Das müssen Sie Ihren Vermieter fragen, ob er Sie aus Kulanz früher aus dem Vertrag lässt.
Beiträge von Mainschwimmer
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Ganz ehrlich, bei diesen Fragen ist jedes Forum überfragt. Hier sitzen Menschen wie Sie und ich, die sich mehr oder weniger mit Mietrecht auskennen. Ihre Fragen können bestenfalls Experten für Energieberatung beantworten.
Und diese Experten finden Sie bei den Verbraucherzentralen unter dieser Adresse:
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Ob die Aufteilung der Grundsteuer in Ihrem Fall gerecht verläuft lässt sich aus der Ferne nicht so einfach beurteilen. Ihr Vermieter ist aber in der Pflicht nachzuweisen, wie Ihr Betrag berechnet wird. Verlangen Sie also Einsicht in den Grundsteuerbescheid der Gemeinde, dort ist dann ersichtlich, in wie weit die beiden Liegenschaften bewertet werden.
Grundsteuer ist eine kommunale Steuer, die aber vom Finanzamt festgelegt wird: Bundesministerium der Finanzen: Grundsteuer
Beim Allgemeinstrom können Sie verlangen, dass hier eine Änderung vorgenommen wird und ein getrennter Zähler den Verbrauch ermittelt. Dieser Verbrauch wird dann nach Wohnungsgröße abgerechnet, egal wie oft und wie lange sich Ihr Vermieter im Ausland aufhält.
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Einerseits soll die Miete an die ortsüblichen Vegleichswerte angepasst werden Hier will der Vermieter den aktuellen Mietzins i.H.v. 3,72 €/m² auf 4,47 €/m² erhöhen, also um 20%. Damit haben wir gerechnet... so weit so gut.Wenn dieser Preis dem Mietspiegel entspricht ist da nichts gegen vorzubringen.
Desweiteren soll bis zum 30.06. folgende Modernisierung durchgeführt werden: denkmalgerechte Widerherstellung der Fassade und Haustüren, dauerhafte Unterfangung und Sanierung des Kellers,
Hat den Mieter nichz zu interessieren, da einzig Vermieterangelegenheit.
Dachdämmung und andere Maßnahmen.
Bei der Dachdämmung kann man davon ausgehen, dass dies eine Einsparung von Energie bedeutet und eine Erhöhung der Miete zufolge hat. Andere Maßnahmen kennt das Gesetz zur Energieverordnung nicht. Hier müssen Ross und Reiter genannt werden. Nähere Informationen hier: Mietrecht - Mieterhöhung nach Modernisierung
Zwar schreibt der Vermieter, das die Erhöhung des Mietzins ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen, allerdings so rasch wie möglich erfolgen. Anderseits finde ich nur eine Berechnung vor, die beide Erhöhungen, also Anpassung und Moderniesierung auf einmal vorsieht, woraus ich schließe, dass der Vermieter eben ab April 2011 5,55 €/m² Miete verlangt.
Ab April kann er die Erhöhung auf Mietspiegelhöhe verlangen.
Der Abschluss der Maßnahmen wird auf den 30.06.2011 datiert, kann der Vermieter überhaupt vor Abschluss der Arbeiten bereits eine höhere Miete verlangen?
Nach Fertigstellung der Maßnahmen und Offenlegung der Kosten für jede Wohnung würde dann die angepasste Miete mit den 11% dieser Modernisierung fällig werden.
Da Heute das Schreiben kam, haben wir bis Ende Februar Zeit, der Mieterhöhung zuzustimmen, richtig?
Ja
Und noch was, der alter Vermieter teilte uns schrift mit, dass eine gewisse Frau I.W. neuer Eigentümer der Wohnung ist. Das Mieterhöhungschreiben und ein vorausgehendes "Begrüßungsschreiben" kam aber von einem Herrn Dipl.Ing. mit selben Familiennamen. Kann ich das Schreiben nicht sogar ignorieren, weil es eben nicht vom Vermieter stammt bzw. keine Vollmacht beigelegt war?
Wenn es ein Ehepaar ist, dann erübrigt sich die Vollmacht. Neuer Eigentümer wird man aber erst, wenn es im Grundbuch eingetragen ist.
Gruß, alperarda
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Für alle weiteren Auskünfte oder Beurteiligungen und Berechnungen ist ein Forum nicht der richtige Ort. Hier sollten Sie unbedingt einen Mieterverein oder Anwalt für Mietrecht befragen.
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hallo,
ich habe jetzt die nebenkostenabrechnung von 2009 bekommen mit einer nachzahlung.
Das trifft auf viele andere Mieter auch zu.
wir warten aber immer noch auf die richtige abrechnung für 2008.
die erste hatten wir nicht akzeptiert, weil sie falsch berechnet war. (da sollten wir auch schon nachzahlen).Dann wird Ihnen demnächst wohl ein Mahnbescheid ins Haus flattern, denn eine Abrechnung nicht zu bezahlen, weil sie Ihrer Meinung nach falsch berechnet wurde reicht nicht aus, um die Zahlung nicht zu leisten.
es wurde damals (ende 2009) sofort dem hausverwalter mitgeteielt das die abrechnung falsch sei.
Nur per Telefon oder schriftlich per Einschreiben?
dabei blieb es aber auch.
nach unseren berechnungen hätten wir nähmlich was wieder bekommen müssen.Hatten Sie Einblick in die Unterlagen gehabt, oder woher wissen Sie, dass die Abrechnung falsch war?
jetzt kommt noch dazu, das wir im april 2010 ausgezogen sind und noch nicht die abrechnung für 2010 bekommen haben. wobei der vermieter ja binnen 6 monate nach einem auszug die abrechnung fertig haben sollte.
Wo haben Sie denn das gelesen? Der Vermieter hat 6 Monate Zeit um Schadensersatzansprüche aus dem Mietverhältnis geltend zu machen. Für die Abrechnung der Nebenkosten hat er Zeit bis Ende 2011, auch wenn Sie im April 2010 aus der Wohnung raus sind.
kann mich jemand aufklären was nun richtig ist.
in letzter zeit haben mir so viele leute was erzählt und im i-net steht so viel, jetzt weis ich gar nicht mehr was richtig ist und was nicht.mfg
Um zu erfahren, was falsch oder richtig ist in Bezug auf das Mietrecht hilft dieses Lexikon ungemein: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.
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Gestern erst stand ein ähnliches Thema hier auf der Tagesordnung. Bitte lesen Sie:
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Der kann verjähren, und zwar bei der üblichen dreijährigen Frist, wäre das am 01.01.2012 der Fall.
Haben Sie denn den Exvermieter schon mal gefragt, warum das Geld noch nicht ausgezahlt ist?
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Wenn Sie denken, dass dieses Thema mit lärmenden Nachbarn neu ist, haben Sie sich getäuscht. In diesem Forum gibt es unzählige Beiträge zum gleichen Thema und wie man sich als betroffener Mieter verhalten sollte. Über die Schaltfläche Suchen finden Sie die alten und älteren.
Und sollten diese Informationen nicht ausreichen, dann gibt es immer noch die gute alte Tante Google, die bei richtiger Fragestellung 196.000 Ergebnisse in 0,22 sec. gefunden hat.
Bitteschön: Google
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so nun meine fragen: Kann er dies einfach?
Sagen wir es mal so, er kann, er ist der Cheffe!
durch unser kind haben wir in der woche 2 20ltr tüten Pampers windeln + den normalen müll,das passt niemals
Es gibt Kommunen, die für die Pampers zusätzliche Tonnen bereit stellen. Gibt es das bei Ihnen nicht?
es muss doch irgendeine richtlinie geben ?
Klar gibt es die. Und zwar hat jede Gemeinde, jeder Landkreis, Richtlinien über die Größe der Müllgefäße, die ab einer bestimmten Anzahl Bewohner bereit gestellt werden müssen
und wie sieht es aus mit den nebenkosten,den die setzt er dadurch nicht runter obwohl die zwei kleinen tonnen weitaus günstiger sind?
Die Nebenkostenvorauszahlungen bleiben davon unberührt. Erst wenn es an die jährliche Abrechnung geht, käme diese Ersparnis zum Tragen.
vielen Dank gruß monolith
Rufen Sie bei dem Amt an, dass für die Müllentsorgung zuständig ist (Rathaus oder Landratsamt) und machen Sie sich schlau. Viele Kommunen und Landkreise stellen diese Informationen aber auch auf ihren Homepages zur Verfügung.
Hier ist z.B. die Satzung unseres Landkreises nachzulesen. Wie es bei Ihnen geregelt ist, geht daraus nicht hervor:
http://www.landratsamt-miltenberg.de/sv/Sg41/formul…e_Gebuehren.pdf
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Bitte, warum schreiben Sie diesen Beitrag 2x?
Nein, Sie müssen erst dann ausziehen, wenn Sie eine schriftliche Kündigung wegen Eigenbedarfs durch die neue Eigentümerin erhalten haben.
Und ja, gegen eine gültige, korrekte Eigenbedarfskündigung gibt es kaum eine Möglichkeit, sich zu wehren. Das weitere Vorgehen sollten Sie aber unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht, bzw. einem Mieterverein, absprechen. Hier ist nämlich ein Forum überfordert.
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Wir beide haben den Mietvertrag unterschrieben.
Damit ist dieser Vertrag auch gültig, vorausgesetzt einer der Mieter ist volljährig.
Da der Verieter teilweise Zweifel hatte wollte er eine dritte Person in dem Mietvertrag drinnen stehen haben( Ein Elternteil von uns). Diesen hat er auch in den Vertrag mitaufgenommen. ( Mietvertrag zwischen Vermieter X und Mieter: Ich, Freundinn, Mutter)Wobei aber ersichtlich sein dürfte, dass Ihre Mutter nur zur Absicherung der Miete eingetragen werden sollte.
Meine Mutter hat diesen aber bisher nicht unterschrieben. Wir wollen aufgrund perönlicher Gründe die Wohnung nicht mehr beziehen.
Das reicht aber nicht aus, um einen abgeschlossenen Mietvertrag nicht antreten zu wollen.
Meine Frage nun: Ist ein Mitvertrag, welcher sozusagen zwischen 4 Parteien geschlossen wird nichtig, bzw. schwebend unwirksam, wenn bisher nur 3 Parteien unterschrieben haben?Der dürfte zwischen diesen 3 Parteien Gültigkeit erreicht haben, denke ich.
Gibt es andere Mittel oder Wege aus de Vertrag rauszukommen? Der Vermieter ist im Moment im Urlaub und weiss davon noch nichts. Da er sich aber mit hoher Warscheinlichkeit auf Paragraphen abwälzt wäre dieses Wissen von großem Vorteil.
Ich danke euch im Vorraus
Schnellstmöglich bis zum dritten Werktag des Januar (04.01.2011) beweisbar kündigen, dann endet der Vertrag am 31.03.2011. Beweisbar bedeutet in diesem Fall, per Einwurfeinschreiben, weil hier der Postbote den Einwurf in den Briefkasten dokumentiert. Auch wenn der VM das Schreiben erst nach seinem Urlaub aus dem Kasten nimmt, gilt es als zugestellt.
Sie können aber auch gemeinsam mit einem Zeugen den Brief einwerfen und vermerken Datum und Name des Zeugen auf diesem Umschlag.
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Wir haben haben aber die letzten Jahre immer um die 30 Euro bezahlt und ich hätte gerne gewußt ob ich diese in dem Fall rückwirkend die Beträge zurückfordern darf.
Der Mieter hat 12 Monate Zeit nach Erhalt der Abrechnung diese zu prüfen und wenn Fehler vorhanden sind, diese zu reklamieren. Danach ist die Messe gelesen.
Und das sagt das Mietrechtslexikon in diesem Fall:
Enthält die Betriebskostenabrechnung Fehler, so ist der Mieter verpflichtet, seine Einwendungen innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Zugang der Betriebskostenabrechnung dem Vermieter mitzuteilen (§ 556 Abs 3 BGB). Nach Ablauf der Frist hat der Mieter dieses Recht nicht mehr. Die Betriebskostenabrehnung wird spätestens dann in voller Höhe fällig.
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Ööh, wie soll das denn funzen? Mit den Nachbarn wollen Sie nicht reden, den Vermieter können Sie Ihrer Meinung nach nicht informieren.
Dann müssen Sie wie bisher in dem Raum schlafen, in dem es leiser ist, schaffen sich einen Vorrat an Oropax an, oder Sie ziehen in eine andere Wohnung.
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Hallo,
ich habe gestern meine Mietnebenkostenabrechnung 2009 bekommen, datiert auf den 23.12.09. Darf der Vermieter die Abrechnung einfach so falsch datieren?
Was ist daran falsch, wenn diese Abrechnung an dem Tag erstellt wurde. Wenn bei Ihnen das Kalenderjahr der Abrechnungszeitraum ist, dann muss die Rechnung spätestens am 31.12.2010 bei Ihnen eintreffen.
in diesem Jahr wurden das erste Mal die Thermenwartung und Immissionsschutz mit auf die Nebenkostenabrechnung gestetzt. In den Jahren vorher wurde das nicht gemacht. Sind diese beiden Punkte umlagefähig?
Diese beiden Positionen sind umlagefähig, da sie zu den Nebenkosten Heizung gehören. Ich kann aber nicht sehen, was in Ihrem Mietvertrag zu dem Thema vereinbart ist.
Dann noch eine andere Frage, vor kurzem ist rausgekommen, dass der Vermieter seit 2003 Straßenreinigung auf die Nebenkostenabrechnung gesetzt hat, obwohl diese gar nicht stattgefunden hat. Darf ich die zurückfordern?
Wenn die Kosten der Straßenreinigung von der Gemeinde erhoben werden, dann müssten Sie dort vorsprechen und nachfragen.
Gestern ist durch eine rausgesprungene Sicherung rausgekommen, dass die obere Flurlicht über meinen Stromkreislauf läuft. Als ich eingezogen bin, wurde mir gesagt, dass es über den Nachbarn läuft und der hat die Kosten (wie auch immer er sie ermittelt hat) auch immer schön von der Miete abgezogen.
Dann wäre es doch angebracht, den Nachbarn zu fragen, wie er das berechnet und ihren VM darüber informieren, dass zukünftig Sie das Geld fürs Flurlicht einbehalten. Aber viel wird es nicht sein. Rechnen Sie mal zusammen welchen Stromverbrauch das Flurlicht hat, dann wissen Sie es.
Nun wurde ich aber ja belogen und habe für das obere Flurlicht immer schön bezahlt. Darf ich von dem Vermieter die Stromkosten rückwirkend zurück fordern und was setzt darf man dafür ansetzen?Das müssen Sie doch wissen, wie teuer bei Ihnen der Strom ist per 1.000 Watt, wieviele Glühbirnen angeschlossen sind und wie lange bei Ihnen das Flurlicht während der dunklen Jahreszeit brennt.
Viele Grüße
Yosemit
Da aber Ihr Nachbar bisher das Stromgeld bezahlt bekam, müssten Sie das Geld von ihm und nicht von Ihrem Vermieter zurück fordern, richtig?
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Bereits im anderen Thread beantwortet
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Schlecht gelaufen für Sie, will ich meinen. Aus diesem Vertrag werden Sie (und Ihre Exfrau) nur mit einem blauen Auge rauskommen.
Der Abschluss eines Staffelmietvertrags über 3 Jahre ist an sich nicht zu beanstanden. Aber, da Ihre Frau diesen Vertrag mit unterschrieben hat, hängt Sie auch drin und kann vom Vermieter zur Zahlung der Miete heran gezogen werden. Weitere Informationen zur Gültigkeit dieses Vertrages entnehmen Sie bitte aus unten stehendem Link:
Staffelmietvertrag, Vereinbarungen über StaffelmieteUnd weiter:
Nun die Fragen dazu:
Kann man dem Mieter mitteilen, dass eine Trennung vorliegt und somit einen Mietaufhebungsvertrag anstreben?
Natürlich kann man mit dem Vermieter versuchen, einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren. Nur muss er nicht darauf eingehen.
Ist der Mietvertrag überhaupt korrekt geschlossen worden, da nur ich über die Befristung aufgeklärt wurde, obwohl nur meine Frau Gehalt nachweisen konnte?
Der ist korrekt, will ich meinen, denn der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, wessen Gehalt er akzeptiert. Er wird sich nämlich im Falle eines Falles an die Person halten, die das Geld verdient.
Wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter um einen Mietaufhebungsvertrag auszuhandeln oder die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten zu bekommen?
Spielen Sie mit offenen Karten und reden Sie als Bittsteller mit ihm.
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Wie stellen Sie sich das vor? Sie kündigen fristlos, aber haben noch keine neue Wohnung, das wird wohl nicht funktionieren."
Das verstehe ich als Beleidigung meiner Intelligenz!!!!
Hääh, Intelligenz? Die soll ich beleidigt haben?
"Aber das kümmert Sie scheinbar nicht, denn Sie wollen auf Ihre Frage eine möglichst ausformulierte Antwort, die Sie dann nur noch per copy and paste einfügen müssen."
Das verstehe ich gar nicht?
Sie sind doch intelligent, nach eigener Meinung.
Diese Überheblichkeit ist mir auch in anderen Beiträgen von Ihnen aufgefallen.
Wenn die einzig zulässige Antwort: "Frag den Mieterbund" ist, hat dieses Forum in der Tat keinen Sinn.
Das ist doch Nonsens. Sie haben doch den Mieterbund ins Gespräch gebracht, nicht ich! Und wenn Sie zu faul oder unfähig sind, meinen Link (zum Mietrechtslexikon) zu Ihrer Frage zu öffnen und zu lesen, dann müssen Sie warten, bis dieses Forum auf Skype umgestellt wird, dann bekommen Sie die Antworten vorgelesen.
Ich erwarte von einem Forum den Austausch von Erlebnissen und Ansichten über eben diese. Offenbar kann dieses Forum das nicht leisten.
Werde es aber trotzdem hin und wieder besuchen, da Menschen mit Geltungsdrang für mich einen hohen Unterhaltungswert haben.
KptKnuck
Und ich zitiere aus Ihrem ersten Beitrag: Welche Möglichkeiten habe ich, den Vermieter zum Handeln zu bewegen? Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete kürzen? Für mich ist bereits klar, dass ich umziehen will. Habe ich unter diesen Umständen die Möglichkeit zur fristlosen Kündigung? Schließlich habe ich seit Juni um die Beseitigung von 3 Mängeln gebeten - und nichts ist passiert.
Fragen nach der Höhe der Mietminderung kann und wird Ihnen nur ein Mieterverein oder Anwalt mitteilen, die müssen dann nämlich im Falle eines Falles mit der Antwort vor Gericht, darum nennt man das Rechtsberatung. Und die Möglichkeiten zur fristlosen Kündigung hätten Sie im Mietrechtslexikon nachlesen können, aber dazu sind Sie ja nicht bereit, richtig?
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Schönen Guten Tag und Frohe Weihnachten

Ich hab eine Frage zur Kündigung unseres Mietvertrages. Wir haben vor einer Woche eine heftige Heizkostennachzahlung von 1200€ erhalten und folglich eine Nebenkosten Erhöhung von 150€/monatlich.
Schon mal dran gedacht, da eine Nachzahlung in dieser Höhe schon heftig ist, dass vielleicht die Abrechnung nicht koscher ist?
Da wir hier zu 3. in einer Wg leben und nicht soviel zahlen können/wollen, wollen wir jetzt so schnell wie möglich ausziehen/kündigen. Abschicken werden wir die Kündigung am Montag per Einschreiben mit Rückschein.
Bitte nicht per Rückschein, denn wenn der Vermieter z.B. im Urlaub ist, bleibt das Einschreiben so lange bei der Post liegen, bis die Frist möglicherweise abgelaufen ist. Erklärung dazu im Link unten.
Nun ist es ja so, dass mit der 3 monatigen Kündigungsfrist, wir erst zum 1.4.2011 ausziehen können, wenn wir Ende Dezember kündigen oder?
Ne, ne, nicht 01.04. sondern 31.03., das ist ein kleiner aber wichtiger Unterschied.
Ich hab mich nun gefragt, ob die 150€ Nebenkostenerhöhung durch die erhöhten Heizkosten eventuell einen rechtlichen Grund liefern, dass wir schon um 1.3. ausziehen könnten, also quasi nach 2 statt 3 vollen Monaten.
Ne, das geht natürlich nicht, denn die Höhe der Heizkosten bestimmt der Mieter und nicht der Vermieter. Also kein Kündigungsgrund.
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