Kaution nach 2 Jahren

  • Guten Tag!

    Ich benötige Rat in folgender Angelegenheit:
    Ich November 2008 zog ich aus meiner vorigen Wohnung aus. Dort hinterließ ich 600 Euro Kaution. Diese habe ich bis heute nicht bekommen. Die Frage ist nun, ob mein Anspruch darauf verjähren kann.

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerald

    Einmal editiert, zuletzt von Gerald1969 (30. Dezember 2010 um 14:32)

  • Der kann verjähren, und zwar bei der üblichen dreijährigen Frist, wäre das am 01.01.2012 der Fall.

    Haben Sie denn den Exvermieter schon mal gefragt, warum das Geld noch nicht ausgezahlt ist?

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