Beiträge von Mainschwimmer

    Am 15.07. bin ich eingezogen, dann müsste doch die Abrechnung spätestens am 14.07. im Folgejahr bei mir sein? oder!?

    Nein!

    Auf der Abrechnung die ich bekommen habe steht einmal Abrechnungszeitraum vom 01.11.08 - 30.09.09 Das dürfte ein Fehler sein, denn das sind nur 11 Monate.

    und auf der Rechnung der Zeitraum 01.10.08 - 30.09.09. In meinem Mietvertrag steht "Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des 12. Monats nach Ende des Abrechnungszeitraumes mitzuteilen. Also müsste die Abrechnung / Rechnung spätestens am 30.09.10 bei mir gewesen sein?!

    Ja!


    Und da sie das nicht war, ist diese Forderung verjährt. Wenn Ihr Vermieter damit nicht klar kommt, dann lesen Sie ihm diesen Link vor:

    Betriebskostenabrechnung für Wohnraum – Mieter sollten auf die Fristen achten! - Rechtsanwältin Feike

    Man kann einen Gutachter bestellen, der für teures Geld Messungen vornimmt, die den Beweis erbringen, was der Grund für diese Feuchtigkeit ist. Danach ließe sich die Miete mindern, wenn durch diese Feuchtigkeit Schäden am Mobiliar und den Personen auftreten.

    Man kann aber auch Ausschau halten nach einer Wohnung, für die der Vermieter einen qualifizierten Energiepass bereit hält, mit einem "Röntgenbild" des Hauses, das die gute Wärmedämmung zeigt.

    Also, ich kann nur sagen, was ich in diesem Fall machen würde.

    Wenn ich etwas an der Mietsache beschädige (egal wie es passiert ist) dann bringe ich es auch wieder in Ordnung. Da solche Treppen in der Regel nicht sichtbar sind, dürfte es auch keine Rolle spielen, wenn die ersetzte Stufe etwas anders ausschaut.

    Und bitte überprüfen Sie Ihre Einstellung: , wir bezahlen doch Miete? Miete bezahlen Sie für den vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache und da sind zerstörte Holzstufen in Bodentreppen nicht mit gemeint.

    Sagen wir es mal ganz einfach. Ohne Ihren Willen hat der Vermieter nicht das Recht, Ihre Wohnung zu betreten. Macht er es trotzdem begeht er Hausfriedensbruch. Den Schlüssel den er von Ihnen einbehalten hat, muss er natürlich rausrücken.

    Da er sich weigern wird, sollten Sie den Schließzylinder an dieser Tür austauschen (das ist wirklich sehr einfach, man braucht dazu nur einen Schraubenzieher). Beim Auszug tauschen Sie die Zylinder wieder aus und der alte Zustand ist wieder hergestellt.

    Beim Einzug ist der Vermieter ohne ausdrückliche Absprache mit dem Mieter oder einen individuellen Regelung (keine Formularvertrag) mietrechtlich nicht berechtigt Schlüssel für die Wohnung des Mieters zurückzubehalten (LG Kassel WM 1973, 103) Der Vermieter darf auch keine Schlüssel zu der Wohnung nachträglich anfertigen.
    aus: Mietrecht: Wohnungsschlüssel, Schlüsselverlust, Schließanlage

    Mieterschutzbund Berlin e.V. | "Mieterschutz" | 2004 | Besichtigungsrechte

    Was soll das denn jetzt? Sie mieten eine Wohnung an, ohne sich die Hütte anzusehen und meckern anschließend hier im Forum, dass die Küche nicht beheizbar ist.

    Machen Sie das beim Kauf eines Gebrauchtwagens auch so, schicken Ihre kleine Schwester vor, um hinterher zu sagen, Sie wissen von den Schäden an der Rostlaube nichts?

    Ihr Vermieter muss Ihnen Einsicht in die Unterlagen (Rechnungen) für die Abrechnung geben. Nur anhand dieser Papiere können Sie absehen, ob die Nachforderung gerechtfertigt ist oder nicht.

    Wenn das Probleme machen sollte, machen Sie Kopien von den Rechnungen und legen Sie Alles einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor.

    Nur anhand einer Summe kann ein Forum nicht feststellen, ob Sie über den Tisch gezogen werden oder nicht. Aber aus eigener Erfahrung weiß ich, dass für diese Wohnungsgröße die monatlichen Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt sind.

    Hallo,
    Am 11.11.2010 habe ich eine Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.11.08 bis 30.09.2009 erhalten.

    Das ist etwas komisch. Betriebskostenabrechnungen werden immer für ein Jahr abgerechnet. Das muss nicht, aber kann das Kalenderjahr sein.

    Und nun darf ich 801,04€ nachzahlen.. Nun Frage ich mich ob diese Abrechnung rechtens ist. da ja zwei Monate noch vom Jahr 2008 mit Abgerechnet wurden!?

    Das Kalenderjahr ist nicht zwingend auch das Abrechnungsjahr. Siehe oben.

    Wir sind ein zwei Personenhaushalt und ich bin von Mo - Do auf Montage. Deswegen habe ich irgendwie zweifel das das alles so stimmen soll mit der Nachzahlung...

    Woher soll man wissen, wieviel Vorauszahlungen Sie leisten. Der Gebrauch von Kristallkugeln, die das zeigen würden, ist hier im Forum nicht erlaubt.

    Was haltet ihr davon?

    Danke schonmal im vorraus.


    Porter

    Da die Abrechnung der Betriebskostenvorauszahlung spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter eintreffen muss, gehe ich davon aus, dass dieser Zeitraum überschritten ist und Sie nichts nachzahlen müssen.

    Einzig, wenn die Verspätung der Abrechnung nicht Schuld Ihres Vermieters ist, müssen Sie bezahlen.

    Mietrecht: Ausschlußfristen bei der Betriebskostenabrechnung

    Die Vermieter hätten auch in den Mietvertrag hinein schreiben können, dass Sie freitags nur Fisch essen dürfen. Das ist aber genau so ungültig wie der Zusatz mit dem Besuch, der in der Wohnung nach dem Rechten sieht.

    Lassen Sie sich also nicht unter Druck setzen und leben Sie Ihr Leben, so wie Sie es möchten.

    Ich denke, dass hier die Kleinreparaturklausel nicht zum Tragen kommt, sondern der Schadensverursacher komplett zur Kasse gebeten werden kann. Es ist wohl unstrittig, dass der Kurzschluss durch die falsch angeschlossene Lampe im Bad verursacht wurde und für diese Dinge ist der Mieter und nicht der Vermieter zuständig.

    Ich glaube nicht, dass ein Mietrechtforum der richtige Ort ist, um Kindergartenstreit zu schlichten.

    Sie schreiben, dass Sie mit Ihrer Mitmieterin darüber nicht reden können, weil sie zu keinem Gespräch bereit ist. Aber egal welche Antwort Sie bekommen, glauben Sie wirklich, dass Sie Ihnen jetzt zuhört?

    Da gibt es nur eine Lösung und die hat Gruwo schon genannt. Klagen!!!

    Wenn 2 Personen als Hauptmieter eingetragen sind, dann können nur beide oder keine diesen Vertrag kündigen und ausziehen. D.h. einer haftet für den kompletten Betrag, wenn der andere nicht kann oder will.

    Geben Sie mal bei Google den Begriff Gesamtschuldner ein und lesen Sie sich schlau.

    Was sollte an dem Wunsch des Vermieters verwerflich sein, wenn dieser darum bittet, dass die Garagentore nicht zu lange geöffnet sein sollen.

    Haben Sie schon einmal etwas von Fußkälte gehört, die in solch einem Fall in der Wohnung über den Garagen auftritt?

    Oder habe ich Ihren Beitrag nicht richtig verstanden?

    Bitte etwas genauer lesen. Es ging darum, dass im Mietvertrag zwar Nebenkosten angekreuzt (also vereinbart) wurden, aber keine Abrechnung erfolgte. Und das bedeutet laut Gerichtsurteil, dass eine Verjährung einer nicht erfolgten Rechnung nicht eintritt.

    Also wurde der Fragesteller zur Zahlung verdonnert. Und kann dem User beniso genau so passieren.

    Hallo Sissi,

    so langsam tut es weh mit Ihren Fragen. Ich habe Ihnen in einer meiner Antworten 2 Links gegeben, in denen Sie sich über die Anwendung eines Mietspiegels informieren können. Und dann gibt es auch noch Google, dort werden Sie mit weiteren Informationen versorgt.

    Ein wenig müssen Sie schon aktiver werden, um heraus zu finden, ob Sie über den Tisch gezogen worden oder nicht.

    Und hier zum Schluss ein Lexikon, das Sie mal studieren sollten:

    Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

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