Muss Küche/Bad beheizbar sein?

  • Hallo,

    ich wohne seit August in einer kleinen Altbauwohnung in Berlin/Kreuzberg. Im Wohnzimmer und Nebenzimmer sind jeweils 1 Allesbrenner (Kohleofen).

    In der Küche ist jedoch keine installierte Heizquelle. Nachdem ich dies bei der Vermietungsgesellschaft anmahnte. Verwies er auf das Übergabeprotokoll, indem steht: Küche - Heizkörper -Elektro.:(

    Ich fand einen kleinen Heizlüfter vor. Marke Vaillant Type 780/E, also ein wirklich kleiner Stromfresser (2 kW). Ich dachte das dieser ein überbleibsel vom Vormieter ist...egal
    Wenn ich tatsächlich damit heizen wollte, müsste ich diesen Lüfter nahezu durchgängig laufen lassen, was für unzumutbare Stromkosten sorgen dürfte.

    Darf das der Vermieter?:confused: Der Altbau ist dazu auch noch schlecht isoliert. Jetzt kommt der kalte Winter Berlins und ich friere jetzt schon....
    Dazu muss ich noch sagen dass die Dusche auch in der Küche steht....*schlotter*

    Ich freue mich über alle guten Antworten, gerne mit §§, dass ich gleich was in der Hand habe... *hoff*

    Danke und Gruß
    Andy

  • Da hoffst Du leider umsonst, Andy, denn Du hast die Wohnung so, wie sie war und deren Zustand erkennbar war und mit dem Mietvertrag übereinstimmte, gemietet.

  • Danke Berny für die Antwort,

    gut für mich das ich bei der Wohnungsuübergabe nicht anwesend war oder? Mein Vormieter hat das Übergabeprotokoll i.A. unterschrieben....

    Hilft mir das? Ich musste an dem Tag arbeiten und man sagte mir, dass meine Anwesenheit nicht unbedingt notwendig wäre.

    Gruß
    Andy

  • Was soll das denn jetzt? Sie mieten eine Wohnung an, ohne sich die Hütte anzusehen und meckern anschließend hier im Forum, dass die Küche nicht beheizbar ist.

    Machen Sie das beim Kauf eines Gebrauchtwagens auch so, schicken Ihre kleine Schwester vor, um hinterher zu sagen, Sie wissen von den Schäden an der Rostlaube nichts?

  • Mainschwimmer:

    Sie haben bestimmt mal garkeine Ahnung wie schwer es ist eine bezahlbare Wohnung in akzeptabler Lage in Berlin zu bekommen. Da wird nicht viel nachgedacht sondern man ist froh wenn man den Vertrag überhaupt in die Hände bekommt.Soviel dazu. Ich tippe mal sie kommen aus der Gegend Frankfurt-Würzburg.... Glückwunsch!

    Ich wollte eine Antwort über meine Rechte und nicht sowas.

  • Sorry, aber hier muss ich Mainschwimmer völlig Recht geben. Eine Wohnung zu mieten, ohne diese vorher zu besichtigen ist schon sträflicher Leichtsinn.

    Selbst wenn Sie bei der Wohnungsübergabe dabei gewesen wären; der Mietvertrag war unterschrieben und Sie müssten Ihrem Vermieter schon eine betrügerische Absicht nachweisen. Denn eine Rücktritts- oder Wiederspruchsfrist gibt es bei Mietverträgen nicht.

  • Mainschwimmer:


    Ich wollte eine Antwort über meine Rechte und nicht sowas.

    Eine Antwort über Ihre Rechte bekommen Sie beim Gericht und zuvor evtl. bei einem Anwalt.

    In einem Forum bekommen Sie gesagt, dass Sie ins Klo gegriffen haben.

    So, und jetzt sind Sie dran.

  • In einem Forum bekommen Sie gesagt, dass Sie ins Klo gegriffen haben.


    Tja, ob es ihm passt oder nicht, vielleicht hat er es nun doch ge- äh, begriffen...:D

  • Sehr viel hilfreiche Antworten und nette Leute unterwegs hier. Vorallem furchtbar lustig.

    Ich glaube hier versteht jemand nicht mein Anliegen.
    Angenommen, ich würde tatsächlich mit einem Heizlüfter (Handelsüblich, nix besonderes -> Aldi 35 EUR) meine Küche heizen, müsste ich bei der Annahme er liefe nur 8 h täglich (8 (h) x 2 (kW)x 0,22 (EUR/kW) x 365 (Tage)) 1284,80 EUR im Jahr zahlen um die 8 m² Küche zu heizen.
    Ich weiss ja nicht was ihr so verdient, jedoch entspricht dies bei mir gerade in etwa 1 Monatslohn.
    Klar, man heizt nicht das ganze Jahr aber sagen wir mal von Oktober bis Februar, wahrscheinlich eher März. Also 5-6 Monate, d.h. ca. 540-600 EUR.

    Das ist nicht nur absolut unwirtschaftlich sondern auch eine mutwillige Zerstörung der Umwelt.

    Man kann das niemanden zumuten.

    Alternative - nicht heizen. Ich weiss nicht ob jemand von euch jemals einen Winter in Berlin verbracht hat, aber es ist kalt-sehr kalt.

    Es muss ein Gesetz / Verordnung über die Wirtschaftlichkeit für solche Angelegenheiten geben. Es darf nicht sein das man aufgrund des Spartriebs dieser Kapitalisten sowas von unnötig so viel kostbare und teuere Energie verschwenden muss.

    Trotzdem Danke für eure Meinung.

  • Ihr Anliegen haben wir sicherlich alle verstanden. Nur ist mir kein Gesetz oder eine Verordnung bekannt, die einem Vermieter vorschreibt, wie er seine Wohnung zu beheizen hat.

    Und dass die Küche (Dusche) in der Wohnung nicht mit einer zeitgemäßen Heizmöglichkeit versehen ist, wäre Ihnen im Falle einer Besichtigung der Wohnung sicherlich nicht entgangen.

    Das Problem ist aber, dass die Wohnung in dem vorhandenen augenscheinlichen Zustand gemietet wurde. Deshalb hat Ihr Vermieter die besseren Karten.

    Eventuell ist der Austausch des Heizlüfters gegen eine zeitgemäße Elektroheizung eine Lösung, z.b.

    elektroheizung.direkt

    Dies sollten Sie mit Ihrem Vermieter erörtern.

  • Es muss ein Gesetz / Verordnung über die Wirtschaftlichkeit für solche Angelegenheiten geben. Es darf nicht sein das man aufgrund des Spartriebs dieser Kapitalisten sowas von unnötig so viel kostbare und teuere Energie verschwenden muss.

    Wenn es dieses Gesetz geben muss, wie Sie so großspurig behaupten, dann verstehe ich nicht, warum Sie als Antikapitalist mit Hilfe Ihrer Gesinnungsgenossen es noch nicht längst gefunden haben.

    Gesinnungsgenossen deshalb, weil Ihre Thesen sicherlich nicht auf Ihrem Mist gewachsen sind.

    Das einzige Gestz, das ich in diesem Zusammenhang kenne, heißt Verstand. Denn wenn man den nicht einschaltet passiert das, was Sie gerade erleben. In zwei Zimmern wird mit Kohleöfen geheizt (gut für die Umwelt!) und woher soll denn die Wärme in der Küche kommen? Ganz klar vom Ökostrom der LichtBlick AG, einem kapitalistischem Unternehmen.


    Aber hier sollte jetzt wirklich Schluss sein. Es hat keinen Sinn, einem beratungsresistentem Bürger etwas zu erklären. Eher versuche ich, meinem Hund das Klavierspiel beizubringen.

  • Unzureichende Beheizbarkeit stellt grundsätzlich schon einen Mietmangel dar!

    Wie es mit deiner Nichtanwesenheit bezüglich des Mietvertrages aussieht, im Zusammenhang mit einer unzureichenden Beheizbarkeit der Wohnung, kann letztlich nur ein Richter entscheiden.

    Welche Temperaturen herrschen in deiner Wohnung? Messprotokoll etc.....

    Du solltest dich evtl. vom örtlichen Mieterverein oder von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten lassen.

    2 Mal editiert, zuletzt von tenor (24. November 2010 um 22:00) aus folgendem Grund: habe etwas vergessen!

  • tenor

    Wir sollten hier berücksichtigen, dass es immer noch Tausende von Wohnungen in Altbauten gibt, die mit Einzelöfen beheizt werden. Und das ist kein Mietmangel, denn dieser Zustand ist bei Abschluss des Mietvertrages wohl nicht zu übersehen, oder?

  • tenor

    Wir sollten hier berücksichtigen, dass es immer noch Tausende von Wohnungen in Altbauten gibt, die mit Einzelöfen beheizt werden. Und das ist kein Mietmangel, denn dieser Zustand ist bei Abschluss des Mietvertrages wohl nicht zu übersehen, oder?

    Hallo Mainschwimmer,

    was meinst du mit Einzelöfen?

  • Hallo Mainschwimmer,
    was meinst du mit Einzelöfen?


    Das sind einzeln stehende Öfen, also bspw. keine Kachelöfen, die über Luftleitsysteme auch andere Räume mitbeheizen.

  • Hallo Mainschwimmer,

    was meinst du mit Einzelöfen?

    Der TE hat doch im Eingangspost davon gesprochen, dass in 2 Räumen sogenannte Allesbrenner stehen. Das sind Öfen mit Kaminanschluss in denen Holz, Kohle oder Briketts verheizt werden.

  • Der TE hat doch im Eingangspost davon gesprochen, dass in 2 Räumen sogenannte Allesbrenner stehen. Das sind Öfen mit Kaminanschluss in denen Holz, Kohle oder Briketts verheizt werden.

    Dann sieht es mit der unzureichenden Beheizbarkeit etwas schwieriger aus!

    Pauschal aus der Ferne zu urteilen ist kaum möglich, denn es spielen bei diesem Fall sehr viele Faktoren eine Rolle.

    Interessant wäre z. B.: das nicht anwesend sein bei der Unterzeichnung des Mietvertrages. Mein Rat wäre auf jeden Fall einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.


  • Interessant wäre z. B.: das nicht anwesend sein bei der Unterzeichnung des Mietvertrages. Mein Rat wäre auf jeden Fall einen Mieterverein oder einen Fachanwalt für Mietrecht zu kontaktieren.

    Und was soll der Mieterverein oder Anwalt bewirken? Wenn ein Mieter eine alte Bude mit Kohleöfen bezieht, dann kann er nicht den Komfort einer Zentralheizung erwarten/verlangen.

    Genau so wenig kann ich mich über die fehlende Klimaanlage in einem Trabant beschweren, wenn im Juli 60° Celsius in dem Wagen herrschen.

  • Dann sieht es mit der unzureichenden Beheizbarkeit etwas schwieriger aus!


    Nöö, die unzureichende Beheizbarkeit dürfte durchaus gegeben sein, denn nicht nur erst seit gestern werden auch Kamin-/Schornstein-anschlüsse für Öfen benötigt...:eek:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!