Das erste ist wohl das die gesamten Mieter der Hauses durch ein Schreiben was allen unter der Tür durch geschoben wurde, informiert wurden, das wir einen neuen Vermieter haben.
Vielleicht ist der ja nicht von dieser Welt und weiß nicht, wie man sich verhalten muss.
Dieses Schreiben war nicht unterschrieben und mit keinerlei Beweisen das er der neue Vermieter ist. Dieses wurde dann nach ca. 1 Monat geklärt und das auch nur weil sich die Mieter bei Anwälten und beim Grundbuchamt informiert haben.
Das zweite ist das der Vermieter seit kurzem meint er müsste alle Wohnungen renovieren. Grundsätzlich ja kein Problem wenn da nicht der Punkt wäre das der Vermieter meint man müsste immer zu Hause sein damit er in die Wohnung kommt.
Der ist wirklich aus einer anderen Welt. Solche Renovierungsarbeiten müssen rechtzeitig angekündigt werden. In Ihrem Fall, in dem sicherlich die Miete erhöht werden wird, muss der VM 3 Monate vorher die Arbeiten ankündigen. Macht er das nicht, müssen Sie ihn nicht in die Wohnung lassen:
Mietrecht: Modernisierungen einer Mietwohnung, Pflichten und Rechte
Und nun komme ich zur 3. und meiner Meinung nach miesesten Aktion. Vor 2 Tagen habe ich ein Einschreiben bekommen in dem folgendes steht.
(Wortwörtlich nur Namen und Adresse verändert)
Man muss dazu sagen das keinerlei Unterschrift unter diesem Schreiben ist sondern nur der gedruckte Name des Vermieters.
(Und ja die Rechtschreibfehler sind genau so in diesem Schreiben.
Was soll ich nun eurer Meinung nach machen?
Garnichts, denn erstens ist das kein Kündigungsgrund und zweitens ist solch ein Schreiben ohne Unterschrift nur ein Stück bedrucktes Papier und keine Kündigung.
Mein Vermieter will morgen wieder hier in meine Wohnung mit den Heizungsbauern und will wieder 2 Löcher in die Decke und in den Moden bauen.
Sie müssen so kurzfristig keinen Handwerker in die Wohnung lassen. Machen Sie es doch steht Ihnen eine Minderung der Miete zu.
Soll ich sie rein lassen wenn er mir doch wegen renovierung gekündigt hat?
Das ist doch keine Kündigung, nur ein Stück Papier. Wie eine Kündigung aussehen muss, finden Sie hier: Mietrecht: Wohnungskündigungen
Das ist meine erste eigene Wohnung und hab auch leider im Bekanntenkreis keiner der mir wirklich kompetente Antwort geben könnte. Hoffe nun das mir hier vielleicht jemand Tips geben kann wie ich weiter vorgehen soll.
Wäre euch sehr sehr Dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
DonMonkey
Weiter vorgehen sollten Sie mit Ihrem Unwissen nur mithilfe eines Anwaltes für Mietrecht, oder dem örtlichen Mieterverein!