Kündigung bei mieterausschluss möglich?

  • Guten Tag,

    ich bin in eine neue Stadt (Hamburg) gezogen und wohne jetzt seit drei Monaten in meiner Wohnung.
    Leider bin ich gänzlich unzufrieden mit dieser. Ich fühle mich total unwohl und möchte mir gerne eine andere Wohnung (wohl auch in einem besseren Stadtteil) suchen.
    Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass ich in meiner Naivität einen Mieterausschluss von einem Jahr unterschrieben habe.

    Gibt es denn da Möglichkeiten, die Wohnung trotzdem kündigen zu können? Ich bin juristisch leider nicht gut bewandert. Aber vllt kann mir hier ja jemand weiterhelfen ... ist mir wirklich wichtig.

    Gruß


  • Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass ich in meiner Naivität einen Mieterausschluss von einem Jahr unterschrieben habe.


    Hallo, Du kannst jeden Vertrag "zum nächstmöglichgen Termin" kündigen. Dann schriftliche Bestätigung mit Terminangabe erbitten.
    Ich befürchte jedoch, dass Du für die "alte" Wohnung noch rund ein Jahr wirst Miete zahlen müssen.
    Kein VM hat kurzfristige Mieterwechsel gerne, daher diese Regelung.

  • Guten Tag,

    Das Problem bei der Sache ist allerdings, dass ich in meiner Naivität einen Mieterausschluss von einem Jahr unterschrieben habe.

    Gibt es denn da Möglichkeiten, die Wohnung trotzdem kündigen zu können? Ich bin juristisch leider nicht gut bewandert. Aber vllt kann mir hier ja jemand weiterhelfen ... ist mir wirklich wichtig.

    Gruß

    Wenn Sie einen Kündigungsausschluss von einem Jahr vereinbart haben, dann ist der gültig, auch wenn Ihnen die Wohnung nicht gefällt. Wie Berny schon schrieb, müssen Sie bis zum bitteren Ende die Miete bezahlen.

  • Aber es muss doch Ausnahmeregelungen geben. Was wäre z.B. wenn ich beruflich in eine andere stadt ziehen müsste? Da kann ich doch nicht verpflichtet werden, weiterhin die Wohnung zu mieten ...

    Könnte ich die Wohnung untervermieten? Oder dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen?

  • Ähem, man merkt, Du bist keinjurist...

    "Aber es muss doch Ausnahmeregelungen geben."
    Klar, wenn sie im MV vereinbart sind (welches jedoch eher unüblich ist).

    "Was wäre z.B. wenn ich beruflich in eine andere stadt ziehen müsste?"
    Ja und? Was hat der VM damit zu tun?

    "Da kann ich doch nicht verpflichtet werden, weiterhin die Wohnung zu mieten ..."
    Doch, mindestens bis zum nächstmöglichen Ablaufzeitpunkt, wenn Du rechtzeitig kündigst.

    "Könnte ich die Wohnung untervermieten?"
    Falls das im MV vereinbart ist, ja, mit schriftlicher Zustimmung des VM (MV nachlesen!!!).

    "Oder dem Vermieter einen Nachmieter vorschlagen?"
    Klar, kannste das, jedoch der VM ist in seiner Entscheigung frei.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!