Beiträge von Mainschwimmer

    Zu diesem Beitrag gibt es nur eine Antwort: Verkriechen Sie sich ganz schnell wieder unter den Stein, unter dem Sie herkommen. Vielleicht gibt es da noch mehr solche Individuen, mit denen Sie rumpöbeln können.

    Und unterlassen Sie bitte dieses primitive Anbiedern, ich bin nicht Ihr "Freund". Freunde suche ich mir selbst aus und vermeide solche, deren IQ mit ihrer Hutgröße korreliert!

    Oh je, warum schreiben Sie nicht von Anfang an alle Fakten? Durch Ihren Auszug hat sich Ihre Pflicht, die Miete zu entrichten, nicht geändert. Ihre (und die vom Ex) geschriebene Kündigung, war zwar formell in Ordnung, dann hätte aber der VM Ihren Auszug bestätigen/akzeptieren müssen. Das hat er aber nicht gemacht.

    Ihr Ex hätte auch die Wohnung verlassen müssen und da er anscheinend mit 2 Monatsmieten im Verzug ist, muss der Vermieter nicht abmahnen, da kann er die fristlose Kündigung sofort aussprechen.

    Wenn Ihre Kündigung der Wohnung vom Vermieter akzeptiert wurde, dann sind Sie aus der Sache raus, haben also mit den Mietschulden nichts mehr zu tun.

    Das Anwaltsschreiben sollten Sie nicht überbewerten, denn die Anwälte schreiben immer das, was Ihnen ihr Mandant erzählt. Und Ihr Exvermieter wird wohl Ihre Kündigung des Mietvertrages nicht erwähnt haben.

    Wichtig bei der Sache ist, dass Sie beweisen können, dass die gemeinsame Kündigung zum 31.12.2010 vom Vermieter angenommen wurde.

    1. Wenn Sie verhindern wollen, dass Ihr Eigentum beschädigt wird, dürfen Sie meiner Meinung nach eine Videokamera einsetzen.

    2. Aufgrund dieser Videokamera eine Kündigung auszusprechen ist mehr als lächerlich. Fragen Sie Ihren Vermieter, durch welches Gesetz diese Kündigung gerechtfertigt ist. Und zur Information, welche Gründe für Kündigungen möglich sind, sollten Sie sich mit dieser Seite im Mietrechtslexikon beschäftigen:

    Mietrecht von "H" bis "P" | Stichworte für die Suche im Mietrecht

    Also gibt es eine Vorschrift,dass der Vermieter die Tanks z.B.im Sommer betanken muss?
    Gruss Axel

    Nö, die gibt es nicht! Wie soll man das auch vorschreiben, wenn der Vermieter knapp bei Kasse ist für diese Einkäufe?

    Machen Sie den Vorschlag, dass die 6 Parteien Öl kaufen, wenn es günstiger ist und der Betrag mit den Betriebskosten verrechnet wird.


    Heizverdunstungsskalen sowie die Kaltwasserstände gemeinsam abgelesen und schriftlich fixiert.

    Ob ohne das passende Gerät eine Ablesung der Röhrchen exakte Werte ergibt, will ich aus langjähriger Erfahrung stark bezwifeln.

    Innerhalb der 12-montigen Frist erhielt ich die Betriebskostenabrechnung, die völlig okay war und mit einem zweiten Schreiben die Heizkostenabrechnung (inkl. Kaltwasser) die nicht okay war. Der Kaltwasserstände war richtig berechnet, jedoch zeigten die HeizungsSkalen weit höhere Werte an, als die gemeinsame und schriftlich fixierte Ablesung deutlich machte. Der Vermieter hatte eine Firma zur Ablesung beauftragt.

    Und diese Firma, bzw. die Mitarbeiter machen das täglich mit den richtigen Skalen. Darum dürfte diese Ablesung richtig sein.

    Ich habe gegenüber dem Vermieter begründeten (unter Beifügung der "Beweismittel") Widerspruch eingelegt.

    Beweismittel? Dies ist ein Zettel mit Zahlen, der die tatsächliche Verdunstung nicht zeigt.

    Dies ist nunmehr 1,5 Monate her. Zwischenzeitlich erhielt ich sogar noch eine Mahnung, die jedoch gegenstandslos ist.

    Ne, die ist nicht gegenstandslos, sondern nur die Overtüre zum Mahnbescheid und der nachfolgenden Verhandlung vor Gericht. Und das ist mit zusätzlichen Kosten für Sie verbunden.

    Durch meinen Widerspruch ist die Hemmung des Anspruches seitens meines Vermieters eingetreten.

    Meine Frage:
    Habe ich jetzt noch ein "Druckmittel" dass ich auch verlangen kann, innerhalb einer bestimmten Frist muss der Vermieter nun endlich eine neue ordnungsgemäße Heizkostenabrechnung erstellen, meinem Widerspruch abhelfen? Oder wie lange muss ich jetzt "abwarten" (auch im Kontext der gehemmten Anspruchsfrist seitens des Vermiters) bis ich eine Antwort erhalte?

    Warten Sie ab, die nächste Antwort kommt im gelben Briefumschlag und bedeutet zusätzliche Kosten für Sie.

    Ein paar Hinweise wären ganz hilfreich...

    Lesen Sie meine Texte, da haben Sie Hinweise genug.

    Haben Sie schon mal beobachtet, wenn der Heizungsableser in Aktion tritt? Der nimmt das Röhrchen aus der Halterung, setzt es in eine Messskala und sieht dann die Verdunstungsmenge. Haben Sie das auch so gemacht?


    Das erste ist wohl das die gesamten Mieter der Hauses durch ein Schreiben was allen unter der Tür durch geschoben wurde, informiert wurden, das wir einen neuen Vermieter haben.

    Vielleicht ist der ja nicht von dieser Welt und weiß nicht, wie man sich verhalten muss.

    Dieses Schreiben war nicht unterschrieben und mit keinerlei Beweisen das er der neue Vermieter ist. Dieses wurde dann nach ca. 1 Monat geklärt und das auch nur weil sich die Mieter bei Anwälten und beim Grundbuchamt informiert haben.

    Das zweite ist das der Vermieter seit kurzem meint er müsste alle Wohnungen renovieren. Grundsätzlich ja kein Problem wenn da nicht der Punkt wäre das der Vermieter meint man müsste immer zu Hause sein damit er in die Wohnung kommt.

    Der ist wirklich aus einer anderen Welt. Solche Renovierungsarbeiten müssen rechtzeitig angekündigt werden. In Ihrem Fall, in dem sicherlich die Miete erhöht werden wird, muss der VM 3 Monate vorher die Arbeiten ankündigen. Macht er das nicht, müssen Sie ihn nicht in die Wohnung lassen:

    Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte

    Und nun komme ich zur 3. und meiner Meinung nach miesesten Aktion. Vor 2 Tagen habe ich ein Einschreiben bekommen in dem folgendes steht.
    (Wortwörtlich nur Namen und Adresse verändert)

    Man muss dazu sagen das keinerlei Unterschrift unter diesem Schreiben ist sondern nur der gedruckte Name des Vermieters.
    (Und ja die Rechtschreibfehler sind genau so in diesem Schreiben.
    Was soll ich nun eurer Meinung nach machen?

    Garnichts, denn erstens ist das kein Kündigungsgrund und zweitens ist solch ein Schreiben ohne Unterschrift nur ein Stück bedrucktes Papier und keine Kündigung.

    Mein Vermieter will morgen wieder hier in meine Wohnung mit den Heizungsbauern und will wieder 2 Löcher in die Decke und in den Moden bauen.

    Sie müssen so kurzfristig keinen Handwerker in die Wohnung lassen. Machen Sie es doch steht Ihnen eine Minderung der Miete zu.

    Soll ich sie rein lassen wenn er mir doch wegen renovierung gekündigt hat?

    Das ist doch keine Kündigung, nur ein Stück Papier. Wie eine Kündigung aussehen muss, finden Sie hier: Mietrecht: Wohnungskündigungen

    Das ist meine erste eigene Wohnung und hab auch leider im Bekanntenkreis keiner der mir wirklich kompetente Antwort geben könnte. Hoffe nun das mir hier vielleicht jemand Tips geben kann wie ich weiter vorgehen soll.
    Wäre euch sehr sehr Dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen
    DonMonkey

    Weiter vorgehen sollten Sie mit Ihrem Unwissen nur mithilfe eines Anwaltes für Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein!

    Das sieht natürlich jetzt ganz anders aus. Ihr Strom gehört nicht zu den Betriebskosten (die von der ARGE) übernommen werden, sondern muss vom Regelsatz bezahlt werden. Also hat die ARGE damit nichts zu tun.

    Alles andere lässt sich hier im Forum, ohne Einblick in die Unterlagen zu haben, nicht klären. Besorgen Sie sich einen Beratungsschein und schildern Sie die Angelegenheit einem Anwalt für Mietrecht. Nur der kann sich den Durchblick verschaffen und Ihnen das Richtige raten.

    Was Ihr Vermieter mit Ihren Stromnachzahlungen zu schaffen? In der Regel wird Strom direkt bei den Stadtwerken oder einem anderen Lieferanten bezahlt.

    Zum anderen Problem: Bitte nutzen Sie die Funktion Suchen hier im Forum, z.B. Verjährung Betriebskosten/Nebenkosten.

    Das Thema wurde schon xxxfach hier behandelt, langsam reicht es.


    § 3 Schönheitsreparaturen

    Die Schönheitsreparaturen sind spätestens nach Ablauf folgender Zeiträume auszuführen:

    - in Küchen Bädern und Duschen alle drei Jahre,
    dabei sind die Anstriche der Türen, Heizkörper und Heizrohre alle fünf Jahre durchzuführen,

    - in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle fünf Jahre,

    - in anderen Nebenräumen alle sieben Jahre.

    Das wäre eine starre Fristenregelung, wäre da nicht (4)

    (4) Lässt in besonderen Fällen der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der nach Abs. 3 vereinbarten Fristen zu oder
    erfordert der Grad der Abnutzung eine Verkürzung,
    so sind nach billigem Ermessen die Fristen des Planes bezüglich der Durchführung einzelner Schönheitsreparaturen zu verlängern oder zu verkürzen.

    Mit dieser Einschränkung werden aus den starren Fristen wachsweiche, die nicht zu beanstanden sind.

    (5) Hat der Mieter die Schönheitsreparaturen übernommen, so sind die nach Abs. 3 und 4 fälligen
    Schönheitsreparaturen rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen.

    Das gilt dann für den tatsächlichen Zustand der Wohnung.

    Danke schonmal


    Das würde ich von einem Anwalt für Mietrecht checken lassen.

    Ohne einen pfiffigen Anwalt für Mietrecht würde ich die Sache nicht angehen. Denn wenn der beweist, dass Ihnen der Mangel erst jetzt bekannt wurde, dann wird er darlegen, dass bisher die Verjährung noch nicht begonnen hat und die Überzahlung der Miete seit Anbeginn Ihres Mietverhältnisses einfordern.

    Also, auf zum Anwalt!

    Der anrufende Mieter, der nicht in das Haus kommt oder der Vermieter?

    Das dürfte doch wohl übertrieben sein. Wenn Sie nicht ins Haus kommen, heißt das, dass Sie im Freien übernachten müssen?

    Bitte, mit Übertreibungen helfen Sie Ihrer Sache sicherlich nicht!

    Ich gehe mal davon aus, dass das mit der Mietminderung nicht ernst gemeint ist, richtig?

    Wenn der Durchgang/Hof tatsächlich als Flucht/Rettungsweg gekennzeichnet ist, dann wäre das Ordnungsamt, die Feuerwehr, bzw. die Polizei für die Freihaltung zuständig.

    Ich habe in meiner Wohnung einen angemeldeten Telefon/Internetanschluss. Dieser ist seit nun einem 3/4 Jahr von Störungen betroffen.

    Es wurde festgestellt, das die Steigleitung defekt ist, und ersetzt werden muss. Dies kann nur vom Vermieter ausgeführt werden. Dies ist das erste und gravierenste Problem.

    Das dürfte falsch sein, außer es wurde im Mietvertrag entsprechend vereinbart. Für eine funktionierende Telefonleitung ist der Vermieter nicht zuständig, das ist einzig Angelegenheit des Mieters/Telefonanbieters.

    Hier gibt es mehr: Mietrecht: Telefon, Telefonanschluss

    Ich habe mit ihm geredet, das wir die warmmiete gerne angleichen können, ich über die kleinigkeiten hinwegsehe, usw. um ihn erstmal zufrieden zu stellen, das ich mit meiner freundin hier wohnen darf.

    Der Abschluss eines Mietvertrages über Warmmiete ist nicht erlaubt: energieverbraucher.de | BGH-Urteile zu Betriebs- und Heizkostenabrechnung

    Was kann ich tun?

    MfG

    Sie sollten sich in Ruhe mit diesem Lexikon beschäftigen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

    Mietminderung ja, aber nur wenn Sie danach im Streitfall beweisen können, dass Sie den Vermieter beweisbar auf die Lärmbelästigung hingewiesen haben. Telefonate sind nicht beweiskräftig.

    Über die Höhe der Mietminderung kann und darf ein Forum keine Prozentzahlen nennen. Das ist den Anwälten und Mietervereinen überlassen.

    Für eine fristlose Kündigung Ihrerseits wird es aber meiner Meinung nicht reichen.

    In diesem Lexikon können Sie sich in Bezug auf Mietminderung und Kündigung schlau lesen: Enzyklopädisches online Lexikon zum gesamten deutschen Mietrecht.

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