Beiträge von Mainschwimmer

    Der Mietvertrag ist doch eindeutig, was die Höhe der Miete betrifft. Vereinbart sind eine monatliche Rate von 751,58 € für das Jahr 2008. Für 2008 erhöht sich diese Miete um 34,37 € und ab 2010 um weitere 35,57 €.

    Die anderen Zahlen, die die Vermieterin angegeben hat beruhen wohl auf den Genuss eines oder mehrerer Gläser Sherrys oder Jägertropfen.

    Die Wohnung würde ich in diesem Zustand, nach Ihrer Beschreibung, nur als unrenoviert bezeichnen. Halten Sie den Zustand der Streichkünste in Wort und Bild fest.

    Da Sie dem Vormieter keine Vorschriften machen können, hat der Vermieter jetzt den Schwarzen Peter. Entweder streicht er die Wohnung, oder aber Sie vereinbaren, dass Sie bei Auszug ohne Schönheitsreparaturen die Wohnung verlassen. Vorausgesetzt, die Malkünste des Vormieters lassen überhaupt ein erbauliches Wohnen zu.

    Ich befürchte, dass Sie den Sinn eines Forums nicht verstanden haben. Hier schreiben Laien und keine Profis.

    Da Sie sich mithilfe von Google schon selbst auf die Suche gemacht haben, müssen Sie jetzt auch die Entscheidung treffen, ob Sie mindern wollen oder nicht.

    Nur Sie können den Umfang des "Mangels" erkennen und ihn, wenn nötig auch vor Gericht begründen. Bedenken Sie aber, dass so gut wie alle Entscheidungen zu Mietminderungen von Amtsgerichten gefällt wurden. D.h., dass ein anderes Gericht die Angelegenheit völlig anders sehen könnte.

    Darum meine Antwort, dieses einem Anwalt zu überlassen, nur der hat Erfahrungen mit Ihrem zuständigen Gericht. Es gibt nämlich keine allgemein gültige Tabelle, an der man die Höhe einer Mietminderung ablesen kann.

    Diese Abrechnung würde ich komplett zurückweisen, denn es ist offensichtlich, dass die Betriebskosten komplett 2x bezahlt werden sollen.

    Auch verstehe ich den Betrag von 15,- Euro für Wärmedämmung nicht. Wenn an einem Haus eine Dämmung nötig ist, dann käme eher infrage, diese über eine Mieterhöhung bis zu 11% dieser Maßnahme umzusetzen. Aber pauschal 15,- Euro, da würde mich interessieren, was Sie da vereinbart haben.

    Auch die jährliche Steigerung der Betriebskosten (Nebenkosten) ist nicht nachvollziehbar. Hier muss die VM anhand von Rechnungen und Belegen darlegen woher die Steigerung von ca. 60,- Euro innerhalb von 2 Jahren herrühren.

    Der hat wirklich keine Ahnung, aber davon sehr viel!

    Der Mietvertrag auf den Sie sich beziehen ist ein einfacher Formularmietvertrag mit den gestaffelten Kündigungsfristen. Und diese Formularverträge wurden vom BGH als nicht gültig im Nachhinein erklärt.

    Aber lesen Sie selbst: Neue Rechtslage seit 1.6.2005

    Auf Druck des Deutschen Mieterbundes hat der Gesetzgeber durch ein am 1.6.2005 in Kraft getretenes "Reparaturgesetz" (BGBl. I, Seite 1425) folgenden Satz in Artikel 229 § 3 Absatz 10 EGBGB hinzugefügt:

    "Für Kündigungen, die ab dem 1. Juni 2005 zugehen, gilt dies nicht, wenn die Kündigungsfristen des § 565 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches in der bis zum 1. September 2001 geltenden Fassung durch Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart worden sind."

    Das erfreuliche Ergebnis dieser Gesetzesänderung: Auch diejenigen Mieter, die vor dem 1.9.2001 einen Mietvertrag abgeschlossen hatten, können ab 1.6.2005 grundsätzlich mit der Dreimonatsfrist kündigen.

    Wichtig: Für all diejenigen, die schon vor Juni 2005 mit langer gesetzlicher Frist gekündigt haben, verkürzt sich die Kündigungsfrist ab 1.6.2005 nicht automatisch auf drei Monate. Das neue Gesetz wirkt nicht rückwirkend, sondern betrifft nur Kündigungen, die ab 1.6.2005 dem Vermieter zugehen. Notfalls muss also ab Juni 2005 nochmals gekündigt werden, dann mit Dreimonatsfrist. Denn: Ein Mieter kann ein schon zu einem späteren Zeitpunkt gekündigtes Mietverhältnis erneut zu einem früheren Zeitpunkt kündigen, wenn durch eine Gesetzesänderung Kündigungsfristen verkürzt werden (LG Berlin v. 14.11.2002 - 67 S 149/02 - GE 03, 190; Jansen NJW 01, 3151; Börstinghaus NJW 05, 1900).

    Hallo zusammen,

    Wie stehen unsere Chancen zu bleiben?

    Nicht sehr gut. Wenn der Käufer Eigenbedarf anmeldet, dann wird diesem auch spätestens vor Gericht stattgegeben. Ich würde mit dem Käufer pokern und ihm anbieten gegen einen gewissen Kostenersatz die Wohnung ohne Widerspruch zu räumen.

    Selten so gelacht. Man sollte fragen was der Anwalt eingeworfen hat, denn soviel Unsinn zum Thema Kündigungsfristen im Mietrecht habe ich schon lange nicht mehr gelesen.

    Der Wissensstand dieses Anwalts scheint auf dem Jahr 2001 zu stehen, als man tatsächlich einen Unterschied zwischen Alt- und Neuverträgen machte.

    Die Nebenkosten, die Sie bezahlen, sind die anfallenden Betriebskosten des Hauses. Etwas anderes müssen und sollen Sie nicht bezahlen.

    Berliner MieterGemeinschaft e.V.- Urteil: Betriebskostenabrechnung im sozialen Wohnungsbau

    Und hiermit sollten Sie sich als Mieter einer Sozialwohnung auch mal beschäftigen: 10 WoBindG Einseitige Mieterhhung Wohnungsbindungsgesetz Gesetz zur

    Oder noch besser, Sie informieren sich in Ihrem Rathaus oder Landratsamt über die Besonderheiten Ihrer Mietwohnung.

    Hallo Mainschwimmer,
    danke für die zwei Antworten, aber warum so sauer?

    Weil ich es nicht einsehe, für meine Antworten auch noch die Urteile des BGH anzuführen.


    Und wenn Sie schon im Internet recherchieren habe ich einen kleinen Tipp parat. Schauen Sie auf das Datum solcher Meldungen, dann klappt es auch mit Google.

    Ach nicht? Bisher dachte ich immer, daß man in einem Hilfeforum auch Hilfe bekommt
    ... Evtl. sollte sich die Website umbenennen...

    Sie erwarten von einem Forum die Höhe einer möglichen Mietminderung, richtig? Auskünfte dieser Art sind aber Anwälten vorbehalten.

    Hallo,

    Meine Frage: Kann ich eine Mietminderung durchsetzen, bis die Hecke gepflanzt wurde? Ich habe vom Reden die Faxen dicke und möchte etwas Druck machen!

    Schön wäre auch ein Urteil, Aktenzeichen oder Ähnliches.

    MfG. Harpe

    Alles zum Thema Mietminderung und auch Urteile und Aktenzeichen erfahren Sie beim freundlichen Anwalt für Mietrecht, aber nicht in einem Forum.

    Auch ich möchte noch etwas anmerken. Die Kleinreparaturklausel gilt natürlich nur bei solchen Reparaturen (Schalter, Armaturen, Fensterverschlüsse, Türklinken, u.ä.), die durch den Gebrauch des Mieters, egal ob mit oder ohne Verschulden, entstehen.

    Sollte der Mieter aber den Schaden verursacht haben, dann ist er auch zu Ersatz verpflichtet. Eine Schadensminderungspflicht durch den Vermieter ist aber bei allen Messgeräten rund um die Heizung nicht möglich, da diese Dinge nur geleast sind und auf dem freien Markt garnicht erhältlich sind.

    Darum bleibt hier die einzige Frage, wer hat den lockeren Wärmemesser zu verantworten. Hat sich die Punktverschweißung gelöst, oder wurde da nachgeholfen?

    Kleinreparaturklausel im Mietvertrag Mietrecht, Pachtrecht 123recht.net

    Wenn im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel von 26,- Euro pro Einzelfall vereinbart ist, dann ist diese Reparatur in Höhe von 90,- Euro um mehr als das Dreifache überhöht und deshalb Sache des Vermieters.

    Die 6% der Jahresmiete sind nur anzuwenden, wenn in einem Kalenderjahr viele Kleinreparaturen bis zu 26,- Euro anfallen, die dann addiert werden können.


    ''in Ihrem Haus wird der Winterdienst von einer externen Firma durchgeführt.''
    So weit so gut, auch in der Nebenkostenabrechnung ist der Posten Schneeräumdienst aufgeführt, wurde auch bezahlt.

    Wenn der Schneeräumdienst tatsächlich ausgeführt wurde (mit welcher Summe?), dann frage ich mich, wer das Geld für Nichtstun kassiert hat?

    Ich weiß jetzt garnicht, was ich machen soll? Ich sehe es nicht ein, trotzdem Schnee zu räumen, ich bin doch im Recht? Ich will aber auch keinen Streit mit den Nachbarn,

    Das wird nicht funktionieren und würde die Quadratur des Kreises bedeuten. Nicht räumen und dabei nicht die Nachbarn verärgern, auch wenn man auf dem Papier im Recht ist.

    Danke euch schon jetzt ! :(

    Ich denke, dass hier nur 3 Möglichkeiten offen sind.

    1. Sie beauftragen für Ihre Räumwoche einen Winterdienst, denn eine Doppelzahlung wird nicht passieren. Die Kosten für den Dienst durch die Verwaltung dürften ja nicht anfallen, wenn niemand räumt.

    2. Sie suchen sich eine andere Wohnung, bei der Sie sich vorher selbst davon überzeugen, dass dort tatsächlich von Profis geräumt wird.

    3. Sie setzen mit aller Macht (Anwalt & Co.) duch, dass der Mietvertrag in punkto Schneeräumen erfüllt wir.

    Nun würde ich gerne wissen was ich tun kann?

    Zuerst einmal den Vermieter mithilfe eines Lärmprotokolls beweisbar (Einschreiben) informieren


    Kann ich Kündigen ohne Kündungsfrist (3 monate)?

    Nö, mit Sicherheit nicht, denn da müsste schon mehr passiert sein. Und Sie müssten die Vorgehensweise einhalten (s.o.)


    Kann ich die Miete kürzen?

    Ja, wenn Sie die vorgehensweise einhalten. Sie sollten sich aber durch eine Beratung beim Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht absichern.

    Ich muss Erhrlich sagen,dass ich mich sehr gestört fühle,da ich meist auch früh raus muss und nicht meinen geregelten schlafen bekommen durch diese Bum Bum Bum Musik oder lautes rumgeschrei.

    Liebe Grüße Cocoloco

    WEitere Informationen finden Sie hinter diesem Link: Google

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