Guten Tag!
Ich benötige Rat in folgender Angelegenheit:
Ich November 2008 zog ich aus meiner vorigen Wohnung aus. Dort hinterließ ich 600 Euro Kaution. Diese habe ich bis heute nicht bekommen. Die Frage ist nun, ob mein Anspruch darauf verjähren kann.
Mit freundlichen Grüßen
Gerald