Heißt das erstmal im groben, dass das Gutachten des [geändert von der Redaktion] in diesem Falle komplett wertlos ist?
Es ist ein Anhaltspunkt, nicht mehr.
Und heißt das zudem, dass Vermieter bezüglich Nebenkosten machen dürfen, was sie wollen, ich zur Zahlung verpflichtet bin, da ja im grunde genommen kein Mieter in der Lage ist auf den Cent genau auszurechnen, warum bestimmte Forderungen ungerechtfertigt sind?
Vermieter haben sich, was die Heizkosten betrifft an die Heizkostenverordnung zu halten. Da kaum ein Vermieter die kennt und auszuführen versteht, gibt es eine Anzahl von Unternehmen (techem, ISTA, Brunate, etc.) die solche Abrechnungen erstellen. Ich denke, dass in Ihrem Fall ein Dienstleister diesen Job macht.
Bei den kalten Betriebskosten gibt es auch eine Verordnung, die es einzuhalten gibt. Also sind die Möglichkeiten für einen Vermieter, ein krummes Ding durchzuziehen, nicht sehr groß.
Dass Argument 2 schwer nachzuweisen ist, ist mir bekannt und auch muss ich zugeben, dass ich nicht viel Ahnung von Heizkostenabrechnung habe.
Ich habe aber mal noch eine andere Frage zum selben Thema: Im alten Hausflur steht eine Heizung, der Hausflur ist dabei zum Hof durch keine Tür getrennt, was soviel bedeutet wie Außentemperatur = Hausflurtemperatur. Nun steht da eine Heizung zwischen EG und 1.OG, die wie ich diesen Winter erst feststellen durfte den ganzen Winter durchballert und nicht komplett abstellbar ist.
Ist dies so ohne weiteres möglich, da ja die Mieter diese Verschwendung bezahlen müssen?
Weiterhin befindet sich an diesem Heizgerät kein Ablesegerät, was ja wiederum heißt, dass alle abgelesenen Einheiten der Mieter in den Wohnungen nicht dem kompletten Gasverbrauch entspricht und das ja in der Nebenkostenabrechnung auch nicht einmal erfasst wird, jedoch aber von den Mietern getragen wird. Geht sowas?
Das ist durchaus erlaubt, denn von der Wärme im Treppenhaus profitieren ja alle daran liegenden Wohnungen. Und solche Heizkörper erhalten auch keine Möglichkeit der Verbrauchserfassung, weil ja alle Mieter damit belastet werden.
Wenn Sie sich darüber beschweren wollen, sollten Sie die Heizkostenverordnung studieren, da finden Sie die Erklärung.
P.S. beim [geändert von der Redaktion] handelt es sich um vereidigte Gutachter, aber ob der [geändert von der Redaktion] hier vor Gericht zugelassen ist, weiß ich nicht. Auf jeden Fall hat der [geändert von der Redaktion] eigene Mietrechtanwälte und die haben sich angeboten, auch für uns vor Gericht aufzutreten.
Heute 14:26