Hauskauf-Mieter will nicht ausziehen

  • Hallo, ich und mein Lebensgefährte haben kürzlich unseren Traum von Eigenheim erfüllt und ein Haus gekauft. Grundbuch- Eintrag erfolgte im März, wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt.

    Nun das Problem, die Mieterin möchte nicht ausziehen, frühster Termin wäre der 30. Juli, teilte uns ihre Anwältin mit.

    Eine Räumungsklage hatten wir in Betracht gezogen, aber unsere Haftpflichtversicherung teilte uns mit, dass wir nur als Mieter versichert sind. Wir können und so keinen Anwalt leisten.
    Ich bin wirklich an Rande der Verzweifelung, zumal der Termin immer näher rückt.

    Haben wir als Eigentümer das Recht darauf am 30. Juni in unser Haus zu kommen? oder werden sich meine Befürchtungen bewahrheiten und wir landen wortwörtlich auf der Straße?

  • Hallo sara68,

    ist mir schon klar: Wer sich einen Hauskauf leisten kann, hat dann keinen Cent mehr für einen Anwalt übrig. Verar***en können wir uns selbst.

    "wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt."
    - Da habt Ihr Pech. Wann hat die Mieterin die Kündigung zu welchem Termin mit welcher Begründung nachweislich erhalten?

  • Hallo,

    ich sehe da wenig Chancen. Selbst wenn ihr im Recht seid (wovon ich ausgehen würde), würde eine Klage nicht dazu führen, dass die Mieterin vor dem 30.07. raus ist. Ihr könnt sogar von Glück reden, dass sie "nur" einen Monat zu spät auszieht.

    Es ist ehrlich gesagt schon etwas blauäugig, auf Eigenbedarf und gleichzeitig die eigene Wohnung zu kündigen. Da hätte eine kurze Recherche gereicht, um zu merken, dass das oft nicht so funktioniert, wie der Eigentümer es gerne hätte.

    Ihr habe natürlich die Chance einen Riesendruck aufzubauen. Schließlich ist die Mieterin schadenersatzpflichtig, wenn Sie nicht rechtzeitig räumt. Das ist sicher ein wenig Pokerspiel, da ihr den Schadenersatz sicher einklagen müsstet. Da kommt es bestimmt auch darauf an, wer der Mieter ist. In erster Linie, ob er auf den Prozesskosten und dem Schadenersatz sitzenbleibt, oder nicht. Da müsste er auch euren Anwalt bezahlen, wenn es nicht auf irgendeinen müden Vergleich hinausläuft (was es meist tut).

    Blöde Situation, aber leider nicht zu ändern. Ich an eurer Stelle würde (ohne Anwalt) mal eine kleine Aufstellung über die Kosten, die auf den Mieter zukommen machen (inkl. aller möglichen Dinge, wie Stornokosten für Umzugsunternehmen und Handwerker, die bereits bestellt sind, Hotelkosten, usw.), mach ihm ruhig ordentlich Angst. Gleichzeitig würde ich mich an meine Vermieter wenden und dem sagen, dass ich die Wohnung wohl erst später räumen kann. Dein Vermieter hat dann aber das gleiche Problem wie du.

    Gruß
    H H


    P.S. ich finde Berny's Kommentar völlig unpassend. Gerade nach einem Hauskauf ist das Geld extrem knapp. Hat er wohl schon vergessen, nach all den Jahrzehnten, die es bei ihm schon her ist.

  • "Ihr habe natürlich die Chance einen Riesendruck aufzubauen. Schließlich ist die Mieterin schadenersatzpflichtig, wenn Sie nicht rechtzeitig räumt. Das ist sicher ein wenig Pokerspiel, da ihr den Schadenersatz sicher einklagen müsstet. Da kommt es bestimmt auch darauf an, wer der Mieter ist. In erster Linie, ob er auf den Prozesskosten und dem Schadenersatz sitzenbleibt, oder nicht. Da müsste er auch euren Anwalt bezahlen, wenn es nicht auf irgendeinen müden Vergleich hinausläuft"


    -ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht? Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.
    Ist es eigentlich wichtig welche Partei die zuerst eine Anzeige stellt?
    Denn ich habe wirklich Angst vor weiteren kosten, habe mir unwissentlich einen Anwalt zu der Sache zu Beginn geholt und durfte für 3 Briefeschreiben 1600 euro zahlen.

    Lustig war die Bedingung ihrer Anwältin, wir sollen 1500 euro Umzugskosteb für sie zahlen, damit sie zum eigentlichen Termin ausziehen kann. Daraus kann man ja implizieren, dass sie bereits eine Unterkunft hat.
    Wieso im himmelswillen zieht sie dann nicht aus.. das ist doch pure Gelsabzocke ach ja ihr Argument war, dass die Mieterin alleinerziehend mit 3 Kindern, sämtliche Krankheiten hat und deshalb unter "Schutz" steht.
    Das kann doch alles nicht wahr sein :cool::(:confused:


    ....


    "Gleichzeitig würde ich mich an meine Vermieter wenden und dem sagen, dass ich die Wohnung wohl erst später räumen kann. Dein Vermieter hat dann aber das gleiche Problem wie du."

    - das haben wir bereits versucht, aber er hat bereits einen Nachmieter gefunden und möchte das Mietverhältnis nicht verlängern.

  • Wer so blauäugig wie ihr ein bewohntes Haus kauft, ohne sich schriftlich abzusichern, dass das neue Heim auch zum Wunschtermin bezogen werden kann, der fällt ganz ungebremst aufs Gesicht. Die Medien incl. Internet sind doch voll von Schauergeschichten, in denen ein gekündigter Mieter die Wohnung nicht räumt. Warum sollte das bei euch anders sein?

    Habt ihr noch nichts davon gehört, dass ein Mieter in Deutschland unter dem besonderen Schutz des Gesetzes steht? Ihr wollt das Problem unter dem Motto: "Bist du nicht willig, dann brauch ich Gewalt" lösen. Das kostet aber Zeit, die ihr nicht habt. Vor allen Dingen, weil die Gegenseite anwaltliche Hilfe hat.

    Hier hilft nur etwas ganz anderes und das klingt so: "Bist du nicht willig, dann kauf ich dich raus!" Nehmt die 1.500,- Euro in die Hand und wedelt damit bei den störrischen Mietern vor der Nase rum. Ich bin sicher, dass die zuschnappen werden.

  • -ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht? Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.
    Ist es eigentlich wichtig welche Partei die zuerst eine Anzeige stellt?
    Denn ich habe wirklich Angst vor weiteren kosten, habe mir unwissentlich einen Anwalt zu der Sache zu Beginn geholt und durfte für 3 Briefeschreiben 1600 euro zahlen.

    Lustig war die Bedingung ihrer Anwältin, wir sollen 1500 euro Umzugskosteb für sie zahlen, damit sie zum eigentlichen Termin ausziehen kann. Daraus kann man ja implizieren, dass sie bereits eine Unterkunft hat.
    Wieso im himmelswillen zieht sie dann nicht aus.. das ist doch pure Gelsabzocke ach ja ihr Argument war, dass die Mieterin alleinerziehend mit 3 Kindern, sämtliche Krankheiten hat und deshalb unter "Schutz" steht.
    Das kann doch alles nicht wahr sein :cool::(:confused:


    Recht bekommst du in Deutschland in der 2. oder 3. Instanz, wenn du die Kohle hast das durchzuziehen, und dir die Räumg auch noch leisten kannst. Alles andere ist ein frommer Wunsch. Wie lange eine Klage wegen Eigenbedarf dauern kann und was die kostet, wirst du im Netz zur genüge finden.
    Und nein, als Hauskäufer habt ihr erst mal kein Recht euer Haus/Wohnung zu beziehen, solange es vermietet ist. Wohl habt ihr aber das Recht und die Pflicht den Mieter mit Strom und Wasser und Heizung zu versorgen, auch wenn der gar nichts zahlt. Mach dich mal erst mal grob über das Mietrecht schlau, dann wirst du nachvollziehen können, warum heute vor allem Eigentumswohnungen usw. gebaut werden.
    Mit mitgekauften Mietern will eigentlich möglichst keiner was zu tun haben.

  • Zitat

    Hallo, ich und mein Lebensgefährte haben kürzlich unseren Traum von Eigenheim erfüllt und ein Haus gekauft. Grundbuch- Eintrag erfolgte im März, wir haben fristgerecht (3 Monate) der jetzigen Mieterin des Hauses eine Kündigung überreicht und gleichzeitig unsere aktuelle Wohnung zum 30. Juni gekündigt.

    Mit welchem Grund?

    Wie lange wohnt die Mieterin schon da?

    Zitat

    Nun das Problem, die Mieterin möchte nicht ausziehen, frühster Termin wäre der 30. Juli, teilte uns ihre Anwältin mit.

    Das ist doch schon mal ein Signal das die Mieterin überhaupt ausziehen will.

    Zitat

    Eine Räumungsklage hatten wir in Betracht gezogen,

    Habt Ihr eine Ahnung wie lange sowas dauert?

    Zitat

    ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht?

    Schon, aber nicht nach Wild-West-Manier.

    Zitat

    Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.

    Jetzt wirds lustig.

    Wenn da einer wegen Hausfriedensbruch angezeigt werden könnte, dann Ihr. Solange die Mieterin in dem Haus wohnt bzw. es Euch nicht zurück gibt ist sie die Besitzerin und hat das Hausrecht.

    Zitat

    Das kann doch alles nicht wahr sein

    im realen Vermieterleben.

  • Hallo sara68,

    ich gehe davon aus, dass du bist jetzt immer zur Miete gewohnt hast. Nun aber stehst du auf der "anderen Seite" und musst leider ganz zum Anfang deines Eigentümerdaseins erfahren, dass es eben nicht immer die armen, unschuldigen Mieter sind, die geschützt werden müssen (durch die Politik, den Mietervereinen usw.) vor den bösen, bösen Vermietern/Eigentümern.

    Auch wenn du im Recht bist, kann es leider laaaaange dauern, bis man tatsächlich ans Ziel kommt.

    Ich würde die Umzugskosten der Mieterin NICHT bezahlen. Das würde ich gar nicht einsehen.

    Den "Härtefall" müsste die Mieterin mit handfesten Belegen -z.B. ärztlichem Attest auch beweisen können. So leicht greift die Härtefallregel nicht, dass weiß sicher auch die Anwältin. Sie will euch nur Angst machen.

    Wie alt sind denn die Kinder?

    Wie hoch ist die Miete für das Haus? (Eine Alleinerziehende mit 3 Kindern und vielen vermeintlichen Krankheiten kann ein Haus doch möglicherweise gar nicht richtig unterhalten/bezahlen/pflegen?)

    Trotzdem muss ich sagen, dass ihr euch ziemlich naiv verhalten habt. Ein Gespräch bei der Besichtigung bezüglich des Eigenbedarfs hätte schon mal erkennen lassen, obies eine schwierigere Sache werden würde. Dann hättet ihr eine "Pufferzeit" einplanen können.
    Habt ihr nicht gesehen, dass sie 3 Kinder hat und alleinerziehend ist - und dass das evl. problematisch werden könnte?

    Mein Vorschlag:
    Vereinbart doch mit der Anwältin, dass die Mieterin nicht frühstens, sondern genau zum 31.07. auszieht und ihr im Gegenzug auf Schadenerstaz verzichtet - aber auch nur wirklich dann!

    Den 1 Monat als Lehrgeld verbuchen.

    Viele Grüße,
    anonym2

    Hinweis: nur meine unverbindliche Meinung - keine Rechtsberatung

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (10. Juni 2016 um 09:50)


  • Ich würde die Umzugskosten der Mieterin NICHT bezahlen. Das würde ich gar nicht einsehen.

    Naja, noch ist nicht bekannt ob die Kündigung überhaupt wirksam ist.

    Sara hat keinen Kündigungsgrund genannt und wir wissen auch nicht ob die Kündigungsfrist von 3 Monaten korrekt ist.

  • Hallo,

    ja, ich bin natürlich von einer korrekten Eigenbedarfskündigung ausgegangen.

    Vielleicht kann sara68 das Kündigungsschreiben mal anonymisiert hier einstellen?

    Ich wage übrigens gar nicht zu fragen, ob sara68 den Mietvertrag der Mieterin schon mal in den Händen gehabt hat....

    Viele Grüße,
    anonym2

  • -ich verstehe einfach nicht, wie die Mieterin im diese Situation so gutgestellt sein kann.. haben wir als Eigentümer nicht das Recht in unser gekauftes Haus zu wohnen und zu entscheiden wer da wohnen darf und wer nicht? Wie hatten daran gedacht an dem Tag die Polizei zu benachrichtigen und Anzeige zu erstellen wegen Hausfriedensbruch.

    ....

    Denn ich habe wirklich Angst vor weiteren kosten, habe mir unwissentlich einen Anwalt zu der Sache zu Beginn geholt und durfte für 3 Briefeschreiben 1600 euro zahlen.

    Lustig war die Bedingung ihrer Anwältin, wir sollen 1500 euro Umzugskosteb für sie zahlen, damit sie zum eigentlichen Termin ausziehen kann. Daraus kann man ja implizieren, dass sie bereits eine Unterkunft hat.
    Wieso im himmelswillen zieht sie dann nicht aus.. das ist doch pure Gelsabzocke ach ja ihr Argument war, dass die Mieterin alleinerziehend mit 3 Kindern, sämtliche Krankheiten hat und deshalb unter "Schutz" steht.
    Das kann doch alles nicht wahr sein :cool::(:confused:


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    .


    Hallo,

    damit reduziert sich euer Problem auf 1500 Euro, die ihr unberechtigter Weise für den Umzug bezahlen müsstet. Es tut mit leid, aber eine echte Notsituation sieht anders aus. Mach dich mal im Internet schlau, was andere Leute erlebt haben und freu dich, dass sich dein Problem, mit der Summe lösen lässt.

    Du kannst jetzt entweder den Rest deines Lebens damit verbringen, darüber zu philosophieren, wie ungerecht die Welt ist, oder du zahlst das Geld und löst dein Problem.

    Wenn du es nicht anders aushältst, kannst du deinen Mieter ja hinterher verklagen. Wenn alles so ist, wie du schreibst, ist es offensichtlich, dass deine Notsituation ausgenutzt wurde. Schwer zu sagen, ob der Richter es dann später auch so sieht. Einen toller Anwalt hast du ja scheinbar schon (wie mandatiert man denn unwissentlich einen Anwalt für 1600 Euro?).

    Die Polizei zu rufen ist eine tolle Idee. Die bringen bestimmt gleich ein Sonderkommando mit, dass sich aus Hubschraubern über dem Haus abseilt. Bei Mieter, die nicht ausziehen, versteht die Polizei keine Spaß.


    Gruß
    H H

    Einmal editiert, zuletzt von H Hamburg (10. Juni 2016 um 13:27)

  • ja, ich bin natürlich von einer korrekten Eigenbedarfskündigung ausgegangen.


    Das sei Dir verziehen...:)
    Im vorliegenden Fall könnte die Mieterin die neue Hauseigentümerin legal dermassen auf dem Bauch landen lassen, dass ihr Hören und Sehen im Kopf und in der Geldbörse vergehen würde.

  • H Hamburg:

    "ich finde Berny's Kommentar völlig unpassend."
    - Wie die anderen Postings zeigen, war meiner garnicht unpassend.

    "Gerade nach einem Hauskauf ist das Geld extrem knapp."
    - Das kann ich mir schon denken... bei Leuten, die blauäugig auf Kante genäht haben, bspw.

    "Hat er wohl schon vergessen, nach all den Jahrzehnten, die es bei ihm schon her ist."
    - Dank inzwischen erworbenem Langzeitgedächtnis hat er nichts vergessen.

  • Vielen Dank erst mal für die zahlreichen Rückmeldung.

    Ich habe mich auf die Aussage des Maklers verlassen, dass nach dem Grundbucheintrag wir problemlos einziehen können wenn wir die 3 Monate Kündigung sfrist einhalten. Er hat uns mitgeteilt, dass die jetzige Mieterin des Hauses Bescheid weiß, dass sie ausziehen muss. (...Ich weiß, es war sehr leichtsinnig)

    Ich denke, wenn die Mieterin tatsächlich ein Monat nach dem eigentlichen Termin auszieht macht das die Situation kein bisschen besser, denn wir haben niemanden wo wir hin könnten. Daher müssten wir ein Monat im Hotel hausen und unsere Sachen im Lager verstauen.. Da sind enorme Kosten die wir per Schadensersatz zurückholen müssen. So leicht soll sie uns nicht davon kommen, ich wüsste nicht womit sie das verdient haben

    Im Anhang habe ich die begründete Kündigung, das von meinem Anwalt verfasst wurde hinzugefügt

  • Ja und? Das ändert doch nichts daran, dass ihr mehr als blauäugig gehandelt habt, in dem ihr dem Makler vertraut habt, der es eigentlich besser hätte wissen müssen. Und das Geld für den Anwalt hättet ihr euch sparen können und damit die Mieterin rauskaufen sollen.

    Ein Blick in diverse Mieter und Vermieterforen hätte euch gezeigt, wie schwer es ist eine Mieterin (alleierziehend mit 3 Kindern?) rauszuklagen. Stichwort: Härtefall.

  • Ich habe mich auf die Aussage des Maklers verlassen, dass nach dem Grundbucheintrag wir problemlos einziehen können wenn wir die 3 Monate Kündigung sfrist einhalten. Er hat uns mitgeteilt, dass die jetzige Mieterin des Hauses Bescheid weiß, dass sie ausziehen muss. (...Ich weiß, es war sehr leichtsinnig)

    Soweit die graue Theorie und dazu was Makler manchmal so von sich geben.

    Zum Thema Kündigungsfrist?

    Wie lange wohnt denn die Mieterin schon in dem Haus?

    Sind das schon 5 Jahre beträgt die Kündigungsfrist nämlich 6 Monate und ab 8 Jahre 9 Monate.

    Habt Ihr wirklich wegen Eigenbedarf gekündigt?

    Wenn ja, warum tut das Euer Anwalt hilfsweise noch mal?

  • Ja und? Das ändert doch nichts daran, dass ihr mehr als blauäugig gehandelt habt, in dem ihr dem Makler vertraut habt, der es eigentlich besser hätte wissen müssen. Und das Geld für den Anwalt hättet ihr euch sparen können und damit die Mieterin rauskaufen sollen.

    Ein Blick in diverse Mieter und Vermieterforen hätte euch gezeigt, wie schwer es ist eine Mieterin (alleierziehend mit 3 Kindern?) rauszuklagen. Stichwort: Härtefall.

    Eigentlich hat der Makler hier doch nichts falsches behauptet? Soweit bekannt, dürfte die Käuferin im recht sein, wenn es um eine Kündigung wegen Eigenbedarf geht. Das ein Mieter darauf pfeifen kann, und erst nach erfolgreicher Klage ausziehen muß, ist eigentlich Allgemeinbildung. Ansonsten sollte man eben vom Anwalt eine Rechtsberatung erwarten und nicht unbedingt vom Makler.
    Aber klar, man sucht gerne die Verantwortung bei anderen. Menschlich verständlich, nur nicht besonders sinnvoll.

  • Ich habe mich auf die Aussage des Maklers verlassen, dass nach dem Grundbucheintrag wir problemlos einziehen können wenn wir die 3 Monate Kündigungsfrist einhalten.


    Das einzige, worauf Du Dich bei einer Makleraussage verlassen kannst, ist, wenn er Dir seine Kontonummer mitteilt.

  • Hallo sara68,

    ohne euch und eurem Anwalt zu Nahe zu treten, finde ich die Ausdrucksweise eures "Anwaltes" sehr unprofessionell. Ein anwaltliches Schreiben hat eigentlich einen größeren "amtlichen" Touch. (Er schreibt z.B. dass ihr als Eigentümer eingetragen seid - ja, wo denn???? Hier fehlt z.B. das Wort im Grundbuch xy... usw. usw.)

    Die Aufwendungen, die euch durch den verspäteten Auszug der Mieterin entstehen, könnt ihr selbstverständlich einforden. Dies würde ich auch schon jetzt direkt der Mieterin mitteilen, damit sie das mit in hier Handeln einkalkuliert. Für die Geltendmachung alle Belege/Rechnungen sammeln.

    Voraussetzung immer: Eure Kündigung war rechtlich vollkommen korrekt.

    Wie lange wohnt denn nun die Mieterin schon in dem Haus?

    Kannst du möglicherweise euer Kündigungsschreiben anonymisiert hier einstellen? Das wäre wirklich sehr hilfreich.

    Viele Grüße,
    anonym2

    P.S. Berny, willst du mich ärgern? Vielleicht schaffst du es ja, zukünftig zu schreiben: viele Makler.... :)

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