Hallo:
Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.
Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist.
Glauben Sie wirklich Alles, was Ihnen ein "Verkäufer" über "seine Ware" erzählt, wenn Sie sie nicht sehen können? Das ist Leichtsinn hoch3.
Ich habe dann diese Wohnung an dem Tag besichtigt. Ich habe dann mit der Frau Termin zu Mitvertragsunterzeichnung vereinbart.
Und hier wird es sträflich leichtsinnig, wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt, die man nur vom Hörensagen kennt.
Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
Ich habe mein Appartement, in dem ich wohnte, zu diesem Tag gekündigt und bin am 15. 08. 2008 hier in Gebäudekomplex erschienen.
Der Hausmeister sagte mir, dass ich die Wohnung nicht einziehen könne, weil dort Möbel der Hausverwaltung seien (Zur Erinnerung: das ist die nicht besichtigte Wohnung, die ich beziehen soll, auch an diesem Tag habe ich weder die Wohnung noch ihre Lage(Stockwerk, Vorderseite oder Rückseite) gesehen)
Da Ihr Vertrag ab dem 15.08.2008 galt, hätten Sie einen Schadensersatz geltend machen können für die Verspätung des Bezugs.
Da in der Wohnung die Möbel der Hausverwaltung waren, wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
Ich bin wieder zu meinem alten Vermieter gegangen und habe ihn bitten müssen, mich bis 21. 08. bei sich unterzubringen.
Am 21. 08. erschien ich mit meinen Sachen und habe die zu beziehende Wohnung zum ersten Mal gesehen, ich könnte die Wohnung nicht ablehnen, sonst wäre ich obdachlos.
Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.
Da hat man Sie aber falsch informiert!! Sie können doch für eine Wohnung keine zwei Mietverträge abschließen.
SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE.
Das erklären Sie bitte etwas genauer, warum Sie plötzlich 2 Mietverträge haben.
Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte.
Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt.
In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen.
Kann ein Anwalt Etwas tun?
Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?
Bei Fragen bitte fragen.
Danke im Voraus.
Rafael
Ich verstehe nicht so ganz, wo Ihr Problem ist. Nach fast 2 Jahren fällt Ihnen ein, dass Ihnen die Wohnung nicht gefällt und das es darin nach Küche stinkt. Warum haben Sie die Wohnung denn nicht mit der Frist von 3 Monaten gekündigt? Dazu braucht man keinen Anwalt!
Und die Geruchsbelästigung werden Sie duch Telefonate und eMails nicht beenden können. So etwas macht man per Einschreiben und Fristsetzung und wenn das nicht fruchtet ist Mietminderung angesagt.