Aufhebung befristeter Mietvertrag - WER KANN HELFEN? !!!!

  • Hallo zusammen,

    vielleicht kann mir jemand einen Tipp zu folgendem Sachverhalt geben.

    Ich habe im August einen befristeten Mietvertrag (Staffelmiete) über 3 Jahre mit meiner Frau zusammen unterschrieben.

    Das Problem ist, dass wir uns kurz vorher getrennt haben, Sie aber den Vertrag damals aus Gefallen gegenüber mir mit unterschrieben hat, obwohl nie geplant war, dass Sie mit einzieht.

    Die Information, dass es sich um eine Staffelmiete mit 3-jähriger Befristung handelt haben wir erst zur Vertragsunterzeichnung erhalten. Außerdem hat der Vermieter nur mich konkret über diesen befristeten Mietvertrag aufgeklärt, meine Frau war im Gespräch mit der Marklerin.
    Vor der Vertragsunterzeichnung musste ich einen Gehaltsnachweis meiner Frau senden, da ich damals sowie momentan über kein eigenes Einkommen verfüge.
    Ich habe also den Vertrag damals trotz Befristung in einer Notsituation unterzeichnet, um eine Wohnung zu bekommen. Meine Frau hat unterschrieben, um mir zu helfen.

    Als meine Frau den Vermieter fragte, ob eine Kündigung innerhalb von 3 Monaten möglich ist, bejahte er das gegenüber meiner Frau mit der Zusatzinformation, dass das möglich ist bei Änderung der Lebensumstände, also bei Trennung.


    Nun die Fragen dazu:

    Kann man dem Mieter mitteilen, dass eine Trennung vorliegt und somit einen Mietaufhebungsvertrag anstreben?

    Ist der Mietvertrag überhaupt korrekt geschlossen worden, da nur ich über die Befristung aufgeklärt wurde, obwohl nur meine Frau Gehalt nachweisen konnte?

    Wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter um einen Mietaufhebungsvertrag auszuhandeln oder die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten zu bekommen?

    Vielen Dank für eure Tipps und Antworten.

  • Schlecht gelaufen für Sie, will ich meinen. Aus diesem Vertrag werden Sie (und Ihre Exfrau) nur mit einem blauen Auge rauskommen.

    Der Abschluss eines Staffelmietvertrags über 3 Jahre ist an sich nicht zu beanstanden. Aber, da Ihre Frau diesen Vertrag mit unterschrieben hat, hängt Sie auch drin und kann vom Vermieter zur Zahlung der Miete heran gezogen werden. Weitere Informationen zur Gültigkeit dieses Vertrages entnehmen Sie bitte aus unten stehendem Link:
    Staffelmietvertrag, Vereinbarungen über Staffelmiete

    Und weiter:

    Nun die Fragen dazu:

    Kann man dem Mieter mitteilen, dass eine Trennung vorliegt und somit einen Mietaufhebungsvertrag anstreben?

    Natürlich kann man mit dem Vermieter versuchen, einen Mietaufhebungsvertrag zu vereinbaren. Nur muss er nicht darauf eingehen.

    Ist der Mietvertrag überhaupt korrekt geschlossen worden, da nur ich über die Befristung aufgeklärt wurde, obwohl nur meine Frau Gehalt nachweisen konnte?

    Der ist korrekt, will ich meinen, denn der Vermieter ist frei in seiner Entscheidung, wessen Gehalt er akzeptiert. Er wird sich nämlich im Falle eines Falles an die Person halten, die das Geld verdient.

    Wie verhalte ich mich gegenüber dem Vermieter um einen Mietaufhebungsvertrag auszuhandeln oder die normale Kündigungsfrist von 3 Monaten zu bekommen?

    Spielen Sie mit offenen Karten und reden Sie als Bittsteller mit ihm.


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