Wenn du das, was der Vermieter bei deinem Einzug gesagt hat irgendwie beweisen kannst, dann würde ich mich nicht weiter drum kümmern und dem VM ganz knallhart sagen, dass das sein Problem ist.
Beiträge von Mainschwimmer
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schon mal dran gedacht, daß es nicht überall erlaubt ist, Grasschnitt auf den Häckselplatz zu bringen.
bei uns ist es nicht erlaubt.
Selbst mal weiter gedacht? Hier geht es um eine Bio-Tonne, in der sich der Rasenabschnitt mit dem übrigen Bio-Müll vermischt. Und diese Entsorgung wird von allen Gemeinden und Landkreisen gewünscht/gefordert. -
Eine Mieterhöhung nach § 558 BGB unterliegt strengen Regeln. Wenn die nicht eingehalten werden ist die Erhöhung für den Papierkorb.
Welche Regeln es gibt ist in den 3 Links nachzulesen.http://www.mieterbund.de/mietrecht/uebe…terhoehung.html
http://www.berliner-mieterverein.de/magazin/online/mm1011/101114.htm
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/v1/vergleichsmiete.htmOb in eurem Fall eine Mietminderung möglich ist, kann aus der Ferne nicht beantwortet werden. Auch hier gibt es Regeln und die wichtigste lautet, dass Mängel, die bereits beim Abschluss des Mietvertrages vorhanden waren, nicht zur Minderung genutzt werden können. Zu dem Thema ist aber der örtliche Mieterverein der beste Ansprechpartner.
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Du redest von beabsichtigten Modernisierungen in deinem Mietvertrag und davon, dass du 12,- Euro mehr Miete gezahlt hast. Um eine Passende Antwort geben zu können müsste man diese Passage im Mietvertrag selbst sehen. Nur von deinen Angaben alleine wir das nicht klappen. Stelle diese Vertragsteile und die Ankündigung der Mieterhöhung um weitere 2,50 Euro hier als Foto oder Scan ein und man wird weiter sehen.
Ohne genaue Angaben ist das nur ein langweiliges Ratespiel, ehrlich.
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um antworten mit beispielen aus der rechtssprechung, um schlagkräftige argumente vorlegen zu können.
Wenn es denn diese Argumente gibt wird die ein Anwalt für Mietrecht finden und kein Forum, das aus Laien besteht. Aber die neuen Vermieter sind doch schon am Ball und lassen die Verträge prüfen. Mehr kannst du zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht erwarten. -
Ich meine auch, dass in diesem Falle nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt.
Und diese Kündigung muss vom Vermieter und nicht von Drexler kommen. Und der Vermieter denkt nicht daran! -
Warum gleich doppelt? So interessant ist dein Beitrag nicht!
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Für solchen Knatsch unter Wohnungsnachbarn ist kein Forum zuständig, weil diese Dinge in der Regel so ablaufen: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.
Da du ja den Weg zur Polizei schon kennst, solltest du ihn auch nicht vergessen, denn für dich scheint die Polizei ja ein wirklicher Freund und Helfer zu sein. Und sollte das nicht richtig in deinem Sinn ablaufen, denn wende dich nicht an ein anderes Forum, sondern spanne BILD und RTL2 ein. Die suchen ständig solchen verrückten Nachbarschaftsstreit.
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Keine Übergabe, keine Schlüssel von mir, Herr Vermieter! Außerdem könnte er ja dann theoretisch in die Wohnung gehen, Schäden verursachen, für die ich dann beim Abgabetermin (wann auch immer der sein mag..) gerade stehen soll?!
Klar er könnte die Wohnung unter Wasser setzen, oder eine Horde Büffel durch die Wohnung jagen. Aber seit einigen Jahren gibt es Fotoapparate und Videokameras mit denen man den Zustand der Wohnung dokumentieren kann. Wenn dann noch ein neutraler Zeuge dabei ist, wird das mit der Büffelherde nicht mehr klappen. -
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Der Rückstand von 2 Monatsmieten (auch in Form einer Kaution) berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung ohne Abmahnung. Du befindest dich mit den anderen Zimmergenossen auf sehr dünnem Eis.
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Allerdings zählt Dein aufblasbares Planschbecken nicht zu Baulichkeiten, meine ich.
Wir reden hier ja nicht von einem Planschbecken. 8 m³ Wasser benötigen einen Pool von rund 3,50 m Durchmesser und solch ein Teil muss kein Vermieter in seinem Garten dulden. Aber es bleibt doch immer noch der Klageweg, wenn der VM bei seinem Verbot bleibt. -
Da kann ich nur den Kopf schütteln, dass jemand deswegen in einem Forum schreibt. Natürlich bist du für die Fußspuren des von dir beauftragten Handwerkers zuständig. Kürze die Rechnung entsprechend aber seh zu dass die Spuren im Treppenhaus verschwinden.
Haste noch mehr so hirnrissige Fragen auf Lager, z.B. wer die Vogelkacke von deinem Fenster wegmachen muss, o.ä.
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Hallo Björn!
Bitte fange mit einem eigenen Thread an, wenn du eine Frage/Anliegen hast. Das, was du machst ist Trittbrettfahrerei und die ist in Foren nicht gern gesehen.
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Für diese lange Geschichte, die ich nur überflogen habe, ist ein Forum wohl nicht der richtige Ort. Nimm deine Unterlagen und lasse dich bei einem Rechtsanwalt beraten, der sich mit Dienstwohnungen und deren Betriebskosten auskennt.
Und eine Gastherme seit rund 6 Jahren ohne Wartung zu betreiben ist schon mehr als leichtsinnig.
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Ja und? Das ändert doch nichts daran, dass ihr mehr als blauäugig gehandelt habt, in dem ihr dem Makler vertraut habt, der es eigentlich besser hätte wissen müssen. Und das Geld für den Anwalt hättet ihr euch sparen können und damit die Mieterin rauskaufen sollen.
Ein Blick in diverse Mieter und Vermieterforen hätte euch gezeigt, wie schwer es ist eine Mieterin (alleierziehend mit 3 Kindern?) rauszuklagen. Stichwort: Härtefall.
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Ich würde mich sehr über eure Einschätzungen freuen!
Wenn ein Mieter nicht in der Lage ist, eine Steckdose auf der Terrasse zu befestigen, dann sollte er lieber wie Udo Lindenberg ins Hotel ziehen. Der ruft für solche Kleinigkeiten den Hausmeister. -
Hat da jemand Erfahrungswerte was da im Jahr an Kosten zusammen kommen?
Lade mich mal zum Kaffee ein, dann schau ich aufsTypenschild des Lüfters und sage dir dann, wie hoch der Stromverbrauch ist. Bitte nicht in der Woche 25, da bin ich unterwegs und berechne den Stromverbrauch des Flurlichtes in einem Mehrfamilienhaus. -
Nur was im Mietvertrag vereinbart ist, kann man in "Besitz nehmen", so einfach ist das. Für alles was ihr im Garten macht müsst ihr die jeweilige Genehmigung einholen. Und bei diesem Vermieter dann auch gleich in doppelter schriftlicher Ausfertigung.
Und wenn es zutrifft, dass ihr nur mit dem Vermieter zusammen in einem Haus wohnt, dann solltet ihr euch dringend über die erleichterte Kündigung durch eben diesen informieren: http://www.mietrechtslexikon.de/intro1.php?key=460
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Wie kann ich mich wehren?
Garnicht, weil nicht nötig. All das, was du aufgeführt hast gehört zu den ganz normalen Geräuschen, die das Leben so mit sich bringt. Der Vater deines Kindes oder auch andere Personen dürfen dich so oft besuchen wie du es willst. Und das sogar bis zu 6 Wochen an einem Stück.Für weitere Fragen zum Mietrecht, bzw. was man dir nicht verbieten darf, ist dieses Lexikon sehr hilfreich: http://www.mietrechtslexikon.de/index1.php
Auch solltest du dich nach einer neuen Wohnung umsehen, mit diesem Vermieter wirst du noch manchen Spaß haben, versprochen.
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