Kündigung eines unliebsamen Mieters wegen Hausfriedensbruchs

  • Liebe Forumsgemeinde,

    ich möchte mich mit folgenden Problem an euch richten, in der Hoffnung evtl. ein paar wertvolle Auskünfte zu erhalten.

    In unserem Haus wohnt eine furchtbare ältere Mieterin:
    Diese mischt sich überall ein, spielt Mieter gegeneinander aus, schüchtert neueingezogene Mieter ein,
    schnüffelt Mieter hinterher, denunziert andere Mieter bei geringster Kleinigkeit bei Vermieterin usw.
    Eine Schuld gebe ich in diesem Zusammenhang auch der Vermieterin, die diese Frau schon seit Jahrzehnten gewähren lässt, ohne sie mal richtig zur Räson zu bringen. Beschwerden gegen sie hat es in all diesen Jahren genug gegeben. Inwieweit diese beiden Damen unter einer Decke stecken, ist mir leider nicht bekannt und, wie häufig der Fall, auch sehr schwer rauszufinden.

    Nun zum Kern: Diese bösartige Mieterin hatte sich unbefugt einen Drittschlüssel von einer anderen Mieterin anfertigen lassen und ist bei deren Abwesenheit (dreiwöchiger Kuraufenthalt) in ihrer Wohnung regelmäßig ein- und ausgegangen.
    Dabei wurde sie von mir und einer weiteren Zeugin eindeutig gesehen.
    Zur Information wäre zu erwähnen: Diese beiden Damen (Geschädigte und Täterin) hatten im Jahr 2008 gegenseitig mal die Schlüssel getauscht, um bei einen versehentlichen Sich-Aussperren, wieder in die Wohnung gelangen zu können. Im Jahre 2009 wurden diese Schlüssel jedoch wieder zurückgetauscht. In dieser Zeit, so vermuten ich und die Geschädigte, wurde die Schlüsselkopie widerrechtlich von der Täterin angefertigt. Die Geschädigte hatte ja schon seit längerer Zeit den Verdacht, dass in ihrer Wohnung jemand ein- und ausgeht, wenn sie nicht zuhause ist.

    Ich habe nun daher diese Woche auch bereits Strafanzeige bei der Polizei gestellt. Einen Strafantrag zur weiteren Verfolgung der Tat müßte die Geschädigte ja selbst stellen, die sich jedoch bisher noch nicht durchringen hat können aus Angst vor der Täterin. Die verbleibende Frist für den Strafantrag beträgt noch 10 Tage.
    In diesem Zusammenhang wäre wiederum die Vermieterin zu erwähnen, die nach Bekanntwerden der Tat wieder mal nichts unternommen hat gegen die Täterin. Erst als ich die Strafanzeige gestellt habe und dies ihr von der Geschädigten mitgeteilt wurde, möchte sie nun angeblich Täterin und Geschädigte an einen Tisch bringen und die ganze Geschchte besprechen.

    Viele Mieter möchten in diesem Haus diese Mieterin aus o.g. Gründen daher nicht mehr länger dulden.
    Daher schließen sich meine Fragen an:
    1. Könnte die Vermieterin der Täterin den Mietvertrag aufgrund des begangenen Hausfriedensbruchs kündigen?
    2. Würde eine evtl. Initiative unter allen anderen Mietern, eine Art Unterschriftenliste, verbunden mit dem Wunsch an die Vermieterin, dieser bösartigen Mieterin zu kündigen, etwas bewirken?

    Ansonsten ist es sehr angenehm, in diesem Haus zu wohnen. Das Anwesen liegt in einer ruhigen Wohngegend, die Miete ist sehr günstig und alle Mieter, bis auf die eine, sind sehr friedfertig und höflich.

    Für eine Beantwortung der Fragen würde ich mich riesig freuen.

  • Für solchen Knatsch unter Wohnungsnachbarn ist kein Forum zuständig, weil diese Dinge in der Regel so ablaufen: Pack schlägt sich, Pack verträgt sich.

    Da du ja den Weg zur Polizei schon kennst, solltest du ihn auch nicht vergessen, denn für dich scheint die Polizei ja ein wirklicher Freund und Helfer zu sein. Und sollte das nicht richtig in deinem Sinn ablaufen, denn wende dich nicht an ein anderes Forum, sondern spanne BILD und RTL2 ein. Die suchen ständig solchen verrückten Nachbarschaftsstreit.

  • Hallo Drexler,

    erste Sofortmaßnahme wäre, den Schließzylinder der Wohnungstür auszutauschen. Damit hat die Mieterin erst mal wieder die Sicherheit, dass die Dame nicht mehr in ihre Wohnung kann. Nach Ende der Mietzeit natürlich den alten Schließzylinder wieder einbauen, er ist ja Eigentumdes Vermieters.

    Für eine Kündigung gibt es nur ganz bestimmte Gründe: BGB §573 (demnach kommt meiner Meinung nach eine ordentliche Kündigung nicht in Betracht.).

    Möglicherweise käme eine außerordentliche Kündigung in Betracht (BGB §569 Absatz 2:( "Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund".

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

  • Selten so eine unqualifizierte Antwort vernommen. Haben Sie sich meinen Beitrag überhaupt durchgelesen?
    Es liegt in dem oben geschilderten Fall eine Straftat vor und nicht ein Nachbarschaftsknatsch.
    Und dass sie die Geschädigte als Pack bezeichnen, schlägt dem Fass den Boden aus. Diese Person
    ist mir seit Jahren bekannt und ist eine liebenswerte Frau. Daher würde ich Ihnen vorschlagen,
    Antworten dieser Art zukünftig zu unterlassen.

  • Hallo, Danke für die Antwort, nachdem ja die vorherige Antwort von MAINSCHWIMMER wohl bestenfalls als Witz zu bezeichnen ist.
    Nun, die Sofortmaßnahme mit dem Austauschen des Schließzylinders wurde selbstverständlich bereits vorgenommen.
    Ich werde mir die von Dir angegebenen Paragraphen im BGB mal genauer ansehen. Ich meine auch, dass in diesem Falle nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt.
    Drexler

  • Ich meine auch, dass in diesem Falle nur eine außerordentliche Kündigung in Betracht kommt.


    Und diese Kündigung muss vom Vermieter und nicht von Drexler kommen. Und der Vermieter denkt nicht daran!

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