Beiträge von Mainschwimmer

    Beurteile ich etwas anders @ Berny.

    Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schäden, die durch Dritte an der Mietsache verursacht werden. Und die Wohnungseingangstür ist Bestandteil der gemieteten Wohnung. Der Mieter hätte sich durch den Abschluss einer Hausratversicherung schützen können, dies aber unterlassen.

    Seit wann ist eine Wohnungseingangstür durch die Hausratversicherung versichert? Wie der Name schon aussagt gilt diese Versicherung für Möbel, Kleidung, Hausrat des Mieters. Also solche Dinge, die man allgemein als im Besitz des Versicherungsnehmers betrachtet.

    polyvar

    Da dieser Schaden an der Wohnungseingangstür verusacht wurde ist auch der Vermieter (oder eine seiner Versicherungen zuständig). Egal, Ihre Haftpflicht- oder oder Hausratversicherung ist zu 100% außen vor.

    1. Winterdienst

    2. Treppenhausreinigung sind in den nebenkosten enthalten.

    Sie dürften wohl eher im Mietvertrag als Nebenkosten aufgeführt sein, für den Fall, dass die Mieter diese Arbeiten nicht mehr ausführen wollen/können, etc.

    Der Winterdienst sowie auch die treppenhaureinigung wird aber von den Mietern ausgeführt. Sind diese Nebenkosten dann eigentlich nicht unzulässig.

    Nö, entscheidend ist doch, was in der jährlichen Abrechnung der Betriebskosten aufgeführt und abgerechnet wird.

    Hier finden Sie eine Aufstellung der Kosten, die in einer Betriebskostenabrechnung enthalten sein dürfen.

    Betriebskosten

    Mal ganz äährlich, sonst gehts noch?

    Bei Ihnen am Kanal säuft die Hütte ab und Sie meinen in einem Forum Hilfe gegen die GAGFAH zu bekommen. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein. Stellen Sie zuerst einmal fest, wer Ihr neuer Vermieter/Eigentümer ist, oder soll ich bei der GAGFAH anrufen?

    Übrigens, der Verein nennt sich GAGFAH, mit einem H am Ende.

    Was soll Ihnen da ein Forum für Mietrecht antworten, wenn Ihr Problem mit Mietrecht nichts zu tun hat?

    Sprechen Sie mit den anderen Betroffenen und beauftragen Sie einen Anwalt, der Licht ins Dunkel bringen wird. Die Kosten der Beratung teilen Sie dann durch die Zahl der betroffenen Mieter.

    Glück auf!

    Im obigen Vertrag ist nichts über die Zwischenablesung vereinbart. Also gehen die Kosten zulasten des Vermieters.

    Je nach System der Heizkostenerfassung (Verdunster, elektronische Zähler oder Wärmemegenzähler) und Datum des Auszugs wird überhaupt keine Zwischenablesung mehr vorgenommen. Da wird die Methode der Gradtagstabelle zur Ermittlung genommen.

    Hier ist beim besten Willen keine Hilfe möglich. Wie man in einen Mietrückstand in solcher Höhe kommen kann und es nicht merkt, bleibt mir verschlossen.

    Sie haben sich durch Ihr Nichtstun über diesen langen Zeitraum den Kündigungsgrund geliefert. Eine Heilung dieses Zustands wäre nur möglich, wenn Sie die Miete sofort nachbezahlen. Aber das dürfte wohl unmöglich sein.

    Also wird der Anwalt eine Räumungsklage anstrengen und Sie danach auf "die Straße setzen". Wenn Sie sich gegen die Räumungsklage wehren, können Sie ein paar Monate rausschinden, haben aber zusätzlich Gerichts- und Anwaltkosten zu tragen.

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

    Maklerlohn.

    Eine Courtage oder Provision wird fällig, wenn ein Maklervertrag abgeschlossen wurde, der Makler eine Wohnung nachgewiesen oder vermittelt hat und deshalb ein Kauf- oder Mietvertrag geschlossen wurde. Für Mietwohnungen dürfen bis zu zwei Kaltmieten verlangt werden, bei Wohneigentum gelten meist ortsübliche Sätze. Diese kann man beim Ring Deutscher Makler (Tel. 0 40/3 25 64 80) und dem Verband Deutscher Makler (Tel. 0 30/38 30 25 28) erfragen

    Quelle: http://www.test.de/themen/bauen-f…el-20750-20750/

    Wenn Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie in dieser Zeit die Heizung nicht angestellt haben, dann könnte ich mir gut vorstellen, dass Sie mit Ihrem Einspruch Erfolg haben werden.

    Aber das wird Ihnen niemand, auch ich nicht, glauben, dass Sie frierend in Ihrem Zimmer gesessen haben.

    Und die Schätzung der Heizkosten wird nicht Pi x Daumen oder aus dem Kaffeesatz ermittelt, sondern ganz gerecht nach der Gradtagstabelle. Googlen Sie bitte mal danach, dann sehen und erkennen Sie, dass Sie die 68,- Euro bezahlen müssen.

    Am obersten Treppenabsatz beginnt Ihre Wohnung, richtig? Und der Flur, der zu Ihren Zimmern und zum Bad und zur Küche gehört, ist Ihre Mietsache.

    Anders sieht sähe es aus, wenn durch diesen Flur weitere Wohnungen erreichbar wären. Aber das scheint ja nicht der Fall zu sein.

    Hallo, ich bin ganz neu hier!

    Müssen wir mit einer Mieterhöhung rechnen und wäre das rechtens??

    Wenn Sie mir Namen und Telefonnummer der Vermieterin sagen, dann rufe ich da mal an und frage nach. Also woher sollen wir hier wissen, was Ihre Vermieterin plant?

    Also die Vermieterin macht absolut garnichts, weil sie große Kohle wittert, wenn die Alten sterben, die noch auf dem Hof wohne, das Haus gehört aber denen, sie hofft es vom Sohn dann abkaufen zu können und alles wird abgerissen!

    Unsere Dachbodentreppe ist total Marode, von den Würmern zerfressen, muss sie eine neue einbauen??

    Wenn Sie Ihre Vermieterin beweisbar (Einschreiben) unter Verzug setzen, dann können Sie sogar die Miete reduzieren, wenn nichts geschieht. Vorausgesetzt Sie haben laut Mietvertrag das Recht den Dachboden zu betreten/nutzen.

    Vielen Dank erst mal

    Über REchte und Pflichten laut Mietrecht sollten Sie sich bei Gelegenheit in diesem Lexikon informieren: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Suchen Sie sich in Ruhe eine neue Wohnung und ignorieren Sie den Brief des Anwalts. Dieser Anwalt schreibt, was ihm sein Mandant vorträgt, prüft nicht auf Plausibilität. Der würde auch schreiben, dass der Papst zum Islam konvertiert, wenn sein Mandant das behauptet.

    Woher soll man das ohne Einblick in die Unterlagen zu haben, beantworten können? Legen Sie den Mietvertrag dem örtlichen Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht zur Prüfung vor.

    Aber, wer in einer Wohnung lebt mit Hausmeister, Winterdienst und Treppenhausreinigung, der darf sich nicht über diese Kosten wundern. Ist das bei Ihnen der Fall?

    Falls Sie schon eine Abrechnung erhalten haben, die auch mitnehmen.

    Richtwerte gibt es zwar, aber die sind zu ungenau, um daraus etwas abzuleiten. Entscheidend ist in erster Linie, was im Mietvertrag vereinbart ist und ob diese Positionen laut Betriebskostenverordnung erlaubt sind.

    Dazu sollten Sie diese Aufstellung ( Betriebskosten ) mit Ihrem Mietvertrag vergleichen.

    Aber, bezahlen Sie diese "Nebenkosten" als Pauschale oder als Vorauszahlung mit jährlicher Abrechnung? Wenn sie als Pauschale vereinbart ist, dann müssen Sie nichts mehr berechnen, denn Pauschalen müssen nicht geändert werden.

    Etwas Einblick in die Materie bekommen Sie, wenn Sie sich im Mietrechtslexikon informieren: Mietrecht von "A" bis "G" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Ob das wohl Sinn macht, hier im Forum zu suchen?

    Man fragt beim Einwohnermeldeamt oder bei den Nachbarn nach der neuen Adresse. Und wenn das nichts bringt, dann kann man sicherlich den Namen der Vormieter erfahren und schickt denen eine Brief an die vorhergehende Adresse (also die, wo Sie jetzt wohnen).

    In der Regel besteht bei der Post ein Nachsendeauftrag über 6 Monate.

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