man sollte sich eigentlich schon vor Unterzeichnung eines Mietvertrages im klaren darüber sein, was man unterschreibt.

    Hm okay, haben uns jetzt mal einen Termin beim Anwalt machen lassen, mal sehen, was der sagt.

    Berny: der [geändert von der Redaktion] hat sich zu beiden Sachen geäußert, auch wenn dort ebenfalls klar ist, dass b schwer zu beweisen ist.
    Meine unter B den Preis, der sich ergibt, wieviel eine Einheit kostet: Dieser Wert betrug 2007 ca. 21€/Einheit, beträgt für 2008 derzeit 39€/je Einheit, wobei man davon ausgehen kann, dass der Wert noch steigt, da bei mindestens noch einem weiteren Mieter die abgelesenen Einheiten zu dessen Ungunsten nicht mit der Rechnung übereinstimmen.

    1. Das Umrechnen von Einheiten in Euro ist sinnlos und führt zu nichts, außer zu Fehlinterpretationen der beteiligten Mieter.

    Alles weitere zu dem Thema finden Sie in der Heizkostenverordnung, die Sie aber anscheinend nicht zur Kenntnis nehmen wollen, weil Sie lieber den Vermieter für Ihre Nachzahlung haftbar machen wollen.

    Wenn mich ein Heizkörper im Treppenhaus, der volle Leistung abgibt, stört, würde ich ihn zudrehen. Ganz schließen kann man das Ventil nicht, weil es eine Automatik gibt, die das Einfrieren von Heizkörper und Leitungen verhindert.

    Heißt das erstmal im groben, dass das Gutachten des [geändert von der Redaktion] in diesem Falle komplett wertlos ist?

    Es ist ein Anhaltspunkt, nicht mehr.

    Und heißt das zudem, dass Vermieter bezüglich Nebenkosten machen dürfen, was sie wollen, ich zur Zahlung verpflichtet bin, da ja im grunde genommen kein Mieter in der Lage ist auf den Cent genau auszurechnen, warum bestimmte Forderungen ungerechtfertigt sind?

    Vermieter haben sich, was die Heizkosten betrifft an die Heizkostenverordnung zu halten. Da kaum ein Vermieter die kennt und auszuführen versteht, gibt es eine Anzahl von Unternehmen (techem, ISTA, Brunate, etc.) die solche Abrechnungen erstellen. Ich denke, dass in Ihrem Fall ein Dienstleister diesen Job macht.

    Bei den kalten Betriebskosten gibt es auch eine Verordnung, die es einzuhalten gibt. Also sind die Möglichkeiten für einen Vermieter, ein krummes Ding durchzuziehen, nicht sehr groß.

    Dass Argument 2 schwer nachzuweisen ist, ist mir bekannt und auch muss ich zugeben, dass ich nicht viel Ahnung von Heizkostenabrechnung habe.


    Ich habe aber mal noch eine andere Frage zum selben Thema: Im alten Hausflur steht eine Heizung, der Hausflur ist dabei zum Hof durch keine Tür getrennt, was soviel bedeutet wie Außentemperatur = Hausflurtemperatur. Nun steht da eine Heizung zwischen EG und 1.OG, die wie ich diesen Winter erst feststellen durfte den ganzen Winter durchballert und nicht komplett abstellbar ist.
    Ist dies so ohne weiteres möglich, da ja die Mieter diese Verschwendung bezahlen müssen?
    Weiterhin befindet sich an diesem Heizgerät kein Ablesegerät, was ja wiederum heißt, dass alle abgelesenen Einheiten der Mieter in den Wohnungen nicht dem kompletten Gasverbrauch entspricht und das ja in der Nebenkostenabrechnung auch nicht einmal erfasst wird, jedoch aber von den Mietern getragen wird. Geht sowas?

    Das ist durchaus erlaubt, denn von der Wärme im Treppenhaus profitieren ja alle daran liegenden Wohnungen. Und solche Heizkörper erhalten auch keine Möglichkeit der Verbrauchserfassung, weil ja alle Mieter damit belastet werden.

    Wenn Sie sich darüber beschweren wollen, sollten Sie die Heizkostenverordnung studieren, da finden Sie die Erklärung.

    P.S. beim [geändert von der Redaktion] handelt es sich um vereidigte Gutachter, aber ob der [geändert von der Redaktion] hier vor Gericht zugelassen ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hat der [geändert von der Redaktion] eigene Mietrechtanwälte und die haben sich angeboten, auch für uns vor Gericht aufzutreten.
    Heute 14:26

    Ja, die komplette Zahlung unter Vorbehalt habe ich bereits in Erwägung gezogen, aber abgelehnt, da ich denke, dass sich dann garnichts mehr rührt. Wir hatten mal ein anderes Problem zu unseren Ungunsten, da ist bis heute nichts passiert und wir haben es dabei beruhen lassen.

    Beim selben Vermieter? Aber wenn ich im Recht bin/wäre, würde ich am Ball bleiben und es nicht auf sich beruhen lassen.

    Der Verein heißt [geändert von der Redaktion] und soweit ich weiß, treten deren Vertreter auch als Gutachter auf.


    Dieser Verein hat genau so viel Kompetenz wie dieses oder jedes andere Forum. Um vor Gericht wahr genommen zu werden, müssten diese Vertreter vereidigte Sachverständige sein und auch am entsprechenden Gerichtsbezirk zugelassen sein. Und das kann man wohl verneinen.

    Könnte mir das gerichtlich trotz Gutachter ein Nachteil werden, sollte ich die komplette Summe einbehalten oder ist dies wirklich rechtens?

    Von welchem Gutachter reden Sie? Ich sehe keinen! Ich weiß aber, dass sich fast jedes Gericht über Eigenmacht in solchen Situationen freut. Denn dann ist die Wahrheitsfindung sehr einfach, nämlich zulasten des Mieters. Sie können bestenfalls den strittigen Teil der Abrechnung einbehalten, aber müssen auf den Cent genau ausrechnen und beweisen, warum diese Kürzung gerechtfertigt ist. Aber da werden Sie mit Ihren Argumenten ganz gefährlich auf die Nase fallen.

    Ihre Argumentation Punkt b). im Eingangsposting ist nur zu verstehen, wenn man von Heizkostenabrechnungen keine Ahnung hat. Also mit anderen Worten, hanebüchen.

    Wenn Sie diese Behauptung: b.) der Wert eine Heizkosteneinheit hat sich nahezu verdoppelt, obwohl im Vergleich zum Vorjahr der Heizverbrauch im gesamten Haus um fast 50% gesunken ist und sowohl Gaspreis, als auch Wasserverbrauch kaum gestiegen sind.

    beweisen wollen und können, dann fress ich den berühmten Besen.


    Wenn ich Ihr Vermieter wäre, würde ich einen großen Teil Ihrer Argumente auch als Unsinn abtun.

    Dieser Satz:

    b.) der Wert eine Heizkosteneinheit hat sich nahezu verdoppelt, obwohl im Vergleich zum Vorjahr der Heizverbrauch im gesamten Haus um fast 50% gesunken ist und sowohl Gaspreis, als auch Wasserverbrauch kaum gestiegen sind.

    hat mich nämlich zum Wenn ich Ihr Vermieter wäre, würde ich einen großen Teil Ihrer Argumente auch als Unsinn abtun.

    Dieser Satz:

    b.) der Wert eine Heizkosteneinheit hat sich nahezu verdoppelt, obwohl im Vergleich zum Vorjahr der Heizverbrauch im gesamten Haus um fast 50% gesunken ist und sowohl Gaspreis, als auch Wasserverbrauch kaum gestiegen sind.

    hat mich nämlich zum Schmunzeln gebracht.

    Wie haben Sie den Wert einer Heizkosteneinheit ermittelt und verglichen? Ich kann und darf Werte aus vergangenen Jahren nicht mit den aktuellen Ergebnissen vergleichen. Entscheidend ist das Abrechnungsjahr und die Kosten die in diesem Zeitraum entstanden sind. Die abgelesenen Einheiten dienen lediglich dazu, neben dem feststehenden Grundkostenanteil von 30 bis 50%, den individuellen Verbrauch zwischen den einzelnen Abnehmern aufzuteilen. Hilfreich für Sie möglicherweise diese Seite: Heizkostenverordnung

    Und, ob dieser Verein als Gutachter vor Gericht gehört wird, wage ich zu bezweifeln. Gutachter werden vom Gericht bestellt, wenn sie zuvor für diese Tätigkeit vereidigt wurden. Auf der HP dieses Vereins fehlt aber der wichtige Heinweis auf einen vereidigten, beim Gericht zugelassenen Gutachter. Wie es aber einem Mieter ergehen kann, der vor Gericht in einer ähnlichen Situation den kürzeren gezogen hat, steht hier:

    Mieterforum :: Thema anzeigen - Ich soll der Vermieterin korrekte Abrechnung erstellen!

    Wenn ich Ihr Vermieter wäre, würde ich einen großen Teil Ihrer Argumente auch als Unsinn abtun.

    Dieser Satz:

    b.) der Wert eine Heizkosteneinheit hat sich nahezu verdoppelt, obwohl im Vergleich zum Vorjahr der Heizverbrauch im gesamten Haus um fast 50% gesunken ist und sowohl Gaspreis, als auch Wasserverbrauch kaum gestiegen sind.

    hat mich nämlich zum Schmunzeln gebracht.

    Wie haben Sie den Wert einer Heizkosteneinheit ermittelt und verglichen? Ich kann und darf Werte aus vergangenen Jahren nicht mit den aktuellen Ergebnissen vergleichen. Entscheidend ist das Abrechnungsjahr und die Kosten die in diesem Zeitraum entstanden sind. Die abgelesenen Einheiten dienen lediglich dazu, neben dem feststehenden Grundkostenanteil von 30 bis 50%, den individuellen Verbrauch zwischen den einzelnen Abnehmern aufzuteilen. Hilfreich für Sie möglicherweise diese Seite: Heizkostenverordnung

    Und, ob dieser Verein als Gutachter vor Gericht gehört wird, wage ich zu bezweifeln. Gutachter werden vom Gericht bestellt, wenn sie zuvor für diese Tätigkeit vereidigt wurden. Auf der HP dieses Vereins fehlt aber der wichtige Heinweis auf einen vereidigten, beim Gericht zugelassenen Gutachter. Wie es aber einem Mieter ergehen kann, der vor Gericht in einer ähnlichen Situation den kürzeren gezogen hat, steht hier:

    Mieterforum :: Thema anzeigen - Ich soll der Vermieterin korrekte Abrechnung erstellen!

    Tja, wenn eine Klappe des Eisfaches im Kühlschrank festfriert, dann liegt es daran, dass dieser Kühlschrank schon lange abgetaut gehörte. Haben Sie erwartet, dass der Vermieter einmal im Monat vorbeikommt und Ihnen diese Arbeit abnimmt?

    In diesen Miniküchen werden keine Luxusgeräte verbaut, die das Abtauen selbstätig besorgen. Demnach ist der Schaden durch Ihre Vernachlässigung entstanden. Und dann wären wir da angelangt, wo auch Berny schon war, nämlich, dass der Verursacher den Schaden zu begleichen hat.

    Hallo Daniela!

    Wenn Sie dem Ratschlag von Sinus folgen, werden Sie spätestens vor Gericht Ihr blaues Wunder erleben. Dort heißt es dann, wie und wann haben Sie den Vermieter unter Verzug gesetzt, d.h. können Sie es auch beweisen?

    Eine Anleitung zur Mietminderung finden Sie auf der Seite unten. Und was dort nachzulesen ist entspricht der Praxis und nicht dem trockenen Text von Paragrafen.

    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

    Zusätzlich ein paar Anmerkungen zum Beitrag:

    Zu a. Niemand bestreitet, dass im vorliegenden Fall eine Mietminderung angebracht ist, um dem Vermieter auf die Sprünge zu verhelfen.

    Zu b. Wie will ich eine formlose Mängelanzeige auf den Weg bringen, doch nicht am Telefon oder per SMS? Denn das sind genau die Dinge, auf die sich dann der gegnerische Anwalt vor Gericht stürzen wird.

    Zu c. Solche Möglichkeiten der Minderung sollte man aber besser einem versierten Mietrechtsanwalt überlassen.

    Aber bitte beachten! Eine Minderung ist nur dann durchzusetzen, wenn der Vermieter beweisbar unter Verzug gesetzt (gemahnt) wurde.

    Und das geht nur per Einschreiben und nicht am Telefon, per Mail oder SMS. Darum Einschreiben mit einer Frist von 14 Tagen zur Beseitigung der Mängel verschicken. In diesem Schriftstück die Minderung der Miete ankündigen und wenn nichts passiert bei der nächsten Mietzahlung den Betrag abziehen.

    Ihr Vertrauen, das Sie in ein Forum (zu deutsch: Laienspielschar) setzen ist verblüffend. Es geht in Ihrem Fall um Geld, viel Geld, wenn man die zukünftige Entwicklung mit berücksichtigt. Und da gibt es nur den Weg zum Anwalt und nicht in ein anonymes Forum.

    Dem, was Berny geschrieben hat, ist tatsächlich nichts mehr hinzuzufügen.

    Und Beweisbarkeit wird immer noch so definiert, dass der Zugang beim Empfänger dokumentiert werden muss. Und da sind Mails, SMS und anderer Kokolores nicht geeignet.

    Selbst beim einfachsten (Einwurf)einschreiben erklärt der Postbote durch seine Unterschrift, dass der Brief in den Geschäftsbereich (Briefkasten) des Empfängers gelangt ist. Und das ist ausreichend, um auch einen möglichen Streit vor Gericht als Sieger zu erleben.

    Aber als Nachmieter einer Wohnung ist das eh nicht Ihr Bier, sondern immer noch Sache der Vertragsparteien. Wenn Sie sich aber darum kümmern wollen, sollten Sie sich sicherheitshalber eine Vollmacht des Vermieters geben lassen.

    Wenn Sie die Miete um 20% oder noch mehr mindern, werden Sie früher oder später im Gegenzug die fristlose Kündigung erhalten.

    Mietminderungen sind ein gesetzlich erlaubtes Mittel, um bei einer Verschlechterung der Mietsache ein Druckmittel dem Vermieter gegenüber zu besitzen. Da die Straßenbahnen und der Autoverkehr bereits länger dort verkehren als Sie wohnen, fällt diese Mietminderung flach.

    Suchen Sie sich eine neue Wohnung, aber bitte nicht dort, wo demnächst ein Flugplatz gebaut wird.

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