Beiträge von Mainschwimmer

    Freiwillig wird der VM das Geld wohl nicht rausrücken, da werden Sie vor Gericht die Rückzahlung einklagen müssen. Aber bedenken Sie, dass es nach deutschem Recht eine regelmäßige Verjährung von 3 Jahren gibt. Und davon wird wohl diese Forderung erfasst werden.

    Aber ein Anwalt für Mietrecht kann Ihnen bestimmt mehr dazu sagen.

    Am 27.05.2005 wurden an deutschen Gerichten, es sind rund 1.100, geschätzte 10.000 Urteile gefällt. Welches Gericht hat wohl dieses besagte Urteil gesprochen?

    Und, er geht hier doch nicht um das Austellen der Schüssel, sondern darum, dass der Vermieter kein Loch für die Kabeldurchführung wünscht.

    Stellplatzmiete für den Roller kann der VM nur fordern, wenn das im Vertrag vereinbart ist, oder aber der Roller einen ganzen Stellplatz für sich beansprucht.

    Wenn dem VM die Sauberkeit des Treppenhauses nicht gefällt, muss er den Mieter darauf hinweisen und/oder abmahnen.

    Eine fristlose Kündigung ist natürlich nicht gegeben, der VM versucht damit nur, Sie zu ängstigen und aus dieser Wohnung heraus zu ekeln.

    Das hat er ja Anfang des Jahres schon einmal versucht, richtig?

    Danke,
    eine etwas geistreichere Antwort hätte ich schon erwartet.

    Warum soll ich bei der Antwort anstrengen? Sie schreiben doch selbst, dass der Vermieter sich schriftlich zu dem "Saustall" in der Waschküche geäußert hat, warum soll er dann noch abmahnen, wenn er mit dem Ergebnis dieser Aktion nicht zufrieden ist?

    Und da sich Dreck nicht den einzelnen Mietparteien zuordnen lässt, hat er entsprechend reagiert.

    Hallo:
    Hoffentlich ist der Beitrag hier richtig.

    Ich war an dem Tag des Termins hier und die Frau sagte, dass die zu beziehende Wohnung nicht besichtigt werden kann, weil in der Wohnung Reparaturarbeiten sind, sie wolle mir deswegen eine andere Wohnung zeigen, die ganz der zu beziehenden Wohnung ähnlich ist.

    Glauben Sie wirklich Alles, was Ihnen ein "Verkäufer" über "seine Ware" erzählt, wenn Sie sie nicht sehen können? Das ist Leichtsinn hoch3.

    Ich habe dann diese Wohnung an dem Tag besichtigt. Ich habe dann mit der Frau Termin zu Mitvertragsunterzeichnung vereinbart.

    Und hier wird es sträflich leichtsinnig, wenn man einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschreibt, die man nur vom Hörensagen kennt.

    Der Mietvertrag begann am 15. 08. 2008.
    Ich habe mein Appartement, in dem ich wohnte, zu diesem Tag gekündigt und bin am 15. 08. 2008 hier in Gebäudekomplex erschienen.
    Der Hausmeister sagte mir, dass ich die Wohnung nicht einziehen könne, weil dort Möbel der Hausverwaltung seien (Zur Erinnerung: das ist die nicht besichtigte Wohnung, die ich beziehen soll, auch an diesem Tag habe ich weder die Wohnung noch ihre Lage(Stockwerk, Vorderseite oder Rückseite) gesehen)

    Da Ihr Vertrag ab dem 15.08.2008 galt, hätten Sie einen Schadensersatz geltend machen können für die Verspätung des Bezugs.

    Da in der Wohnung die Möbel der Hausverwaltung waren, wurde mir gesagt, dass die Wohnung am 21. 08. 2008 frei sein und bis dahin die Möbel weg gebracht und ich einziehen kann.
    Ich bin wieder zu meinem alten Vermieter gegangen und habe ihn bitten müssen, mich bis 21. 08. bei sich unterzubringen.
    Am 21. 08. erschien ich mit meinen Sachen und habe die zu beziehende Wohnung zum ersten Mal gesehen, ich könnte die Wohnung nicht ablehnen, sonst wäre ich obdachlos.
    Für den Einzug am 21. 08.musste einen neuen Mietvertrag gemacht werden, der ab diesen Tag gültig ist.

    Da hat man Sie aber falsch informiert!! Sie können doch für eine Wohnung keine zwei Mietverträge abschließen.

    SOMIT HABE ICH ZWEI MIETVERTRÄGE.

    Das erklären Sie bitte etwas genauer, warum Sie plötzlich 2 Mietverträge haben.

    Die Verwaltung bot mir eine andere Wohnung am anderen Ende der Stadt, als ich den Sachverhalt schilderte.

    Was soll ich tun? Seitdem habe ich den Vermieter mehrfach um eine neue Wohnung in der gleichen Strasse gebeten, das hat er abgelehnt.
    In der Wohnung herrscht auch Geruchsbelästigung vom Küchenschacht. Die Geruchsbelästigungen habe ich permanent per E-Mail und Telefon gemeldet, ohne Frist zu setzen. Seit Oktober 2008 melde ich die Geruchsbelsätigungen.
    Kann ein Anwalt Etwas tun?
    Ich muss auch Etwas falsch gemacht haben, was könnte es sein?
    Bei Fragen bitte fragen.
    Danke im Voraus.
    Rafael

    Ich verstehe nicht so ganz, wo Ihr Problem ist. Nach fast 2 Jahren fällt Ihnen ein, dass Ihnen die Wohnung nicht gefällt und das es darin nach Küche stinkt. Warum haben Sie die Wohnung denn nicht mit der Frist von 3 Monaten gekündigt? Dazu braucht man keinen Anwalt!

    Und die Geruchsbelästigung werden Sie duch Telefonate und eMails nicht beenden können. So etwas macht man per Einschreiben und Fristsetzung und wenn das nicht fruchtet ist Mietminderung angesagt.

    Hallo zusammen,

    ich habe folgendes Problem:

    Daraufhin wurde uns ein Mietvertrag für einen Garagenplatz zugeschickt.

    Wurde der ohne Kommentar zugeschickt, oder war da vielleicht auch ein Anschreiben dabei?

    Vielen Dank im Voraus und viele GRüße
    Philipp

    Eine Antwort wäre hilfreich.

    Was soll das denn jetzt? Hier ist doch nicht mehr gesagt worden, als dass das Waschen der Wäsche von Personen, die nicht im Haus wohnen, ohne Erlaubnis der Vermieterin nicht erlaubt ist.

    Schließlich wird sie an den Kosten beteiligt, ob sie es will oder nicht, da es keine Kaltwasseruhren pro Wohnung gibt. Und das muss die VM nicht dulden.

    Als ich Ihnen zur Anwort gab, dass das Wäsche waschen auf Kosten der VM nicht erlaubt sei, fragten Sie ganz frech, wo das nachzulesen sei. Und von dem Moment war die Sache für mich gelaufen, denn ich bin nicht hier, um Ihnen zu erklären, warum man den Besitz Anderer nicht mindern darf (Wasserverbrauch auf Kosten der VM).

    1. Woher soll das hier im Forum jemand wissen, wenn einem der Wortlaut des Vertrages nicht vorliegt? Aber Sie wollen doch ausziehen, die Frage hätte sich doch beim Einzug stellen müssen.

    2. Das ist nicht Ihr Bier!

    3. Auch nicht Ihr Bier. Silikonerneuerung gehört nicht zu den Schönheitsreperaturen, die der Mieter schuldet.

    4. Diese Ecke ist sicherlich nicht heraus gebrochen, weil Sie zu oft in den Spiegel geschaut haben. Also Ersatz anbringen.

    Hallo.

    Laut Mietrecht darf ich doch soviel Waschen wie ich möchte wenn ich die Ruhezeiten einhalte.


    Wo haben Sie das denn her? Sie dürfen Ihre Wäsche waschen, das ist richtig. Aber für andere Familienmitglieder darf man nicht die Waschfrau spielen, weil es wohl nur einen Wasserzähler gibt.

    1. Für solche Probleme in der Mietwohnung gibt es Mietervereine und Anwälte, die sich damit auskennen.

    2. Bei einem berechtigten Mangel an der Mietsache muss man den Vermieter nicht um eine Mietminderung bitten, sondern man kürzt die Miete selbst, nachdem man den richtigen Weg eingeschlagen hat. Den richtigen Weg findet man hinter diesen Adressen:

    Mietminderung ? Wikipedia

    Mietminderung: Wie kürze ich meine Miete richtig - Ratgeber - Ratgeber Geld + Karriere - Bild.de

    Guter Rat Online | Recht - Die Miete kürzen - Wann Mietminderung erlaubt ist und worauf Sie achten sollten

    Mietminderungstabelle

    Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Guten Tag,

    Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass ich in meiner Naivität einen Mieterausschluss von einem Jahr unterschrieben habe.

    Gibt es denn da Möglichkeiten, die Wohnung trotzdem kündigen zu können? Ich bin juristisch leider nicht gut bewandert. Aber vllt kann mir hier ja jemand weiterhelfen ... ist mir wirklich wichtig.

    Gruß

    Wenn Sie einen Kündigungsausschluss von einem Jahr vereinbart haben, dann ist der gültig, auch wenn Ihnen die Wohnung nicht gefällt. Wie Berny schon schrieb, müssen Sie bis zum bitteren Ende die Miete bezahlen.

    Für eine Terrasse, die nicht nutzbar ist, keine Miete zu bezahlen ist okay. Aber wenn sie fertiggestellt ist, beginnt die Mietberechnung, egal ob Sommer oder Winter.

    Ich bezahle für meinen Balkon auch das ganze Jahr über anteilmäßig Miete.

    Wo steht denn im Eingangsposting etwas vom 26. oder 30. November.

    Wenn sie schon Ratschläge in einem Forum erwarten, dann sollten die Angaben aber genau und nicht so vage (ich bin im Nov.09 aus meiner Alten Wohnung ausgezogen) sein.

    So wie ich das sehe, haben Sie Mist gebaut, in dem Sie die Termine für die Wohnungsübergabe haben platzen lassen. Andererseits hätte die VM Ihnen die Schäden an der Mietsache melden müssen, damit Sie die Sache selbst reparieren können.

    Hilfe in Ihrer verzwickten Situation können Sie nur von einem Experten vor Ort erwarten, also Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht.

    Seit der Mietrechtsreform gilt für Mieter die Frist von 3 Monaten.
    Bitteschön:

    Die Kündigungsfrist beträgt einheitlich für Mieter und Vermieter 3 Monate. Genauer: Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag (24:00 Uhr) dem Empfänger zugehen. Das Mietverhältnis endet dann mit Ablauf des übernächsten Monats. Samstage sind Werktage. Sonntage und gesetzliche Feiertage nicht, sie zählen also bei der Berechnung der Frist nicht mit. (§ 573 c BGB).

    In einem Formularmietvertrag vereinbarte längere Kündigungsfristen gelten für Kündigungen, die nach dem 1. Juni 2005 zugehen nicht mehr. - Siehe nachstehend.

    Ab 1. Juni 2005 gilt eine Neuregelung: Mieter können künftig den Mietvertrag mit einer dreimonatigen Frist ordentlich kündigen – unabhängig davon, wie lange sie bereits in der Wohnung leben. Die Neureglung gilt für alle Kündigungen, die nach dem 1. Juni 2005 dem Vermieter zugehen. Mieter, die vor dieser Frist bereits gekündigt haben, und eine längeren Frist beachten müssten, können nach dem 1. Juni 2005 erneut kündigen, dann gilt für diese neue Kündigung die kurze 3-Monatsfrist.

    Aus: Kündigungsfristen und Formalien im Mietrecht

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